Ausgabe 4/2021, Februar
Abhandlungen
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Thorsten Siegel/Jana Himstedt, Berlin, Neues Planungsrecht für Straßenbahnen – Zu den Auswirkungen dreier Planungsgesetze aus dem Jahr 2020 auf die Planfeststellung nach dem Personenbeförderungsgesetz
Die Planfeststellung für Straßenbahnen hat lange Zeit eine gewisse Sonderrolle in der Fachplanung für Infrastrukturvorhaben eingenommen. Die damit verbundene partielle Abkoppelung von den anderen Fachplanungsgesetzen ist durch das Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungsgesetz vom 3. März 2020 überwiegend beseitigt worden. Zudem hat auch die Corona-Krise Auswirkungen auf das Planfeststellungsrecht im Allgemeinen sowie nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Besonderen. Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 soll hier gewährleisten, dass Planfeststellungsverfahren trotz der bestehenden Kontaktbeschränkungen durchgeführt werden können. Schließlich enthält auch das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 3. Dezember 2020 Neuregelungen, die u.a. das PBefG betreffen. Bereits zuvor hat das Unionsrecht einige Modifizierungen des Planfeststellungsrechts auch für Straßenbahnen bewirkt. In dem Beitrag werden die zentralen Neuerungen vorgestellt und bewertet.
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Andreas Dietz, Augsburg, Mittelbare Drittwirkungsnormen im Sachenrecht?
Das Bundesverfassungsgericht hat private Grundeigentümer in zwei Entscheidungen („Fraport“, „Bierdosen-Flashmob“) verpflichtet, ihre Räume und Flächen Dritten für deren Kundgebung zur Verfügung zu stellen. Anders als in seinem über Jahrzehnte entwickelten und insbesondere an schuldrechtliche Normen anknüpfenden dogmatischen Konzept bietet § 903 BGB als sachenrechtliche Norm hier keinen Ansatz für eine mittelbare Drittwirkung. Wohl deshalb hat sich das Bundesverfassungsgericht auf die Grundrechte des Versammlungsträgers aus Art. 8 und Art. 5 GG berufen und entgegen seiner bisherigen Dogmatik im Ergebnis sogar eine unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte zwischen Privaten postuliert.
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Boas Kümper, Münster, Quantitative Vorgaben zur Reduzierung des kommunalen Flächenverbrauchs durch Raumordnungsziele – Regelungsperspektiven und Rechtsfragen
Die fortgesetzte Inanspruchnahme unbebauter, naturnaher Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist bereits seit langem als Umweltbelastung und als Gefahr für eine nachhaltige Raumentwicklung erkannt; als Kernproblem wird die Ausweisung immer neuer Baugebiete durch die kommunale Bauleitplanung angesehen. Weil Änderungen des Bauplanungsrechts bislang nicht hinreichend zur Eindämmung des Flächenverbrauchs beitragen konnten, gerät zunehmend das Instrumentarium der – überörtlichen – Raumordnung in den Blick und werden quantitative raumordnerische Vorgaben („Mengenziele“) erwogen. In mehreren Ländern wurden entsprechende Initiativen ergriffen, welche im Einzelnen unterschiedliche konstruktive Ansätze verfolgen, aber gemeinsame allgemeine Fragen des Raumplanungsrechts aufwerfen; letzteren geht der Beitrag nach.
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Verena Stürmer/Heinrich Amadeus Wolff, Bayreuth, Die parlamentarische Datenverarbeitung und die Datenschutzgrundverordnung – Zugleich Anmerkungen zu EuGH, Urt. v. 9.7.2020, C 272/19, VQ gegen Land Hessen
Mit dem Urteil vom 9. Juli 2020 stellt der EuGH klar, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags in den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung fällt. Dies wurde in Deutschland bisher fast einhellig anders gesehen. Der Beitrag hält die Einschätzung des EuGH für im Ergebnis zutreffend und erörtert, inwieweit sie zu Rechtsänderungen zwingt.
Rechtsprechung
- EuGH, Urteil vom 9.7.2020 – C-272/19 – Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (vgl. Beitrag Stürmer/Wolff)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 101. EuGH, Urteil vom 19.11.2020 – C-663/18 – B S u.a. – Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol
- 102. VerfGH Rheinl.-Pf., Urteil vom 30.10.2020 – VGH O 52/20 – Anforderungen an einen Fraktionsausschluss
- 103. VerfGH BW, Urteil vom 9.11.2020 – 1 GR 101/20 – Recht der Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen; Beibringung von Unterstützungsunterschriften in Zeiten der Sars-CoV-2-Pandemie
- 106. BVerwG, Urteil vom 17.9.2020 – 2 C 2.20 – Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale einer Regelbeurteilung
- 111. NdsOVG, Beschluss vom 9.11.2020 – 2 ME 426/20 – Äußerungsrecht des AStA zu Corona-Leugnern an der Hochschule
- 128. BVerwG, Urteil vom 23.6.2020 – 9 A 22.19 – Rücknahme oder Widerruf eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses