Ausgabe 4/2019, Februar

Abhandlungen

  • JĂĽrgen Held, Koblenz, Umfang der Klage- und RĂĽgebefugnis von Individualklägern nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

    Der Beitrag untersucht die Erweiterung der Rechtsstellung des Individualklägers durch das UmwRG. Abweichend vom materiellen Recht wird dem Einzelnen für den Bereich der Kontrolle des Verwaltungsverfahrens eine Rügebefugnis auch für Vorschriften eingeräumt, die lediglich Interessen der Allgemeinheit und nicht individuelle Interessen Einzelner verfolgen. Diese Instrumentalisierung des Einzelnen zur Durchsetzung des objektiven Umweltrechts erscheint im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unionsrechtlich nicht zwingend. Ferner gilt es, die Kontrolle des Verfahrensrechts von der inhaltlichen Kontrolle der angegriffenen Sachentscheidung abzugrenzen.

  • Christian K. Petersen, Kiel, Wie viel Kommerz verträgt der „enge“ Versammlungsbegriff? – Ăśberlegungen und Anmerkungen anlässlich der Entscheidung des VG Meiningen vom 3. Juli 2017 (2 E 221/17 Me)

    Spätestens mit dem Anerkenntnis einer „gemischten“ Veranstaltung durch das Bundesverwaltungsgericht wurde die Entwicklungsoffenheit der Versammlungsfreiheit in der Rechtsprechung anerkannt. Neue Formen von Protest werden danach durch die Versammlungsfreiheit geschützt, solange das „Gesamtgepräge“ einer Veranstaltung ergibt, dass eine Versammlung vorliegt. Das soll im Wege einer „Gesamtschau aller relevanten tatsächlichen Umstände“ aus der Sicht eines „durchschnittlichen Betrachters“ festgestellt werden. Im Zweifelsfall liegt eine Versammlung vor. Dies klingt in der Theorie reichlich komplex. Die dem Beitrag zugrunde liegende Entscheidung legt nahe, dass hiermit auch Behörden und Gerichte immer wieder vor große Herausforderungen gestellt werden.

  • Sven JĂĽrgensen/Frederik Orlowski, DĂĽsseldorf, Informalität im Verfahren der Kandidatenaufstellung – Eine Untersuchung anhand der innerparteilichen Auswahl von Wahlkreisbewerbern

    Die Aufstellung von Kandidaten zu staatlichen Wahlen gehört zu den wichtigsten Aufgaben der politischen Parteien. Dieser Prozess wird formal durch die Verfahrensregelungen des PartG, BWahlG sowie die Satzungen der Parteien ausgestaltet. Doch daneben tritt – von den Politikwissenschaften empirisch belegt – ein Bündel von informalen Regeln, das wesentlichen Einfluss auf die (Vor-)Auswahl der Bewerber nimmt. Die Abhandlung unternimmt es in einem ersten Schritt, diese Erkenntnisse für die Rechtswissenschaft fruchtbar zu machen. Sodann wird der Frage nachgegangen, ob diese informalen Regeln mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der innerparteilichen Demokratie vereinbar sind.

Bericht

  • Antonia Tobisch, Bochum, „Verfassungsrechtliches Sonderungsverbot und Privatschulfinanzierung“ – Tagungsbericht zum 5. Deutschen Schulrechtstag am 5. Juli 2018

Buchbesprechungen

  • Nikolai Wessendorf, Der Ă–ffentliche Auftraggeber im Vergaberecht – Spiegelbild europäischer IntegrationsbemĂĽhungen und Herausforderung fĂĽr die Rechtspraxis (Cristina Fraenkel-Haeberle)
  • Eckard Rehbinder/Alexander Schink, GrundzĂĽge des Umweltrechts; 5. neu bearbeitete und erweiterte Auflage (Martin Beckmann)
  • Martin H. W. Möllers (Hrsg.), Wörterbuch der Polizei; 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage (Matthias Wiemers)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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