Ausgabe 6/2021, März

Thematischer Schwerpunkt: COVID-19-Pandemie IV

Abhandlungen

  • Horst Dreier, WĂĽrzburg, Rechtsstaat, Föderalismus und Demokratie in der Corona-Pandemie

    Die Corona-Krise dominiert weiterhin nicht nur unser tägliches Leben, sondern auch die juristische Debatte. Zumeist stehen dabei die massiven Grundrechtseingriffe und deren Verhältnismäßigkeit im Vordergrund. Dieser Beitrag setzt anders an und fragt, inwiefern die Bekämpfung der Pandemie nicht nur Wirtschaft, Kultur und das gesellschaftliche Leben, sondern auch Rechtsstaat, Föderalismus und Demokratie in Mitleidenschaft gezogen hat. Er berücksichtigt zwar auch die im November 2020 beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, betrachtet aber die Rechtsentwicklung vom Beginn der Pandemie an. Denn freilich ist die „alte“ Rechtslage, auf welche sich die zwischen März und Mitte November 2020 getroffenen staatlichen Schutzmaßnahmen stützten, dadurch nicht gegenstandslos geworden. Denn den bislang ganz überwiegend im Eilrechtsschutz ergangenen Judikaten werden noch zahlreiche Hauptsacheverfahren bis hin zu bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen folgen.

  • Volker Boehme-NeĂźler, Oldenburg, Das Parlament in der Pandemie – Zum Demokratiegrundsatz am Beispiel von § 28a InfSchG

    Der Staat bekämpft die Corona-Pandemie. Zahllose Rechtsakte erlauben Grundrechtseingriffe, die in dieser Dimension vor der Pandemie kaum vorstellbar waren. Auffällig ist dabei: Die wirklich harten Eingriffe stützen sich auf Rechtsverordnungen. Soweit es um Grundrechtsfragen geht, halten sich der Bundestag und die Landesparlamente auffällig zurück. Über die politischen Gründe lässt sich spekulieren. Allerdings ist das nicht nur eine politische Frage. Wann müssen Parlamente tätig werden? Was müssen sie selbst entscheiden – und welche Entscheidungen dürfen sie an die Exekutive delegieren? Auf diese Fragen enthält das Verfassungsrecht verbindliche Antworten. Mit dem neuen § 28a Infektionsschutzgesetz scheint der Bundestag seine politische und verfassungsrechtliche Rolle als entscheidender Akteur in der Demokratie wiedergefunden zu haben. Aber stimmt das wirklich? Damit beschäftigt sich der Beitrag.

  • Roman Lehner, Konstanz/Göttingen, „Triage“ und Grundrechte – Ăśberlegungen aus der Perspektive von Schutzpflichtendogmatik und Diskriminierungsverboten

    Die Gefahr coronabedingter Überlastung des Gesundheitssystems lässt sich in einem Schreckenswort zusammenfassen: Triage. Die verfassungsrechtlichen Probleme, die sich im Fall der Erschöpfung intensivmedizinischer Rettungskapazitäten ergeben (würden), sind vielschichtig. Die Möglichkeit eines akuten Mangels an lebensrettenden Ressourcen wirft fundamentale grundrechtsdogmatische Fragen zum Umgang mit Schutzpflichtenkollisionen und zur Relevanz grundrechtlicher Diskriminierungsverbote auf. Während nach herrschender Strafrechtsauffassung bei der ex-ante-Triage, vereinfacht gesprochen, alles erlaubt ist, scheint bei der ex-post-Triage alles verboten. Es lohnt sich, diese dichotome Sichtweise, die dem ärztlichen Ethos partiell zuwiderläuft, verfassungsrechtlich zu hinterfragen.

Buchbesprechungen

  • Andrea KieĂźling, (Hrsg.), Infektionsschutzgesetz: IfSG – Kommentar (Clemens Arzt)
  • Ingo von MĂĽnch, Die Krise der Medien (Ulrich Karpen)
  • Helmut Ridder/Michael Breitbach/Dieter Deiseroth, (Hrsg.), Versammlungsrecht des Bundes und der Länder – Kommentar; 2. Auflage (Wolfgang Hecker)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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