Ausgabe 6/2013, MĂ€rz

Abhandlungen

    • Matthias Rossi, Augsburg, Die Stellung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Informationsfreiheitsrecht

      Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sind fĂŒr die Arbeit der Abgeordneten von immenser Bedeutung. Ihre Informationen sind regelmĂ€ĂŸig sachkundig, prĂ€zise und ausgewogen und deshalb begehrt, auch außerhalb des Deutschen Bundestages. Allerdings unterfallen sie grundsĂ€tzlich nicht dem Informationsfreiheitsrecht. Denn ihre funktionale Bedeutung fĂŒr die parlamentarischen TĂ€tigkeiten der Abgeordneten ĂŒberlagert die formale Zuordnung der Wissenschaftlichen Dienste zur Bundestagsverwaltung als Behörde.

    • Jürgen Bast, Nijmegen, Zehn Jahre Aufenthaltsgesetz – Zwischenbilanz und Trends in der Reform der Migrationssteuerung

      Der Beitrag blickt zurĂŒck auf eine Dekade der Reform der rechtlichen Grundlagen der Migrationssteuerung, die das Zuwanderungsgesetz von 2002/2004 eingeleitet hat. WĂ€hrend substanzielle Neuerungen vor allem im FlĂŒchtlingsrecht und beim Integrationskonzept zu verzeichnen sind, ĂŒberwiegt in anderen Bereichen des Migrationsrechts die KontinuitĂ€t. Ein dominanter Trend ist die vergleichsweise spĂ€te, seit dem Amsterdamer Vertrag jedoch im Eiltempo verlaufende EuropĂ€isierung dieses Rechtsgebiets. In der RĂŒckschau erscheint das Zuwanderungsgesetz als ein nostalgischer Versuch, am Vorabend der EuropĂ€isierung noch rechtzeitig ein modernes, kohĂ€rentes Aufenthaltsgesetz im nationalen Bezugsrahmen zu schaffen.

    • Martin Stegmüller, München, Verordnungsrecht als Fall der Abweichungsgesetzgebung – Art. 72 Abs. 3 GG im Praxistest

      Kann Abweichungsgesetzgebung nach Art. 72 Abs. 3 GG auch durch Verordnung erfolgen? Und wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Diese bisher kaum beachteten und auch dogmatisch noch weitgehend ungeklĂ€rten Fragen sind fĂŒr die Rechtspraxis von erheblicher Bedeutung. Das zeigt das Beispiel der sog. Kompensationsverordnungen im Naturschutzrecht, die derzeit parallel vom Bund und Bayern geplant werden.

    • Robert Frau, Frankfurt (Oder)/Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt, Zum SpannungsverhĂ€ltnis von Völker- und Verfassungsrecht – Bevorstehender Umbruch der Rechtsordnung durch Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht?

      Mit Vorlagebeschluss vom 10. Januar 2012 Ă€nderte der Bundesfinanzhof seine seit Jahrzehnten bestehende Rechtsprechung zur ZulĂ€ssigkeit sog. treaty overrides. Diese stehen fĂŒr das einseitige Überschreiben völkerrechtlicher VertrĂ€ge in Gestalt von Doppelbesteuerungsabkommen durch nationale Gesetze. Unter Berufung auf eine zunehmend (erforderliche) völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht spricht der Bundesfinanzhof den treaty overrides in ĂŒberraschender Deutlichkeit ihre ZulĂ€ssigkeit ab. Folgte das Verfassungsgericht der Argumentation des Vorlagebeschlusses, wĂ€re die gesamte Rechtsordnung von einer solchen Aufwertung des Völkerrechts erheblich betroffen. Wenigstens in dem vom Bundesfinanzhof (BFH) vorgegebenen betrĂ€chtlichen Umfang ist diese Rechtsauffassung indes strikt abzulehnen.

Bericht

    • Simon Osladil, Passau, Konferenz zum gewaltsamen Verschwindenlassen – Ein Tagungsbericht vom 25. April 2012, Berlin

Buchbesprechungen

  • Ernst Benda (†)/Eckart Klein/Oliver Klein Verfassungsprozessrecht, Ein Lehr- und Handbuch; 3., völlig neu bearb. Auflage (Friedhelm Hufen)
  • Thorsten Siegel EuropĂ€isierung des Öffentlichen Rechts, Rahmenbedingungen und Schnittstellen zwischen dem Europarecht und dem nationalen (Verwaltungs-)Recht (Claus Dieter Classen)

Umfangreiche Rechtsprechung in LeitsÀtzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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