Ausgabe 6/2018, März

Abhandlungen

  • Bernd Grzeszick, Heidelberg, Grenzen des parlamentarischen Untersuchungsrechts und Kompetenzen des Parlamentarischen Kontrollgremiums

    Die verfassungsrechtlichen Grenzen des parlamentarischen Untersuchungsrechts im Bereich der Nachrichtendienste sind derzeit Gegenstand intensiver Diskussion. Dabei hat allerdings die Frage, ob bei der Bestimmung der Grenzen des parlamentarischen Untersuchungsrechts die den Besonderheiten der Nachrichtendienste entsprechenden Aufgaben und Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums zu berĂĽcksichtigen sind, bislang keine hinreichende Beachtung gefunden; dies ist nachzuholen.

  • Christian Marxsen, Heidelberg, Strategische Fernmeldeaufklärung – Neuerungen in den Kompetenzen des Bundesnachrichtendienstes

    Mit der Novellierung des BNDG Ende des Jahres 2016 haben sich wichtige Änderungen in den Rechtsgrundlagen für die strategische Fernmeldeüberwachung ergeben. Der Beitrag analysiert die Rechtslage in einer übergreifenden Perspektive und geht hierbei insbesondere auf die Unterschiede der teils auf dem G 10-Gesetz, teils auf dem BNDG beruhenden Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes ein. Im Ergebnis identifiziert er drei Bereiche, in denen der bestehende Rechtsrahmen kritikwürdig ist, nämlich 1.) die von der Rechtslage vorausgesetzte Reichweite des Fernmeldegeheimnisses, 2.) die technischen Möglichkeiten verlässlicher Differenzierung zwischen inländischen und ausländischen Telekommunikationsbeziehungen und 3.) die Institutionen der Geheimdienstkontrolle.

  • Stefanie Harnisch/Lucas Urbanek, Leipzig, Die Bedeutung der Beschuldigteneigenschaft in § 81b Alt. 2 StPO im Widerspruchsverfahren

    Die Rechtmäßigkeitskontrolle von Anordnungen präventivpolizeilicher erkennungsdienstlicher Behandlungen nach § 81b Alt. 2 StPO beschäftigt die Justiz im Hinblick auf den zentralen Beschuldigtenbegriff seit Jahrzehnten bis in alle Instanzen, dennoch ist eine klare Rechtsprechungslinie bislang nicht erkennbar. So hatte unter anderem das SächsOVG erst jüngst erneut über die Rechtsfolgen des Wegfalls der Beschuldigteneigenschaft im Widerspruchsverfahren zu befinden. Dabei hat es die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Urteil zugelassen. Die Entscheidung bietet Anlass zu einer grundlegenden Auseinandersetzung mit der Problematik des Wegfalls der Beschuldigteneigenschaft in den unterschiedlichen Stadien des Verwaltungsverfahrens, die den Gegenstand dieses Beitrags bildet.

  • Josef Franz Lindner, Augsburg, Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie als verfassungsrechtliche Parallelgewährleistung – Anmerkungen zur Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2017 (2 BvR 2177/16)

    Im Urteil vom 21. November 2017 (2 BvR 2177/16) hat das Bundesverfassungsgericht das Verhältnis von Art. 28 Abs. 2 GG zu den entsprechenden landesverfassungsrechtlichen Verbürgungen der kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich in den Blick genommen. Das Gericht hat die verfassungsrechtliche Parallelgewährleistung nicht dem Anwendungsbereich des Art. 31 GG zugeordnet, sondern in (unausgesprochener) Anlehnung an seine Dogmatik zu den grundrechtlichen Parallelgewährleistungen (Art. 142 GG) landesverfassungsfreundlich gedeutet. Auch im Schutzniveau hinter Art. 28 Abs. 2 GG zurückbleibende Landesverfassungsnormen bleiben in Geltung. Allerdings muss die Subsidiaritätsklausel bei der Kommunalverfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG; § 91 BVerfGG) eine Einschränkung erfahren, damit der Schutz des Art. 28 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht zu voller Wirksamkeit gebracht werden kann. Ziel dieses Beitrages ist es, die im Ergebnis und in der Begründung überzeugende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu analysieren und ihre Konsequenzen aufzuzeigen.

Buchbesprechung

  • Berenike Schriewer, Zur Theorie der internationalen Offenheit und der Völkerrechtsfreundlichkeit einer Rechtsordnung und ihrer Erprobung am Beispiel der EU-Rechtsordnung (Stephanie Schiedermair)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Urteil vom 21.11.2017 – 2 BvR 2177/16 – Verlagerung der Verpflichtung zur ErfĂĽllung des Anspruchs auf Kinderbetreuung von den Kommunen auf die Landkreise (vgl. Beitrag Lindner)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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