Ausgabe 6/2022, März

Abhandlungen

  • Marten Breuer, Konstanz, Coronapandemie und Staatshaftungsrecht: eine Rechtsprechungsanalyse

    Deutsche Gerichte haben bereits mehrfach zu den staatshaftungsrechtlichen Folgen der Coronapandemie wegen rechtmäßiger Lockdown-Maßnahmen Stellung bezogen. Während die Aussagen zu den spezialgesetzlichen Anspruchsgrundlagen des Infektionsschutzgesetzes bemerkenswert einheitlich ausfallen, weist die Rechtsprechung mit Blick auf sonstige Anspruchsgrundlagen, insbesondere den enteignenden Eingriff, eine große Diversität an Begründungsansätzen auf. Dies ist Ausdruck einer allgemeinen Unsicherheit, durch welche das tiefer liegende Problem – geht es überhaupt um Staatshaftung oder eher um einen Härtefallausgleich nach sozialstaatlichen Grundsätzen? – überlagert wird.

  • Markus Hasl, TĂĽbingen, Betroffenheitskollektive im Völkerrecht – Zu einem neuen Partizipationskonzept im Recht der internationalen Organisationen

    Welche Bedeutung kann Betroffenenbeteiligung in Entscheidungsprozessen internationaler Organisationen spielen, um ungleiche Zugangschancen zur Völkerrechtspolitik aufzubrechen? Wer sollte dabei durch die Positionierung als Betroffene Zugang erhalten? Dieser Beitrag legt durch einen Blick auf bestehende institutionelle Zugangsregeln offen, dass Betroffenheit Zugangsrechte nur für spezifische Personengruppen in konkretem Bezug zu ihren Rechtskämpfen begründet, etwa für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Er beleuchtet damit ein neues völkerrechtliches Partizipationskonzept, das themenbezogene Betroffenheit mit Kollektivität und Selbstvertretung verschränkt: das Konzept der Betroffenheitskollektive.

  • Fabian Bunschuh, Berlin, Die Betätigungsfreiheit von politischen Parteien – Die Einschränkbarkeit von Wahlkampfhandlungen

    Das Land Sachsen-Anhalt sah zwei Monate vor der Landtagswahl in seiner mittlerweile geänderten Corona-Verordnung ein Verbot jeglicher auf persönlicher Interaktion beruhender Wahlkampfhandlungen vor. Gerade im Superwahljahr 2021, in dem sieben Landtage und der Bundestag gewählt wurden, wirft dies die Frage nach der Beschränkbarkeit der Parteienfreiheit und ihrer Grenzen in Zeiten der Pandemie auf.

Kleinerer Beitrag

  • Marcus Schnetter, MĂĽnster, Das Bundesverfassungsgericht als influencer? – Karlsruhe betritt Instagram – und verabschiedet sich wieder

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Pressemitteilung Mitte August 2021 bekanntgegeben, es werde von nun an auch auf der Internetplattform Instagram visuelle Einblicke in seine Tätigkeit gewähren. Zum Ende des Jahres wurde diese Öffentlichkeitsarbeit aber wieder aufgegeben. Folgender Kurzbeitrag nimmt Auftritt und Abgang zum Anlass, um einige damit einhergehende Fragen zu diskutieren.

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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