Ausgabe 4/2024, Februar

Abhandlungen

  • Carsten Bringmann/Fabian Löcken, DĂĽsseldorf, Staatliche GĂĽterverteilung als „Blackbox“? –Das verfassungsrechtliche Transparenzgebot als materiell-rechtliche Schranke behördlicher Auswahlentscheidungen

    Die wenigsten werden schon einmal darüber nachgedacht haben, wie eigentlich der Autoscooter auf den Kirmesplatz, die Obsthändlerin auf den Wochenmarkt oder die Studentin an die Universität kommt oder wie der Taxifahrer oder der Spielhallenbetreiber an ihre Genehmigung gelangen. Die meisten Bürger dürfte es überraschen, dass dahinter Verteilungskonflikte mit handfester verfassungsrechtlicher Relevanz verborgen sind. Die Art und Weise, wie diese Verteilungskonflikte entschieden werden, wirkt sich erheblich auf die Grundrechte der Bewerber aus. Es stellt sich daher die Frage, wie transparent die Behörde eigentlich bei ihrer Auswahlentscheidung vorgehen muss. Der Beitrag geht dieser Frage nach, indem er zu diesem praxisrelevanten Problem allgemeine Maßstäbe entwickelt und sie auf verschiedene Rechtsgebiete anwendet. Dabei sollen auch Widersprüche aufgezeigt werden.

  • Kris Breudel/Florian Lenz, Berlin/Hamburg, Wohnungspolitik in Berlin – Auf dem Weg zur „Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen“?

    Am 26. September 2021 hat eine Mehrheit der Berliner Wähler in einem Volksentscheid für die „Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ gestimmt. Hier setzt der Beitrag an und beschäftigt sich mit der Frage, ob das Land Berlin rechtlich überhaupt in der Lage ist, ein Vergesellschaftungsgesetz zu erlassen – also die verfassungsrechtliche Kompetenz und die Befugnis dazu besitzt. Über die Zuständigkeitsproblematik hinaus analysiert er außerdem weitere verfassungsrechtliche Anforderungen an ein Vergesellschaftungsgesetz speziell für das Land Berlin. Danach bestehen für ein solches Gesetz vielfältige verfassungsrechtliche Hürden, die nicht ohne Weiteres zu nehmen sein werden.

  • Boris Weirauch, Stuttgart, Die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung im Aufsichtsrat öffentlicher Unternehmen – Eine unlösbare Pflichtenkollision fĂĽr kommunale Entscheidungsträger?

    Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich mit dem gesellschafts- und kommunalrechtlichen Spannungsverhältnis im Kontext der Verschwiegenheitsverpflichtung kommunaler Amts- und Mandatsträger im Aufsichtsrat öffentlicher Unternehmen. Gebietskörperschaften entsenden zur Kontrolle von kommunalen Beteiligungsgesellschaften vorrangig Mitglieder ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaften. Solche Doppelmandate bergen in der Praxis die Gefahr von politischen Rollenkonflikten. Darüber hinaus führen diese Konstellationen zu rechtlichen Pflichtenkollisionen, da Aufsichtsratsmitglieder einerseits gesellschaftsrechtlich zur Verschwiegenheit über geheimhaltungsbedürftige Informationen verpflichtet sind, andererseits aber einer informellen Berichtspflicht gegenüber ihrer Gebietskörperschaft bzw. deren Vertretungskörperschaft unterliegen. Hinzu kommt oftmals eine entsprechende politische Erwartungshaltung der Öffentlichkeit oder der eigenen Fraktion. Der Beitrag veranschaulicht die Rechtslage unter Beachtung der kommunalpolitischen Praxis und zeigt Möglichkeiten auf, diese konfliktträchtige Konstellation rechtskonform aufzulösen.

Kleinerer Beitrag

  • Selma Gather, Berlin, Zweckentfremdung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung? – Zugleich Anmerkungen zu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Mai 2023, OVG 5 B 29.19

    Dem Mietendeckel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lag entscheidend die Frage zugrunde, wie in kompetenzrechtlicher Hinsicht bürgerliches Recht von öffentlichem Recht abzugrenzen ist, wenn es um Vorschriften geht, die Wohnraummietverhältnisse betreffen. Diese Frage hat der zweite Senat in der Entscheidung auf eine Weise beantwortet, die zu Missverständnissen einlädt. Das zeigt sich u.a. an dem Obiter Dictum in einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu zweckentfremdungsrechtlichen Preisgrenzen, das auf Grundlage des Mietendeckel-Beschlusses zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen kommt. Der Beitrag nimmt das Urteil zum Anlass, das kompetenzrechtliche Verhältnis von bürgerlichem Miethöherecht und öffentlichem Recht der Wohnungsversorgung zu erhellen.

Buchbesprechung

  • Paul HĂĽther/AndrĂ© Lepej, Karl Zeidler (1923–1962) (Michael Kilian)

Rechtsprechung

  • OVG Bln-Bbg, Urteil vom 23. Mai 2023 – OVG 5 B 29.19 – Keine Gesetzgebungskompetenz fĂĽr Mietobergrenzen bei Abrissgenehmigung fĂĽr Ersatzwohnungsbau im Rahmen des Zweckentfremdungsgebots (vgl. Beitrag Gather)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.