Ausgabe 4/2011, Februar

Abhandlungen

  • Martin Morlok/Heike Merten, DĂĽsseldorf, Partei genannt Wählergemeinschaft – Probleme im Verhältnis von Parteien und Wählergemeinschaften

    Falsa demonstratio non nocet: Im Zivilrecht ein grundsätzliches Prinzip, dass auch im öffentlichen Recht seine Berechtigung hat, wie sich gerade am Beispiel der Abgrenzung von Wählergemeinschaften zu politischen Parteien erweist. Das Selbstverständnis der Wählergemeinschaften wird gerade durch die gleich einem Schutzschild hochgehaltene Abkehr von parteilichen Organisations- und Machtstrukturen geprägt. Gleichwohl nehmen sie – jedenfalls inhaltlich, zumeist aber auch in ihrem organisatorischen Gewand – Aufgaben der politischen Parteien wahr. Entgegen dem erklärten Selbstverständnis kommt es auch hier für die rechtliche Einordnung der Wählergemeinschaften auf das tatsächlich Praktizierte an.

  • Michael Reinhardt, Trier, Drittschutz im Wasserrecht

    Die Berücksichtigung der Interessen Dritter in verwaltungsrechtlichen Zulassungsverfahren zählt regelmäßig zu den streitbefangeneren Bestandteilen behördlicher Entscheidungen und deren verwaltungsgerichtlicher Kontrolle. Nach dem Scheitern der Vereinheitlichung der umweltrechtlichen Gestattungsinstrumente in einem Umweltgesetzbuch ist am 1. März 2010 ein neues Wasserhaushaltsgesetz in Kraft getreten, das der nachfolgende Beitrag zum Anlass einer aktuellen Standortbestimmung zum Drittschutz im Wasserrecht nimmt.

  • Timo Hartman, Berlin, Das Beitreibungsersuchen an ausländische Behörden und dessen Rechtsnatur

    Die Rechtsnatur von Amtshilfe- oder Beitreibungsersuchen an ausländische Behörden war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand verwaltungs- und finanzgerichtlicher Rechtsprechung. Gleichwohl findet sich in diesem Zusammenhang bisher kaum eine eingehende Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen des Verwaltungsakts. Vielmehr wird zumeist ohne nähere Begründung das Vorliegen einer Einzelfallregelung oder einer unmittelbaren Außenwirkung in Abrede gestellt. Der vorliegende Beitrag soll diese Lücke schließen und untersucht die Verwaltungsaktqualität eines Beitreibungsersuchens an eine ausländische Behörde eingehend unter Erörterung der problematischen Tatbestandsmerkmale der „hoheitlichen Maßnahme“, der „Einzelfallregelung“ sowie der „unmittelbaren Außenwirkung“.

  • Eva Marie Schnelle/Richard Hopkins, Berlin, Die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz – Zugleich Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 2010, 6 C 3/09

    In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals zu den Beteiligungsrechten der Gleichstellungsbeauftragten nach dem neuen Bundesgleichstellungsgesetz Position bezogen. Dabei hat es die Beteiligungsrechte entgegen früherer Instanzrechtsprechung wesentlich gestärkt. Dies soll im Folgenden zum Anlass genommen werden, die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten. Hierbei werden Widersprüche zwischen institutionellem Anspruch und Regelungsgefüge aufgezeigt und Lösungen zugeführt.

Buchbesprechungen

  • Christian Tomuschat, Weltordnungsmodelle fĂĽr das 21. Jahrhundert – Völkerrechtliche Perspektiven (Matthias Ruffert)
  • Breuer/Epiney/Haratsch/Schmahl/WeiĂź (Hrsg.), Im Dienste des Menschen: Recht, Staat und Staatengemeinschaft – Forschungskolloquium anlässlich der Verabschiedung von Eckart Klein (Markus Kotzur)
  • Stefan Huster/Markus Kaltenborn (Hrsg.), Krankenhausrecht – Praxishandbuch zum Recht des Krankenhauswesens (Klaus Rennert)
  • Walter Frenz, Handbuch Europarecht; Band 5: Wirkungen und Rechtsschutz (Alexander Schink)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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