Ausgabe 4/2012, Februar

Abhandlungen

  • Wolfgang Schreiber, Bonn, Das Neunzehnte Gesetz zur Ă„nderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 – Ein Trauerspiel in vier Akten

    Am 3. Dezember 2011 ist das auf einer gemeinsamen Gesetzesvorlage der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP beruhende „Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ vom 25. November 2011 in Kraft getreten. Die im Mittelpunkt der Novellierung stehende grundlegende Neuordnung des Sitzzuteilungsverfahrens bei Bundestagswahlen sowie weitere Änderungen des Bundestagswahlrechts – die Einführung einer „Reststimmenverwertung“, die Aktualisierung der sog. Mehrheits-Sicherungsklausel und die Beseitigung der Regelungslücke „Berliner Zweitstimmen“ – werden nachstehend aufgezeigt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Zusätzlicher Reformbedarf wird skizziert.

  • Enrico Brissa, Berlin, Bundeswehr und Bundestag – Zur BĂĽndniskonformität des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts

    Gegenwärtig wird auf unterschiedlichen Handlungsfeldern intensiv um die grundgesetzliche Kompetenzverteilung zwischen Exekutive und Legislative gerungen. Im besonderen Maße gilt dies für den bewaffneten Auslandseinsatz der Streitkräfte. Zuletzt zeigte aber auch die verfassungsgerichtliche Auseinandersetzung um die Verfassungskonformität der Maßnahmen zur sog. „Griechenland-Hilfe“ und zum „Euro-Rettungsschirm“, dass die gewaltenteilige Staatsleitung einem grundlegenden Reformprozess unterworfen ist. Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt ist das zentrale Instrument des parlamentarischen Kontrollsystems der Streitkräfte. Während seine Begründung von Anfang an scharf kritisiert wurde, konzentriert sich die Diskussion in jüngerer Zeit auf die Frage, ob der Parlamentsvorbehalt in seiner gegenwärtigen Ausprägung mit den bündnispolitischen Verpflichtungen und Erfordernissen vereinbar ist, oder ob er nicht einer Reform bedarf. Die vorliegende Abhandlung untersucht diese Fragestellung.

  • Justine Karoline Hutsch, Freiberg, Rechtspolitische Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf dem PrĂĽfstand

    Am 30. März 2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vorgelegt. Basierend auf dem Erlass der EG-Abfallrahmen-Richtlinie 2008/98/EG (AbfRRL), deren Umsetzung bereits zum 12. Dezember 2010 hätte erfolgen müssen, nimmt damit die Reformierung des nationalen Abfallrechts immer konkretere Formen an. Mit der Umsetzung des EU-Rechts, der verbesserten Ausrichtung der Kreislaufwirtschaft auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz sowie mit der Präzisierung abfallrechtlicher Regelungen zur Steigerung von deren Vollzugssicherheit verfolgt der Gesetzgeber eine umfassende und zugleich anspruchsvolle Zieltrias. Im Rahmen des Beitrags soll untersucht werden, inwieweit es dem Gesetzgeber gelungen ist, diese Ziele durch die abfallrechtlichen Neuregelungen zu fördern.

Bericht

  • Caroline Podehl, Rostock, Neugliederung des Bundesgebiets – oder Kooperation der Bundesländer? – Zur Tagung der Akademie fĂĽr Raumforschung und Landesplanung am 29. September 2011

Buchbesprechungen

  • Christoph Vedder/Wolff Heintschel von Heinegg (Hrsg.), Europäisches Unionsrecht, EUV/AEUV/Grundrechte-Charta, Handkommentar (Matthias Wiemers)
  • Hendrik Bednarz, Demographischer Wandel und kommunale Selbstverwaltung (Alexander Schink)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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