Ausgabe 4/2013, Februar

Abhandlungen

  • Bardo Fassbender, München, Der deutsch-französische Elysée-Vertrag von 1963 – Idee und Zukunft eines bilateralen Freundschaftsvertrags im Rahmen der Europäischen Union

    Vor fünfzig Jahren, am 22. Januar 1963, wurde in Paris der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit unterzeichnet. Er bildet bis heute die Grundlage der Koordinierung der Politik der beiden Länder im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung, der Bildung und Kultur sowie der Wirtschaft. Der Vertrag beruhte auf französischer Seite auf der Hoffnung des Präsidenten Charles de Gaulle, die Bundesrepublik für seine Idee eines von den USA unabhängigen „Europas der Vaterländer“ zu gewinnen, auf deutscher Seite dagegen auf dem Wunsch von Bundeskanzler Konrad Adenauer, die seit den 1950er Jahren gewachsene Freundschaft zu besiegeln und seinen Nachfolgern zur Aufgabe zu machen. Schon 1963 wurde der Vertrag als ein die umfassendere europäische Einigung störendes Sonderbündnis kritisiert. Heute stellt sich die Frage, welche Funktion ein Freundschaftsvertrag zweier EU-Staaten im Rahmen einer immer stärker integrierten Europäischen Union haben kann. Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach und blickt hierzu auf die rechtlichen und politischen Bedingungen der Entstehung des Elysée-Vertrags, seinen rechtlichen und symbolischen Gehalt sowie seine Bedeutung aus heutiger Sicht.

  • Wolfgang Abromeit/Hubertus Droste, Berlin, Zur Unzulänglichkeit der Umsetzung der Genehmigungsfiktion nach Art. 13 Abs. 4 der Dienstleistungsrichtlinie im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht

    Im Juni 2012 hat die Europäische Kommission ihren ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht und länderspezifisch auf noch vorhandene Defizite hingewiesen. Sie hat angekündigt, zukünftig bei anhaltenden Verstößen eine Null-Toleranz-Politik verfolgen zu wollen, welche notfalls auch durch die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren durchgesetzt werden soll. Der Bundesrepublik bescheinigt die Kommission in ihrem Bericht unter anderem eine bislang unzureichende Umsetzung der Genehmigungsfiktion nach Art. 13 Abs. 4 der Richtlinie im deutschen Verfahrensrecht. Die Autoren nehmen dies zum Anlass, die Vorgaben des Art. 13 Abs. 4 der Richtlinie sowie die gewählte Umsetzungsmethode in Deutschland abzubilden und ferner anhand von Beispielen darzustellen, in welchen Bereichen der Bundes-, Landes- und Kommunalgesetzgebung Umsetzungsdefizite bestehen und welche Konsequenzen sich daraus für den Gesetzgeber sowie den Gesetzesanwender ergeben.

  • Martin Kment, Wiesbaden, Windenergie in der Bauleitplanung

    Die verstärkte Ansiedlung der Windenergie ist ein dringliches gesellschaftliches Thema. Es greift auch im Recht der Bauleitplanung Raum und stellt dort die involvierten Akteure vor vielfältige Probleme. Eine Auswahl aktueller Fragestellungen soll nachfolgend untersucht und klassische Reizthemen in neuem Licht betrachtet werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Analyse der gesetzlichen Neuerungen, die das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden gebracht hat. Seit über einem Jahr gestaltet das Gesetzeswerk die Rechtslage neu – mit fraglichem Erfolg.

  • Gunther Dietrich Gade, Lübeck/Christoph Thiele, Greifswald, Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft: Zwei namensverschiedene Rechtsinstitute gleichen Inhalts? – 10 Jahre Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur eingetragenen Lebenspartnerschaft

    Der rechtliche Status der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft und insbesondere das Verhältnis zwischen dieser einerseits und der Ehe andererseits wird in jüngster Zeit intensiviert diskutiert. Nicht zuletzt die hierzu in den vergangenen zehn Jahren ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts legt nahe, dass die verbliebenen rechtlichen Differenzierungen zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in absehbarer Zeit wegfallen und damit faktisch zwei namensverschiedene Rechtsinstitute gleichen Inhaltes nebeneinander stehen werden. Die folgende Abhandlung zeichnet diese Entwicklungen nach, beleuchtet sie aus verfassungsrechtlicher Perspektive und soll damit einen Beitrag zur kritischen Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis leisten.

Kleinerer Beitrag

  • Alexander Windoffer, Speyer/Potsdam, Anspruch einer politischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität?

    Aus Anlass des Antrags der NPD auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität geht der Verfasser der Frage nach, ob politischen Parteien ein dahingehendes Antragsrecht zusteht und ob ihr verfassungsrechtlicher Status dadurch verletzt wird, dass sie fortwährend als verfassungswidrig bezeichnet werden, ein Antrag auf Parteiverbot jedoch unterbleibt.

Buchbesprechungen

  • Irina Bonin Grundrechtsschutz durch verfahrensrechtliche Kompensation bei Maßnahmen der polizeilichen Informationsvorsorge (Clemens Arzt)
  • Heribert Johlen/Michael Oerder Münchener Anwalts-Handbuch Verwaltungsrecht, 3., aktualisierte und erw. Auflage (Matthias Wiemers)
  • Annette Zimmer/Regina Jankowitsch (Hrsg.), Political Leadership, Annäherungen aus Wissenschaft und Praxis, 2. unveränderte Auflage für Kindle (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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