Ausgabe 5/2021, März

Abhandlungen

  • Hartmut Bauer, Potsdam, Ăśber öffentliche Rechte

    Die subjektiven Rechte gehören zum festen Kernbestand des Rechts und sind zudem wichtige Bausteine öffentlich-rechtlicher Dogmatik. Gleichwohl sind sie als übergreifendes Grundlagenthema eher vernachlässigt. Stattdessen stehen regelmäßig anwendungsorientierte Detailfragen aus einzelnen Rechtsgebieten im Vordergrund. Mehrere unlängst erschienene Studien deuten allerdings darauf hin, dass nach längerer Abstinenz die Grundlagendimension der subjektiven Rechte wieder stärker ins Blickfeld der Rechtswissenschaft treten und eine Reform der im Spiegel der derzeit vorherrschenden Lesart viel zu unterkomplex gewordenen Lehre vom subjektiven öffentlichen Recht inspirieren könnte.

  • Claas Friedrich Germelmann, Hannover, Alternativen zum Rechtsstaatsverfahren nach Art. 7 EUV? – Neuere Ăśberlegungen der Unionsorgane auf dem PrĂĽfstand des Primärrechts

    Die aktuelle Krise der Rechtsstaatlichkeit gehört zu den großen Herausforderungen der Europäischen Union. Der vertraglich vorgesehene Sicherungsmechanismus des Verfahrens nach Art. 7 EUV erweist sich als unwirksam; auch Vertragsverletzungsverfahren können nur Teilerfolge erzielen. Die Union setzt daher vermehrt auf alternative Ansätze wie eine Rechtsstaatskonditionalität im Haushaltsrecht und ein Rechtsstaatsmonitoring durch Kommission und Rat. Diese werfen indes nicht unerhebliche primärrechtliche Fragen auf.

  • Erik Sollmann, Karlsruhe, Der adressaten- und drittbelastende Verwaltungsakt – Zugleich ein Beitrag zum Anwendungsbereich des § 80a VwGO

    Unter Verwaltungsakten mit Drittwirkung werden herkömmlich Verwaltungsakte verstanden, die ihren Adressaten begünstigen und einen Dritten belasten oder vice versa. Von dieser Konstellation gehen etwa § 50 VwVfG und § 80a VwGO aus. Eine bislang soweit ersichtlich unbeachtete Konstellation ist demgegenüber die eines Verwaltungsakts, der sowohl seinen Adressaten als auch einen Dritten belastet: Der adressaten- und drittbelastende Verwaltungsakt.

Kleinerer Beitrag

  • Matthias Friehe, Wiesbaden, Plakatstreit im Bundestag – Besprechung von BVerfG, Beschl. v. 9.6.2020, 2 BvE 2/19

    Während eines türkischen Staatsbesuchs entdeckt die Polizei in einem Fenster Plakate der kurdischen YPG-Miliz. Um den Staatsgast nicht zu verärgern und aus Sorge, pro-türkische Anhänger könnten sich zu Gewalt hinreißen lassen, verschaffen sich die Beamten Zutritt zu den Büroräumen und entfernen die Plakate. Was bereits genug Stoff für eine Polizeirechtsklausur bieten würde, erhält seine besondere Würze erst dadurch, dass die Bundestagspolizei handelt und sich die Maßnahmen gegen einen Abgeordneten richten. Erstmals befasst sich das Bundesverfassungsgericht in der besprochenen Entscheidung näher mit der Polizeigewalt des Bundestagspräsidenten, wobei vieles offen bleibt.

Buchbesprechungen

  • Maximilian Mödinger, Bessere Rechtsetzung – Leistungsfähigkeit eines europäischen Konzepts (Ulrich Karpen)
  • Thorsten Siegel/Christian Waldhoff, Ă–ffentliches Recht in Berlin – Verfassungs- und Organisationsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht, Polizei- und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht, Ă–ffentliches Baurecht; 3. Auflage (Ulrich Battis)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 9.6.2020 – 2 BvE 2/19 – Polizeiliches Betreten von AbgeordnetenbĂĽros (vgl. Beitrag Friehe)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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