Ausgabe 3/2011, Februar
Abhandlungen
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Christoph Gusy, Bielefeld, Katastrophenschutzrecht – Zur Situation eines Rechtsgebiets im Wandel
Das Katastrophenschutzrecht befindet sich gegenwärtig jedenfalls in Deutschland in einem Umbruch. Angestrebtes Ziel ist eine Symbiose der bislang nebeneinander stehenden Materien des (ursprünglich militärisch gedachten) Zivilschutzes und des (ursprünglich zivil gedachten) Katastrophenschutzes hin zu einem übergreifenden Konzept des Bevölkerungsschutzes. Hier soll ein Überblick über einige Grundgedanken des geltenden – und partiell des zukünftigen – Rechts gegeben werden, die eher hinter als in den Gesetzen stehen.
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Kolja Naumann, Köln, Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen gebundener Entscheidungen – Versuch einer dogmatischen Verortung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung
Verwaltungsgerichte gehen in jüngerer Zeit dazu über, auch bei gebundenen Ermächtigungsgrundlagen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall zu verlangen, um Verletzungen der betroffenen Grundrechte zu vermeiden. Dieser Beitrag stellt solche Entscheidungen vor, kontrastiert sie mit der herrschenden Auffassung in der Verwaltungslehre und unterzieht sie einer kritischen Würdigung. Schließlich wird versucht, die neue Rechtsprechungslinie dogmatisch zu verorten und mögliche Auswirkungen auf das System des deutschen Verwaltungsrechts aufzuzeigen.
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Matthias Wiemers, Berlin/Nicolas Sonder, Darmstadt, Das Handwerksrecht zwischen Liberalisierung und Europäisierung – Sechs Jahre nach der großen Handwerksnovelle
Das Handwerksrecht stellt eine Materie dar, deren Bedeutung des Öfteren unterschätzt wird. Dabei ist das Handwerksrecht nicht selten sowohl von europarechtlichen Einflüssen und dem damit einhergehenden Änderungsbedarf der nationalen Regelungen als auch von rechtspolitischen Spannungen geprägt. Im Jahr 2003/2004 wurde das deutsche Handwerksrecht umfangreich novelliert. Mit dieser Novelle wurde in gewisser Weise ein Paradigmenwechsel vollzogen, welcher auf regen Diskussionsbedarf in Wissenschaft und Kammerwesen stieß. Der folgende Beitrag will die betroffenen Neuregelungen aufgreifen und im Rahmen einer kritischen Würdigung bisweilen vergessene und teils nur unvollständig erkannte Defizite dieser letzten Novellierung aufzeigen sowie Ansätze zur Lösung von Systemunstimmigkeiten vorstellen.
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Caroline Stepputat, Jena, Nach dem Volkszählungsurteil 1983: Ein verfassungsgemäßes Zensusgesetz 2011?
Die mit dem zunächst wenig beachteten Zensusgesetz 2011 angestrebte Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung gerät angesichts ihrer bevorstehenden praktischen Umsetzung zunehmend in die Kritik. Zwar nahm das Bundesverfassungsgericht eine gegen das aktuelle Normgefüge gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, aber der ablehnende Beschluss basiert auf formalen Gründen. Es fehlte eine den Anforderungen entsprechende Begründung. Folglich fand eine abschließende Auseinandersetzung mit allen verfassungsrechtlichen Aspekten nicht statt. Der nachstehende Text beschäftigt sich daher in Retrospektive zu dem den gleichen Regelungsgegenstand betreffenden Volkszählungsgesetz 1983 damit, ob und inwieweit das Zensusgesetz 2011 mit den Grundrechten der Betroffenen im Einklang steht.