Ausgabe 6/2013, März

Abhandlungen

    • Matthias Rossi, Augsburg, Die Stellung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Informationsfreiheitsrecht

      Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sind für die Arbeit der Abgeordneten von immenser Bedeutung. Ihre Informationen sind regelmäßig sachkundig, präzise und ausgewogen und deshalb begehrt, auch außerhalb des Deutschen Bundestages. Allerdings unterfallen sie grundsätzlich nicht dem Informationsfreiheitsrecht. Denn ihre funktionale Bedeutung für die parlamentarischen Tätigkeiten der Abgeordneten überlagert die formale Zuordnung der Wissenschaftlichen Dienste zur Bundestagsverwaltung als Behörde.

    • Jürgen Bast, Nijmegen, Zehn Jahre Aufenthaltsgesetz – Zwischenbilanz und Trends in der Reform der Migrationssteuerung

      Der Beitrag blickt zurück auf eine Dekade der Reform der rechtlichen Grundlagen der Migrationssteuerung, die das Zuwanderungsgesetz von 2002/2004 eingeleitet hat. Während substanzielle Neuerungen vor allem im Flüchtlingsrecht und beim Integrationskonzept zu verzeichnen sind, überwiegt in anderen Bereichen des Migrationsrechts die Kontinuität. Ein dominanter Trend ist die vergleichsweise späte, seit dem Amsterdamer Vertrag jedoch im Eiltempo verlaufende Europäisierung dieses Rechtsgebiets. In der Rückschau erscheint das Zuwanderungsgesetz als ein nostalgischer Versuch, am Vorabend der Europäisierung noch rechtzeitig ein modernes, kohärentes Aufenthaltsgesetz im nationalen Bezugsrahmen zu schaffen.

    • Martin Stegmüller, München, Verordnungsrecht als Fall der Abweichungsgesetzgebung – Art. 72 Abs. 3 GG im Praxistest

      Kann Abweichungsgesetzgebung nach Art. 72 Abs. 3 GG auch durch Verordnung erfolgen? Und wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Diese bisher kaum beachteten und auch dogmatisch noch weitgehend ungeklärten Fragen sind für die Rechtspraxis von erheblicher Bedeutung. Das zeigt das Beispiel der sog. Kompensationsverordnungen im Naturschutzrecht, die derzeit parallel vom Bund und Bayern geplant werden.

    • Robert Frau, Frankfurt (Oder)/Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt, Zum Spannungsverhältnis von Völker- und Verfassungsrecht – Bevorstehender Umbruch der Rechtsordnung durch Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht?

      Mit Vorlagebeschluss vom 10. Januar 2012 änderte der Bundesfinanzhof seine seit Jahrzehnten bestehende Rechtsprechung zur Zulässigkeit sog. treaty overrides. Diese stehen für das einseitige Überschreiben völkerrechtlicher Verträge in Gestalt von Doppelbesteuerungsabkommen durch nationale Gesetze. Unter Berufung auf eine zunehmend (erforderliche) völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht spricht der Bundesfinanzhof den treaty overrides in überraschender Deutlichkeit ihre Zulässigkeit ab. Folgte das Verfassungsgericht der Argumentation des Vorlagebeschlusses, wäre die gesamte Rechtsordnung von einer solchen Aufwertung des Völkerrechts erheblich betroffen. Wenigstens in dem vom Bundesfinanzhof (BFH) vorgegebenen beträchtlichen Umfang ist diese Rechtsauffassung indes strikt abzulehnen.

Bericht

    • Simon Osladil, Passau, Konferenz zum gewaltsamen Verschwindenlassen – Ein Tagungsbericht vom 25. April 2012, Berlin

Buchbesprechungen

  • Ernst Benda (†)/Eckart Klein/Oliver Klein Verfassungsprozessrecht, Ein Lehr- und Handbuch; 3., völlig neu bearb. Auflage (Friedhelm Hufen)
  • Thorsten Siegel Europäisierung des Öffentlichen Rechts, Rahmenbedingungen und Schnittstellen zwischen dem Europarecht und dem nationalen (Verwaltungs-)Recht (Claus Dieter Classen)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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