Ausgabe 5/2011, März
Abhandlungen
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Thorsten Ingo Schmidt, Potsdam, Das System der verwaltungsgerichtlichen Klagearten
50 Jahre VwGO stellen eine Erfolgsgeschichte dar. Bei allem Fortschritt, den diese Prozessordnung für den Rechtsschutz des Bürgers gebracht hat, gerät aber vielfach aus dem Blick, dass ihr Klagesystem unnötig kompliziert und unübersichtlich ist. Indes lassen sich die anerkannten Klagearten nach dem Begehren des Klägers strukturieren, was auch Rückschlüsse auf nicht ausdrücklich geregelte Klagearten ermöglicht. Dies zeigt, dass eine grundlegende Vereinfachung des Klagesystems möglich wäre.
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Annette Prehn, Greifswald, Das Finanzierungsmodell „Bürgerdarlehen“ als gangbarer Weg aus finanziellen Engpässen der Kommunen?
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob das von einigen Gemeinden in Deutschland bereits praktizierte sog. Bürgerdarlehen mit den rechtlichen Vorgaben des Kreditwesengesetzes vereinbar ist. Die finanziell angespannten Zeiten der Kommunen zwingen geradezu zu einer Auseinandersetzung mit diesem Thema. Dabei soll insbesondere erörtert werden, ob mit einem solchen Finanzierungsmodell ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft von Seiten der Gemeinde betrieben wird. Gleichzeitig verdeutlicht der Beitrag die Grenzen des erlaubten bankwirtschaftlichen Handelns der Gemeinden.
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Klaus Einig, Bonn, Regulierung durch Regionalplanung
Regionalplanung stellt eine Form der Regulierung dar, die vorwiegend innerhalb des Staates stattfindet. Ihr Grundmodus ist die Meta-Regulierung, das heißt die Regulierung anderer Regulierungsprozesse. Regionalplanung zielt nicht auf eine Kontrolle direkter Flächennutzungsentscheidungen, sondern versucht andere öffentliche Planungsakteure zu beeinflussen, um dadurch indirekt die Flächennutzung zu steuern. Erfolgt Regionalplanung als responsive Regulierung, wird ihre Instrumentenwahl am erwarteten Adressatenverhalten ausgerichtet und entsprechend entschieden, wann ein mehr oder weniger zwangsbasierter Steuerungseingriff verhältnismäßig ist. Regionalplanung findet als innerstaatliche Selbstregulierung statt, weil ihre Adressaten, sofern es sich um Kommunen handelt, durch die Mitglieder einer Planungsorganisation repräsentiert werden, die den Regionalplan aufstellen und beschließen. Sie ist ein Fall regulierter Selbstregulierung, da die Regionalplanung selbst Regulierungsobjekt der staatlichen Landesplanung ist.
Bericht
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Sascha-Sven Noack, Köln, „Neue Leitungsstrukturen an den Hochschulen – Eine Zwischenbilanz“ – Bericht über den 5. Deutschen Hochschulrechtstag
Buchbesprechungen
- Christoph Seggermann, Die Region – Versuch einer strukturellen Rückkopplung im Zeichen von Europäisierung und Globalisierung am Beispiel des Flächenlandes Niedersachsen (Alexander Schink)
- Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland – Band VII: Freiheitsrechte; Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland – Band VIII: Grundrechte: Wirtschaft, Verfahren, Gleichheit; 3. Auflage (Matthias Wiemers)
- Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht; 5. Auflage (Ulrich Karpen)