Ausgabe 4/2014, Februar

Abhandlungen

  • Mattias Wendel, Berlin, Aufenthalt als Mittel zum Zweck: zu Grund und Grenzen derivativer Aufenthaltsrechte Drittstaatsangehöriger – Zugleich eine Rekonstruktion der unionsbürgerrechtlichen Kernbestandsrechtsprechung

    Derivative Aufenthaltsrechte Drittstaatsangehöriger dienen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als ein Instrument zum Schutz des rechtlichen Kernbestands der Unionsbürgerschaft. Auffällig an dieser Judikatur ist ihre restriktive, wegen der Fokussierung auf den Einzelfall aber gleichermaßen konturarme Gestalt. Erstmals hat sich nun das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen von drei Urteilen eingehender mit den Luxemburger Vorgaben befasst. Vor diesem Hintergrund fragt der vorliegende Beitrag nach Grund und Grenzen derivativer Aufenthaltsrechte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die ratio des Kernbestandsschutzes regelmäßig am Kern der menschenrechtlich radizierten Aufenthaltsfälle mit familiärem Drittstaatenbezug vorbeigeht und zeigt verbleibendes Deutungspotenzial der Kernbestandsdoktrin auf.

  • Malte Beyer-Katzenberger, Luxemburg, Rechtsfragen des „Open Government Data“ – Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung zur Weiterverwendung von Informationen des Staates

    Der vorliegende Beitrag stellt aktuelle Entwicklungen zu Rechtsfragen der Weiterverwendung von Informationen des Staates dar. Diese Rechtsmaterie wurde erstmals durch die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erfasst, in Deutschland umgesetzt durch das Informationsweiterverwendungsgesetz. Der Beitrag bettet die Darstellung der rechtlichen Regelungen ein in den politischen Kontext der Diskussion um „Open (Government) Data“. Er stellt die wesentlichen Elemente der Richtlinie 2003/98/EG einschließlich neuerer Entscheidungen dar, die das Rechtsinformationssystem Juris betreffen. Außerdem werden die wichtigsten Änderungen behandelt, die diese Richtlinie kürzlich erfahren hat und die nun zur Umsetzung in Deutschland anstehen.

  • Clemens Richter, Hamburg, Öffentlich-rechtliche Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel der fachkundigen Notariats-Mitarbeiter

    Sowohl für den Bereich der Notarkasse in München als auch für den Bereich der Ländernotarkasse ist die Beschäftigung fachkundiger Mitarbeiter vorgesehen, die einzelnen Notaren zur Erbringung von Dienstleistungen überlassen werden. Der vorliegende Beitrag unternimmt den Versuch, dieses traditionsreiche Institut rechtlich einzuordnen und dabei allgemeine Aussagen zu den Rahmenbedingungen öffentlich-rechtlicher Arbeitnehmerüberlassung herauszuarbeiten.

Kleinerer Beitrag

  • Walter Pauly/Hannes Beutel, Jena, Der EuGH als sechstes Fachgericht – Der Status des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

    Der Beitrag weist nach, dass das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof im Kern wie ein Fachgericht für Unionsrecht behandelt, das grundsätzlich abschließend über seine Rechtsprechungsmaterie entscheidet. Zum einen sucht es dessen Expertise, zum anderen erhebt es für die Bundesrepublik Deutschland einen übergeordneten verfassungsgerichtlichen Kontrollanspruch. Wie gegenüber einem nationalen Fachgericht übt das Bundesverfassungsgericht hierbei eine gewisse Fehlertoleranz im Wege abgesenkter Kontrolldichte. Die institutionelle Zuordnung spiegelt dabei ein differenziertes Karlsruher Rangordnungsmodell von nationalem Recht und Unionsrecht wider.

Buchbesprechungen

  • Michael Sachs/Helmut Siekmann (Hrsg.), Der grundrechtsgeprägte Verfassungsstaat, Festschrift für Klaus Stern zum 80. Geburtstag (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Detlef Merten, Rechtsstaatliche Anfänge im Zeitalter Friedrichs des Großen (Hans-Christof Kraus)
  • Hans D. Jarass, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Kommentar; 2. Auflage (Matthias Wiemers)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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