Ausgabe 2/2020, Januar

Abhandlungen

  • Hartmut Bauer/Michael Meier, Potsdam, Freie Fahrt fĂŒr PPP auf deutschen Autobahnen?

    Die Neufassung von Art. 90 GG hat Öffentlich-Private Partnerschaften erstmals in den Text des Grundgesetzes eingestellt. Sie hegt Privatisierungen im Fernstraßenrecht normativ stĂ€rker als bisher ein, schließt die Beteiligung Privater bei Verwaltung und Bau der Bundesautobahnen aber nicht aus. Hier setzt der Beitrag an. Er analysiert die Reform der Fernstraßenverwaltung und die verbleibenden Optionen fĂŒr Public Private Partnerships. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Rechnungshöfen werfen nicht selten ein kritisches Bild auf solche Partnerschaften und unterstĂŒtzen damit den Trend zu einer RĂŒckkehr des Öffentlichen. In der Praxis kommt es indes letztlich auf jeweils aufgaben- und situationsadĂ€quate Projektgestaltungen an, die sowohl privatisierungs- als auch publizisierungsgeprĂ€gte Elemente aufnehmen und optimal miteinander kombinieren können.

  • Robert H.D. Reimer, Köln, Die Klage aus vertraglicher Haftung im Europarecht

    Wer Vertragspartner der EuropĂ€ischen Union wird, genießt nicht nur nationalen Rechtsschutz, sondern kann sein Petitum durch die Vereinbarung einer Schiedsklausel gemĂ€ĂŸ Art. 272 AEUV auch vor der Unionsgerichtsbarkeit verfolgen. Man spricht von der „Klage aus vertraglicher Haftung“. Der Beitrag widmet sich der Herausarbeitung und Strukturierung der wesentlichen Charakteristika dieses Rechtsinstituts. Damit verbunden ist ein Vorschlag zur Weiterentwicklung der Dogmatik des unionsrechtlichen Rechtsschutzsystems.

  • Ferdinand Weber, Göttingen, Effektive SteuerbetrugsbekĂ€mpfung im Unionsrecht und nationalem Recht – Steuer(straf)recht zwischen TeileuropĂ€isierung und binnendifferenzierter Rechtsprechungsrezeption

    Nicht jede bereichsspezifische unionsrichterrechtliche Rechtsfindung erfordert eine Adaption in alle Zweige des ausdifferenzierten nationalen Rechtssystems – auch nicht aufgrund des allgemeinen Rezeptionshebels des ‘effet utile’. Der Beitrag erlĂ€utert die These vor dem Hintergrund der TeileuropĂ€isierung des Steuerstrafrechts und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EuropĂ€ischen Union (EuGH) zum Mehrwertsteuerrecht. Die spezielle Thematik dient als Beispiel fĂŒr RezeptionsspielrĂ€ume nationaler Gerichte. Sie stĂŒtzt den verallgemeinerbaren Befund, vermeintliche unionsrechtliche Rezeptionspflichten daraufhin zu ĂŒberprĂŒfen, ob es sich um echte Befolgungspflichten oder eine dogmatische AnknĂŒpfungsoption handelt, deren Bejahung im methodischen Ermessen des zustĂ€ndigen Gerichts liegt.

  • Sven Hölscheidt, Berlin, Wie viel „neues Deutschland“ ist möglich?

    Das Grundgesetz kann gemĂ€ĂŸ Art. 79 GG geĂ€ndert werden; gemĂ€ĂŸ Art. 146 GG kann eine neue Verfassung Deutschlands in Kraft treten. Beide Normen eröffnen einen großen Spielraum fĂŒr ein „neues Deutschland“, z.B. als Mitglied „Vereinigter Staaten von Europa“ oder außerhalb der EuropĂ€ischen Union.

Umfangreiche Rechtsprechung in LeitsÀtzen

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