Ausgabe 6/2009, März

Abhandlungen

  • Daniela Schroeder, Köln/Aachen, Zur Dogmatik der Bindungswirkungen von Verwaltungsakten

    Die Thematik der Bindungswirkungen von Verwaltungsakten ist seit mehr als 120 Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Befassung. In dieser Zeit hat sich eine Dogmatik entwickelt, die – bei fortbestehenden Divergenzen in Einzelfragen – von einer wohl herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum getragen wird, die sich allerdings allein wegen ihrer vielfältigen Terminologie mitunter nicht leicht erschließt. Ungeachtet dieser anerkannten rechtstheoretischen Erkenntnisse ist die dogmatische Erfassung der Bindungswirkungen von Verwaltungsakten gleichwohl noch nicht erschöpft, wie der Beitrag zeigen wird. Zugleich bietet der Beitrag einen prägnanten Überblick über den Status quo der wohl herrschenden Dogmatik.

  • Thomas Stuhlfauth, Karlsruhe, Das Recht zum Austritt aus der Kirche

    Der Eintritt in eine Religionsgemeinschaft ist grundsätzlich in keiner Weise staatlich reglementiert, obwohl daran erhebliche Folgen wie die Kirchensteuererhebung geknüpft sein können. Umso erstaunlicher erscheint es auf den ersten Blick, dass die Lossagung von den staatlichen Wirkungen einer Kirchenmitgliedschaft in allen Ländern mit Ausnahme Bremens einem mehr oder weniger komplizierten und häufig gebührenpflichtigen staatlichen Verfahren unterworfen ist. Der folgende Beitrag geht aus aktuellem Anlass – das Kirchenaustrittsgesetz von Nordrhein-Westfalen war jüngst mittelbarer Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde – der Frage nach, wie dies vor dem Hintergrund der negativen Religionsfreiheit verfassungsrechtlich zu würdigen ist.

  • Michael Fuchs, Berlin, Verfassungs- und parlamentsrechtliche Probleme beim Wechsel der Wahlperiode

    Im Zusammenhang mit der vorzeitigen Auflösung des 15. Deutschen Bundestages im Jahr 2005 stellte sich eine Reihe zum Teil schwieriger verfassungs- und parlamentsrechtlicher Fragen. Bei ihrer Beurteilung war eine bemerkenswerte – auf mangelnder Einsicht in den politischen Prozess beruhende – Verunsicherung seitens der Wissenschaft festzustellen. Die Parlamentspraxis hat, teilweise assistiert durch das Bundesverfassungsgericht, pragmatische, aber auch rechtlich nicht zu beanstandende Lösungen gefunden.

  • Wolfgang Zimmerling, SaarbrĂĽcken/Robert Brehm, Frankfurt (Main), Rechtsstaatliche Aspekte des Kapazitätsprozesses

    Kapazitätsprozesse mit dem Ziel der Vergabe von Studienplätzen durch die Verwaltungsgerichte sind zumindest in den medizinischen Fächern „Massenverfahren“. Die Vergabe der Studienplätze in den Kapazitätsprozessen erfolgt fast ausschließlich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Hierbei ist im erstinstanzlichen Verfahren äußerst streitig, ob die Antragsteller(-vertreter) zur Kapazitätsberechnung der Hochschule substantiiert Stellung nehmen müssen oder ob das Gericht von Amts wegen verpflichtet ist, die Kapazitätsberechnung aufgrund eigener Erkenntnisse zu überprüfen. Im zweitinstanzlichen Verfahren werden hingegen hohe Ansprüche an die Begründung der Beschwerden gestellt. Rechtsstaatlich bedenklich ist die Kostenrechtsprechung, wonach auch bei der Vergabe von Studienplätzen die Kosten weitaus überwiegend den Studienplatzklägern auferlegt werden. Verbunden mit der zum Teil restriktiven Handhabung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt dies zu einem sozialen Numerus clausus.

Buchbesprechungen

  • Michael Quaas/RĂĽdiger Zuck (Hrsg.), Prozesse in Verwaltungssachen (Ulrich Stelkens)
  • Wolfgang Hoffmann-Riem/Eberhard Schmidt-AĂźmann/Andreas VoĂźkuhle, Grundlagen des Verwaltungsrechts. Band II: Informationsordnung, Verwaltungsverfahren, Handlungsformen (Christoph Heydemann)
  • Fritz Thiel/Konrad Gelzer/Hans-Dieter Upmeier, Baurechtssammlung, Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der Oberverwaltungsgerichte der Länder und anderer Gerichte zum Bau- und Bodenrecht. Band 70: Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte 2006 (Hansjochen DĂĽrr)
  • Rainer M. Hofmann/Holger Hoffmann (Hrsg.), Ausländerrecht – AufenthG – FreizĂĽgG/EU – AsylVfG – StAG (Christoph KĂĽlpmann)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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