Ausgabe 4/2010, Februar

Abhandlungen

  • Steffen Augsberg, Köln, Von der Solange- zur Soweit-Rechtsprechung: Zum Prüfungsumfang des Bundesverfassungsgerichts bei richtlinienumsetzenden Gesetzen

    Das Zusammenspiel des gemeinschaftsrechtlichen und des nationalen Grundrechtsschutzes besitzt Auswirkungen namentlich auf den Prüfungsmaßstab und -umfang des Bundesverfassungsgerichts bei der Überprüfung von Gesetzen, die Richtlinienvorgaben umsetzen. In jüngeren Entscheidungen hat das Gericht hierzu eine die bekannte Solange-Rechtsprechung konsequent fortsetzende und ausdifferenzierende Soweit-Formel entwickelt, die einige ältere Fragen beantwortet, zugleich aber auch neue aufwirft.

  • Bernd Scholl, Köln, Die Neuregelung der Verschuldungsregeln von Bund und Ländern in den Art. 109 und 115 GG

    Am 1. August 2009 ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (BGBl I S. 2248) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die Beschlüsse der sog. Föderalismuskommission II zu einer grundlegenden Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln von Bund und Ländern um und beschränkt die Möglichkeit, Staatsausgaben durch Kreditaufnahme zu finanzieren, erheblich. Der folgende Beitrag zeigt nach einführenden Bemerkungen zu den Risiken der Staatsverschuldung die Probleme auf, die mit den bisherigen Fiskalregelungen zur Begrenzung der Kreditaufnahme verbunden waren, und erörtert sodann, ob die Neuregelung diese Schwächen behebt.

  • Andreas Reus, Roßdorf/Peter Mühlhausen, Marburg (Lahn), Prüfungsrechte der Rechnungshöfe bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen

    Die Frage eines Prüfungsrechts der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen wird kontrovers diskutiert. Sie unterliegen Regelungen zur internen Rechnungslegung, zu internen Prüfungsverfahren und ministerieller Staatsaufsicht. Die Verfasser sehen zusätzlichen Bedarf für die öffentliche Finanzkontrolle und bejahen im Ergebnis ein Prüfungsrecht der Rechnungshöfe.

  • Wanja Andreas Welke, Frankfurt (Main), Zur Zulässigkeit der Ãœbermittlung von Sozialdaten durch Sozialleistungsträger im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Pflegediensten wegen Abrechnungsbetrugs

    Die Praxis zeigt, dass bei der Frage der Übermittlung von Sozialdaten durch Sozialleistungsträger an Ermittlungsbehörden auf Seiten der Ermittlungsbehörden wie auch auf Seiten der Mitarbeiter von Sozialbehörden Unsicherheit über die Befugnisse der Offenbarung von personenbezogenen Daten in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren besteht. Im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Verantwortliche eines Pflegedienstes zum Nachteil der Sozialbehörden ist es keine Seltenheit, dass Mitarbeiter von Sozialbehörden unter Hinweis auf den Sozialdatenschutz die Übermittlung von Sozialdaten verweigern. Dies betrifft sogar Fälle, in denen von den Sozialbehörden selbst Anzeige erstattet wurde. Der Beitrag zeigt auf, dass den Sozialbehörden der § 69 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 bzw. Nr. 2 SGB X als Rechtsgrundlage zur Verfügung stehen, bei Anzeigeerstattung bzw. im laufenden Ermittlungsverfahren auf Anforderung der Staatsanwaltschaft die erforderlichen Sozialdaten den Ermittlungsbehörden zu offenbaren.

  • Eva Marie vom Rath, Wiesbaden, Aufrechnung und Verrechnung: Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtliche Willenserklärung?

    Die Diskussion über die Rechtsnatur einer Auf- oder Verrechnung – Verwaltungsakt versus öffentlich-rechtliche Willenserklärung – hat durch eine Anfrage des 13. Senats des Bundessozialgerichts an dessen 4. Senat erneut Antrieb erhalten. Die Antwort des 4. Senats hat für die Praxis besondere Bedeutung, da sie zugleich die Frage beantwortet, ob vor einer Auf- oder Verrechnung eine Anhörung vorzunehmen ist und ob ein Widerspruch gegen eine Auf- oder Verrechnung statthaft ist. Der Beitrag setzt sich mit den Argumenten, die für und wider die Verwaltungsaktqualität sprechen, auseinander und folgt im Ergebnis der Rechtsauffassung des 13. Senats, nach der es sich bei einer Auf- oder Verrechnung um einen Verwaltungsakt handelt.

Buchbesprechungen

  • Detlef Lehnert (Hrsg.), Hugo Preuß – Gesammelte Schriften; Band 4: Politik und Verfassung in der Weimarer Zeit (Hans-Christof Kraus)
  • Klaus Ferdinand Gärditz, Europäisches Planungsrecht (Ulrich Stelkens)
  • Barbara Buhr, Die Richtlinie 2004/18/EG und das deutsche Vergaberecht – Ausgewählte Problembereiche unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Praxis (Alexander Windoffer)
  • Haimo Schack, Kunst und Recht – Bildende Kunst, Architektur, Design und Fotografie im deutschen und internationalen Recht (Michael Kilian)
  • Andreas Reich, Beamtenstatusgesetz: BeamtStG – Kommentar (Heinrich Amadeus Wolff)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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