Ausgabe 3/2020, Februar

Abhandlungen

  • Norman Koschmieder/Fabian HuĂź, DĂĽsseldorf/Berlin, E-Scooter – Regulatorische Herausforderung fĂĽr die Kommunen?!

    Seit dem Inkrafttreten der eKFV am 15. Juni 2019 vertreiben mehrere Anbieter E-Scooter im Sharing-Modell. Insbesondere in den Städten wird die Vielzahl vorhandener E-Scooter zunehmend zur Herausforderung. Aktuell erwägen die Kommunen verschiedene ordnungsrechtliche Maßnahmen, etwa die Ausweisung von Parkverbotszonen, quantitative Beschränkungen oder Kautionszahlungen. Dieser Aufsatz geht den Fragen nach, ob im sog. „Free-Float“-Geschäftsmodell vertriebene E-Scooter Gemeingebrauch oder Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen sind, und welche straßenverkehrsrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen existieren, um die gegenwärtig diskutierten Verwaltungsmaßnahmen umzusetzen. Untersucht werden zudem die Rechtsnatur des jüngst unterzeichneten Memorandums und die Notwendigkeit weiterer gesetzgeberischer Nachbesserungen.

  • Simon Pschorr/Franziska Spanner, Konstanz, Verfassungswandel messbar machen – Eine interdisziplinäre Betrachtung gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen homosexueller Paarbeziehungen

    Die methodische Figur des Verfassungswandels sieht sich primär der Kritik ausgesetzt, Veränderungen gesellschaftlicher Zusammenhänge könnten nicht festgestellt werden. Der vorliegende Beitrag möchte diese These entkräften: Mithilfe eines interdisziplinären Ansatzes aus Soziologie und Rechtswissenschaft werden rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse miteinander verknüpft. Es wird aufgezeigt, dass gesellschaftlicher Wandel Änderungen in der Rechtsprechung vorausgeht und somit als Grundlage fundamentaler Rechtsprechungsänderungen zu verstehen ist. Verfassungswandel wird in diesem Beitrag als Auslegungsmethode präsentiert, deren Grenzen insbesondere im Minderheitenschutz belegt sind.

  • Isabel Lischewski, MĂĽnster/Köln, Kinderrechte im Grundgesetz – Kinder vor dem Verfassungsgericht?

    Während die Diskussion darüber, ob und inwiefern Kinder im Grundgesetz mitgedacht und mitgemeint sind, in der Verfassungsrechtswissenschaft erneut mit Verve geführt wird, hat eine ebenso wichtige Frage wenig Beachtung erfahren: Wie können Kinder ihre Rechte vor den Gerichten geltend machen? Der Beitrag stellt die herrschende Meinung vor, die davon ausgeht, dass Minderjährige im Regelfall auf ihre Erziehungsberechtigten angewiesen sind, um ihren Rechten Geltung zu verschaffen. Probleme dieses Ansatzes werden aufgezeigt und eine differenziertere Lösung, die der Einsichtsfähigkeit von Minderjährigen Rechnung trägt, wird vorgeschlagen. Der hier vertretenen Ansicht nach sind Rechte ohne die Möglichkeit, sie durchzusetzen, bedeutungslos.

Kleinerer Beitrag

  • Tobias Bauerfeind, Frankfurt am Main, Die Rundschreiben-Praxis der BaFin – Ziel einheitlicher Verwaltungspraxis oder gesetzgeberische Usurpation

    Der Beitrag geht der Frage nach, ob und inwieweit sich die „Rundschreiben-Praxis“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als häufig gewählte Handlungsform unter die klassisch-verwaltungsrechtliche Handlungsformenlehre subsumieren lässt: Usurpiert sie gesetzgeberisch nicht zuerkannte Standardisierungsspielräume oder handelt sie vielmehr im Sinne eines Gebots administrativer Rechtsetzung als Ausdruck wesentlicher Verwaltungswirklichkeit in einem Rechtsgebiet mit sehr hoher Regelungs- und Detaildichte?

Buchbesprechung

  • Nik Milosevic, Politische Entscheidungsprozesse und multinationale Militäreinsätze – Deutschland im internationalen Vergleich (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.