Ausgabe 3/2023, Februar

Abhandlungen

  • Johannes Eichenhofer, Leipzig, Der vollautomatisierte Verwaltungsakt zwischen Effizienz- und Rechtsschutzgebot

    Mehr als fünf Jahre ist es her, seit die Regelungen über den vollautomatisierten Verwaltungsakt (u.a. § 35a VwVfG, § 31a SGB X und § 155 Abs. 4 AO) in Kraft getreten sind. Zahlreiche hierdurch aufgeworfene Rechtsfragen sind seither bereits umfangreich diskutiert und zu großen Teilen auch zufriedenstellend beantwortet worden. Die folgenden Überlegungen verstehen sich daher weniger als weiteren Beitrag zu diesen Spezialdiskussionen denn als Versuch, die Regelungen über den vollautomatisierten Verwaltungsakt in einen größeren systematischen Zusammenhang zu stellen und an den grundlegenden Zielkonflikt zu erinnern, den sie aufzulösen suchen. So soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern es dem Gesetzgeber gelungen ist, einen Ausgleich zwischen Effizienz- und Rechtsschutzgebot herzustellen.

  • Jan-Peter Möhle, Bielefeld, Verantwortlichkeit als integrierendes Konzept im Datenschutzrecht

    Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit wird in den juristischen Fachdisziplinen vielfach diskutiert. Diese Diskussionen behandeln häufig spezifische Probleme bei der Anwendung des Verantwortlichkeitskonzepts. Strukturelle Fragen rund um dieses Thema wurden bisher nur selten untersucht. Der folgende Beitrag identifiziert das Verantwortlichkeitskonzept als integrierendes, mehrdimensionales Konzept und untersucht die Bedingungen dieser integrierenden Wirkung.

  • AndrĂ© Kruschke, Frankfurt am Main, Zur Chancengleichheit von Abgeordneten und Fraktionen im Deutschen Bundestag – Zugleich Anmerkungen zu den Entscheidungen des BVerfG vom 22.3.2022 (2 BvE 2/20 und 2 BvE 9/20)

    Beschreibung

  • Christoph Schröder, Göttingen, Der sachkundige Dritte im Verfassungsprozess

    Dem sachkundigen Dritten kommt im Verfassungsprozess eine bedeutsame, wahrscheinlich mitunter prozessentscheidende Stellung zu. Durch die besondere Relevanz, die Tatsachenerhebungen im Verfassungsprozess zukommt, erhalten sachkundige Dritte einen gewichtigen Einfluss auf die Entscheidungen des Gerichts. Damit die Autorität des Gerichts nicht gefährdet wird, bedarf es eines transparenten Umgangs mit Wahl und Berücksichtigung dieses Beweismittels. Der folgende Beitrag soll auf den sachkundigen Dritten aufmerksam machen und dem Leser dessen einflussreiche Stellung veranschaulichen.

Buchbesprechungen

  • Lukas Carstensen, Enteignung fĂĽr Rohrleitungsvorhaben – Gemeinwohlbezug, Gemeinwohlkonkretisierung und Gemeinwohlsicherung bei der Enteignung zugunsten Privater (Boas KĂĽmper)
  • Robert Uerpmann-Wittzack, Der Angriff auf die Ukraine: Eine Zeitenwende? (Michael Fuchs)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Urteil vom 22.3.2022 – 2 BvE 2/20 – Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags (vgl. Abhandlung Kruschke)
  • BVerfG, Urteil vom 22.3.2022 – 2 BvE 9/20 – Kein Recht einer Fraktion auf Vertretung im Präsidium des Deutschen Bundestages (vgl. Abhandlung Kruschke)

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.