Ausgabe 5/2010, März

Abhandlungen

  • Hans Herbert von Arnim, Speyer, Doppelalimentation von Europaabgeordneten - GesetzeslĂĽcke oder Fehlinterpretation?

    Seit Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments am 14. Juli 2009 „kassieren“ viele deutsche Europaabgeordnete, die eine Pension als ehemalige Beamte oder Regierungsmitglieder eines Bundeslandes beziehen, „doppelt“. Das ist mit dem Grundsatz, dass es keine Doppelalimentation aus öffentlichen Kassen geben darf, unvereinbar. Zudem verstößt es gegen das Verbot unangemessen hoher Bezahlung von Abgeordneten und das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Im Bund besteht eine scharfe Anrechnungsregelung, die die Verwaltungen der Länder aber auf ihre Ruhestandsbeamten nicht anwenden. Viele Länder sehen sich in Bezug auf die Höhe der Anrechnung in einem Dilemma: Im Parallelfall von Landtagsabgeordneten, die neben ihrer Entschädigung Pensionen aus früherer Regierungs- oder Beamtentätigkeit erhalten, haben sich nämlich aufgrund laxer oder fehlender Anrechnungsvorschriften Privilegien eingeschlichen. Was sollen die Länder nun für ihre Europaabgeordneten zum Vorbild nehmen: die strenge Vorschrift des Bundes oder die großzügigen Regelungen für ihre Landtagsabgeordneten?

  • Kerstin Braun/Tobias Plate, Berlin, Rechtsfragen der Bekämpfung der Piraterie im Golf von Aden durch die Bundesmarine: Wahrnehmung originär polizeilicher Aufgaben durch das Militär?

    Die Piraterie vor der Somalischen Küste ist ein erhebliches Sicherheitsproblem für Schiffsbesatzungen und Wirtschaftsgüter. Im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Mission beteiligt sich seit Ende 2008 die Bundesmarine an der Verhütung und Bekämpfung von Piratenüberfällen. Unabhängig von der Frage, ob die Mission bislang zielführend gewesen ist, beleuchtet der Beitrag die Vereinbarkeit des Einsatzes mit seinen völker- und europarechtlichen sowie verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere wird die in der öffentlichen Diskussion kaum beachtete Frage erörtert, ob das Vorgehen der Bundesmarine, mit dem im Verfassungsrecht verankerten Trennungsgebot zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben vereinbar ist.

  • Gerrit Forst/Johannes Traut, Bonn, Die Gesellschaft bĂĽrgerlichen Rechts mit öffentlicher Beteiligung

    Chronisch klamm, suchen Kämmerer händeringend nach Wegen, die Kosten von Bund, Ländern und Gemeinden zu senken. Kooperationen zwischen öffentlichen Stellen bieten sich hier ebenso an wie Public Private Partnerships, diese meist in der Rechtsform der GmbH. Zulässigkeit, Nutzen und Nachteil von Beteiligungen der öffentlichen Hand an Kapitalgesellschaften sind inzwischen juristisches Gemeingut. Vernachlässigt hat man hingegen die juristische Aufarbeitung der Beteiligung der öffentlichen Hand an Personengesellschaften und hier insbesondere an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

  • Michael Spindler, Göppingen, Die Verpflichtung zur Aufhebung einer Veränderungssperre nach § 17 Abs. 4 BauGB und ihre Durchsetzung im Prozess

    Die Veränderungssperre stellt eine die Baufreiheit des Einzelnen beschränkende Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dar, sodass bei der Beantwortung von sich in ihrem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen stets ein besonderes Augenmerk auf den eigentumsgrundrechtlichen Kontext der §§ 14, 16 bis 18 BauGB zu richten ist. Der folgende Beitrag nimmt § 17 Abs. 4 BauGB unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten in den Blick und setzt sich mit der nach wie vor umstrittenen Rechtsfolge der Norm und deren Auswirkungen auf den gerichtlichen Rechtsschutz auseinander. Aktuellen Anlass zur Beschäftigung mit den aufgeworfenen Fragestellungen bieten die in der jüngeren Vergangenheit ergangenen divergierenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts einerseits und des VGH Baden-Württemberg andererseits.

  • Sönke E. Schulz, Kiel, Macht Art. 91 c GG E-Government-Gesetze der Länder erforderlich?

    Mit Art. 91 c GG hat die Informations- und Kommunikationstechnologie die Verfassung erreicht. Die Vorschrift sieht unter anderem eine Abstimmung von Bund und Ländern zur Sicherung der Interoperabilität informationstechnischer Systeme vor. Steuerungs- und Koordinationsgremium soll dabei der sog. IT-Planungsrat sein, der durch Staatsvertrag gegründet wird und Mehrheitsentscheidungen ermöglichen soll. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit Art. 91 c GG die Länder dazu verpflichtet, Standards und Vorgaben zur Interoperabilität „nach unten“, also auf die Kommunen, weiterzugeben. Dies wäre insbesondere durch E-Government-Gesetze nach schleswig-holsteinischem Vorbild möglich, sodass nachfolgend deren Notwendigkeit analysiert werden soll.

Buchbesprechungen

  • Christian Starck, Verfassungen – Entstehung, Auslegung, Wirkungen und Sicherung (Ulrich Karpen)
  • Joachim Lege (Hrsg.), Greifswald – Spiegel der deutschen Rechtswissenschaft 1815 bis 1945 (Michael Kilian)
  • Herbert Mandelartz, Sisyphos lebt. Modernisierung der Verwaltung – alte Probleme, neue Fragen (Hans Peter Bull)
  • Bernhard StĂĽer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 4. Auflage (Hansjochen DĂĽrr)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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