Ausgabe 5/2014, März

Abhandlungen

  • Foroud Shirvani, Bonn, Eigentumsschutz und Grundrechtskollision

    Konflikte zwischen grundrechtlich geschützten Verhaltensweisen sind in der Rechtspraxis ubiquitär. Gemeint sind Konstellationen, in denen ein Grundrechtsberechtigter ein grundrechtlich geschütztes Verhalten ausübt und dabei auf die Grundrechtsausübung eines anderen Grundrechtsberechtigten stößt. Beispiele für derartige Kollisionslagen finden sich gerade im Bereich des Eigentumsrechts. Der Gesetzgeber sieht eigentumsrelevanten Kollisionslagen in der Regel nicht tatenlos zu, sondern formuliert kollisionsregelnde Bestimmungen, in denen er Privaten zum Teil weitreichende Rechte, wie etwa das Recht zum Eigentumsentzug, einräumt. Der nachfolgende Beitrag untersucht, wie kollisionsregelnde Bestimmungen eigentumsdogmatisch einzuordnen sind und welchen Anforderungen sie genügen müssen.

  • JĂĽrgen Lennartz/GĂĽnther Kiefer, SaarbrĂĽcken, Föderale Willensbildung auf Bundesebene – Die Koordinierung von Länderinteressen im Bundesrat

    Nach Art. 50 GG wirken die Länder durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Ausgehend von den Plenarsitzungen des Bundesrates werden nachfolgend die praktischen Gegebenheiten und Abläufe der Bundesratstätigkeit beleuchtet. Im Anschluss an die Darstellung der Vorbereitungsarbeiten während der sogenannten „Ausschusswoche“ werden die Abläufe während der „Koordinierungswoche“ und der „Plenarwoche“ beschrieben, um sich anschließend den Abstimmungsfragen im Plenum zu widmen. Ferner werden das Europakammer- und das Vermittlungsverfahren dargestellt. In einem Schlussteil werden die externen Einflüsse in den Blick genommen.

  • Peter Wild, DĂĽsseldorf, Das Recht auf amtsangemessene Besoldung bei unverantwortlicher Haushaltspolitik

    Am 26.7.2013 hat der Landtag NRW beschlossen, den Tarifabschluss 2013 nur eingeschränkt auf die Beamten zu übertragen, weil ab 2020 die Einführung einer Schuldenbremse für die Länder drohe. Damit setzt sich eine über 40 Jahre reichende Kette von Eingriffen in das Dienst- und Besoldungsrecht fort, deren Hintergründe stets haushaltswirtschaftliche Probleme waren und deren Erträge zur Finanzierung anderer Politikbereiche eingesetzt wurden. Vor dem Hintergrund des Festhaltens an langfristig nicht finanzierbaren hohen Stellenbeständen und einer fehlenden Vorsorge des Landes für die aufwachsende „Alterslast“, erhebt sich die Frage, ob das o.g. Gesetz nicht nur wegen seiner direkten Mängel, sondern auch wegen der Thesaurierungswirkung sämtlicher Eingriffe verfassungswidrig ist.

Buchbesprechungen

  • Hans Peter Bull, Widerspruch zum Mainstream, Ein Rechtsprofessor in der Politik (Michael Stolleis)
  • Cornelia Fischer, Partner oder Kontrahenten? Eine rechtliche Untersuchung der Zusammenarbeit öffentlicher Museen und privater Kunstsammler (Friedhelm Hufen)
  • Thomas Pfeiffer (Hrsg.), Rechtsvergleichende Untersuchung des Verbraucherinformationsrechts – In Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, GroĂźbritannien, Irland, Schweden und den Vereinigten Staaten von Amerika (Matthias Wiemers)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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