Ausgabe 4/2024, Februar
Abhandlungen
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Carsten Bringmann/Fabian Löcken, Düsseldorf, Staatliche Güterverteilung als „Blackbox“? –Das verfassungsrechtliche Transparenzgebot als materiell-rechtliche Schranke behördlicher Auswahlentscheidungen
Die wenigsten werden schon einmal darüber nachgedacht haben, wie eigentlich der Autoscooter auf den Kirmesplatz, die Obsthändlerin auf den Wochenmarkt oder die Studentin an die Universität kommt oder wie der Taxifahrer oder der Spielhallenbetreiber an ihre Genehmigung gelangen. Die meisten Bürger dürfte es überraschen, dass dahinter Verteilungskonflikte mit handfester verfassungsrechtlicher Relevanz verborgen sind. Die Art und Weise, wie diese Verteilungskonflikte entschieden werden, wirkt sich erheblich auf die Grundrechte der Bewerber aus. Es stellt sich daher die Frage, wie transparent die Behörde eigentlich bei ihrer Auswahlentscheidung vorgehen muss. Der Beitrag geht dieser Frage nach, indem er zu diesem praxisrelevanten Problem allgemeine Maßstäbe entwickelt und sie auf verschiedene Rechtsgebiete anwendet. Dabei sollen auch Widersprüche aufgezeigt werden.
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Kris Breudel/Florian Lenz, Berlin/Hamburg, Wohnungspolitik in Berlin – Auf dem Weg zur „Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen“?
Am 26. September 2021 hat eine Mehrheit der Berliner Wähler in einem Volksentscheid für die „Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ gestimmt. Hier setzt der Beitrag an und beschäftigt sich mit der Frage, ob das Land Berlin rechtlich überhaupt in der Lage ist, ein Vergesellschaftungsgesetz zu erlassen – also die verfassungsrechtliche Kompetenz und die Befugnis dazu besitzt. Über die Zuständigkeitsproblematik hinaus analysiert er außerdem weitere verfassungsrechtliche Anforderungen an ein Vergesellschaftungsgesetz speziell für das Land Berlin. Danach bestehen für ein solches Gesetz vielfältige verfassungsrechtliche Hürden, die nicht ohne Weiteres zu nehmen sein werden.
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Boris Weirauch, Stuttgart, Die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung im Aufsichtsrat öffentlicher Unternehmen – Eine unlösbare Pflichtenkollision für kommunale Entscheidungsträger?
Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich mit dem gesellschafts- und kommunalrechtlichen Spannungsverhältnis im Kontext der Verschwiegenheitsverpflichtung kommunaler Amts- und Mandatsträger im Aufsichtsrat öffentlicher Unternehmen. Gebietskörperschaften entsenden zur Kontrolle von kommunalen Beteiligungsgesellschaften vorrangig Mitglieder ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaften. Solche Doppelmandate bergen in der Praxis die Gefahr von politischen Rollenkonflikten. Darüber hinaus führen diese Konstellationen zu rechtlichen Pflichtenkollisionen, da Aufsichtsratsmitglieder einerseits gesellschaftsrechtlich zur Verschwiegenheit über geheimhaltungsbedürftige Informationen verpflichtet sind, andererseits aber einer informellen Berichtspflicht gegenüber ihrer Gebietskörperschaft bzw. deren Vertretungskörperschaft unterliegen. Hinzu kommt oftmals eine entsprechende politische Erwartungshaltung der Öffentlichkeit oder der eigenen Fraktion. Der Beitrag veranschaulicht die Rechtslage unter Beachtung der kommunalpolitischen Praxis und zeigt Möglichkeiten auf, diese konfliktträchtige Konstellation rechtskonform aufzulösen.
Kleinerer Beitrag
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Selma Gather, Berlin, Zweckentfremdung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung? – Zugleich Anmerkungen zu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Mai 2023, OVG 5 B 29.19
Dem Mietendeckel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lag entscheidend die Frage zugrunde, wie in kompetenzrechtlicher Hinsicht bürgerliches Recht von öffentlichem Recht abzugrenzen ist, wenn es um Vorschriften geht, die Wohnraummietverhältnisse betreffen. Diese Frage hat der zweite Senat in der Entscheidung auf eine Weise beantwortet, die zu Missverständnissen einlädt. Das zeigt sich u.a. an dem Obiter Dictum in einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu zweckentfremdungsrechtlichen Preisgrenzen, das auf Grundlage des Mietendeckel-Beschlusses zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen kommt. Der Beitrag nimmt das Urteil zum Anlass, das kompetenzrechtliche Verhältnis von bürgerlichem Miethöherecht und öffentlichem Recht der Wohnungsversorgung zu erhellen.
Buchbesprechung
- Paul Hüther/André Lepej, Karl Zeidler (1923–1962) (Michael Kilian)
Rechtsprechung
- OVG Bln-Bbg, Urteil vom 23. Mai 2023 – OVG 5 B 29.19 – Keine Gesetzgebungskompetenz für Mietobergrenzen bei Abrissgenehmigung für Ersatzwohnungsbau im Rahmen des Zweckentfremdungsgebots (vgl. Beitrag Gather)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 71. EuGH, Urteil vom 9.11.2023 – C-125/22 – Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid – Voraussetzungen fĂĽr die Gewährung von subsidiärem Schutz    Â
- 72. EuGH, Urteil vom 9.11.2023 – C-257/22 – Odbor azylovĂ© a migracˇnĂ politiky – RĂĽckkehrentscheidung; Grundsatz der NichtzurĂĽckweisung    Â
- 73. EuGH, Urteil vom 23.11.2023 – C-614/22 – Commissaire gĂ©nĂ©ral aux rĂ©fugiĂ©s et aux apatrides – Internationaler Schutz; Familieneinheit; Kindeswohl    Â
- 74. BVerfG, Urteil vom 29.11.2023 – 2 BvF 1/21 – Normenkontrolle Bundeswahlgesetz 2020    Â
- 75. VerfGH NRW, Beschluss vom 17.10.2023 – VerfGH 83/23.VB-1 – Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen    Â
- 78. HambOVG, Urteil vom 27.4.2023 – 12 Bf 189/21.F – Lehrer; auĂźerdienstlicher Besitz von kinderpornographischen Schriften; DisziplinarmaĂź    Â
- 79. HambOVG, Beschluss vom 11.9.2023 – 5 Bs 79/23 – Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Umsetzung    Â
- 80. HessVGH, Beschluss vom 14.9.2023 – 1 B 994/23 – Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung    Â
- 83. HessVGH, Beschluss vom 7.9.2023 – 9 B 495/23 – Keine vorläufige Zuverlässigkeitsfeststellung im Luftsicherheitsrecht    Â
- 84. HessVGH, Beschluss vom 5.10.2023 – 2 B 1353/23 – Verlagerung eines „Protestcamps“ von der StraĂźe auf einen nahegelegenen Parkplatz    Â
- 85. HessVGH, Beschluss vom 14.10.2023 – 2 B 1423/23 – Verbot einer Versammlung zum bewaffneten Konflikt in Nahost    Â
- 88. HessVGH, Urteil vom 2.8.2023– 8 A 2555/18 – Rauchverbot in Spielhallen    Â
- 89. BVerwG, Beschluss vom 21.9.2023 – 3 B 44.22 – Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; Beschränkung des Kreises der Leistungserbringer auf gemeinnĂĽtzige Organisationen, die zugleich im Katastrophenschutz mitwirken    Â
- 91. HessVGH, Beschluss vom 6.10.2023 – 9 B 247/22.T – Bau einer Zuwegung fĂĽr einen Windpark in einem Waldgebiet    Â
- 94. BVerwG, Urteil vom 22.6.2023 – 10 C 4.23 – Verbandsklage gegen Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten- Sanierungsplans    Â
- 95. OVG NRW, Beschluss vom 4.10.2023 – 8 B 833/23 – Einschreiten gegen Hundegebell    Â
- 98. HessVGH, Beschluss vom 28.9.2023 – 4 B 1054/23 – Wasserrechtliche Anordnung nach § 9 TrinkwV    Â
- 100. OVG NRW, Urteil vom 22.8.2023 – 18 A 2964/21 – Reiseausweis fĂĽr Ausländer; Zumutbarkeit der Passbeschaffung    Â
- 101. HambOVG, Urteil vom 30.8.2023 – 6 Bf 231/22 – Erteilung einer Niederlassungserlaubnis    Â
- 104. HessVGH, Beschluss vom 6.9.2023 – 4 A 1811/21.Z – Klagemöglichkeit einer Hegegemeinschaft gegen die Schalenwildrichtlinie    Â
- 105. BVerwG, Beschluss vom 4.10.2022 – 20 F 15.22 – Unwirksame elektronische Beschwerdeeinlegung im docx-Format    Â
- 106. BVerwG, Beschluss vom 19.9.2023 – 9 B 14.23 – Zum Merkmal der Ă–ffentlichkeit im Sinne des § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG    Â
- 107. OVG NRW, Beschluss vom 22.9.2023 – 5 B 757/23 – Zuständigkeit des Berufungsgerichts als Gericht der Hauptsache nach § 123 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 VwGO    Â
- 108. OVG NRW, Beschluss vom 27.9.2023 – 5 B 757/23 – Bindungswirkung von Eilentscheidungen
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