Ausgabe 2/2020, Januar
Abhandlungen
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Hartmut Bauer/Michael Meier, Potsdam, Freie Fahrt für PPP auf deutschen Autobahnen?
Die Neufassung von Art. 90 GG hat Öffentlich-Private Partnerschaften erstmals in den Text des Grundgesetzes eingestellt. Sie hegt Privatisierungen im Fernstraßenrecht normativ stärker als bisher ein, schließt die Beteiligung Privater bei Verwaltung und Bau der Bundesautobahnen aber nicht aus. Hier setzt der Beitrag an. Er analysiert die Reform der Fernstraßenverwaltung und die verbleibenden Optionen für Public Private Partnerships. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Rechnungshöfen werfen nicht selten ein kritisches Bild auf solche Partnerschaften und unterstützen damit den Trend zu einer Rückkehr des Öffentlichen. In der Praxis kommt es indes letztlich auf jeweils aufgaben- und situationsadäquate Projektgestaltungen an, die sowohl privatisierungs- als auch publizisierungsgeprägte Elemente aufnehmen und optimal miteinander kombinieren können.
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Robert H.D. Reimer, Köln, Die Klage aus vertraglicher Haftung im Europarecht
Wer Vertragspartner der Europäischen Union wird, genießt nicht nur nationalen Rechtsschutz, sondern kann sein Petitum durch die Vereinbarung einer Schiedsklausel gemäß Art. 272 AEUV auch vor der Unionsgerichtsbarkeit verfolgen. Man spricht von der „Klage aus vertraglicher Haftung“. Der Beitrag widmet sich der Herausarbeitung und Strukturierung der wesentlichen Charakteristika dieses Rechtsinstituts. Damit verbunden ist ein Vorschlag zur Weiterentwicklung der Dogmatik des unionsrechtlichen Rechtsschutzsystems.
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Ferdinand Weber, Göttingen, Effektive Steuerbetrugsbekämpfung im Unionsrecht und nationalem Recht – Steuer(straf)recht zwischen Teileuropäisierung und binnendifferenzierter Rechtsprechungsrezeption
Nicht jede bereichsspezifische unionsrichterrechtliche Rechtsfindung erfordert eine Adaption in alle Zweige des ausdifferenzierten nationalen Rechtssystems – auch nicht aufgrund des allgemeinen Rezeptionshebels des ‘effet utile’. Der Beitrag erläutert die These vor dem Hintergrund der Teileuropäisierung des Steuerstrafrechts und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zum Mehrwertsteuerrecht. Die spezielle Thematik dient als Beispiel für Rezeptionsspielräume nationaler Gerichte. Sie stützt den verallgemeinerbaren Befund, vermeintliche unionsrechtliche Rezeptionspflichten daraufhin zu überprüfen, ob es sich um echte Befolgungspflichten oder eine dogmatische Anknüpfungsoption handelt, deren Bejahung im methodischen Ermessen des zuständigen Gerichts liegt.
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Sven Hölscheidt, Berlin, Wie viel „neues Deutschland“ ist möglich?
Das Grundgesetz kann gemäß Art. 79 GG geändert werden; gemäß Art. 146 GG kann eine neue Verfassung Deutschlands in Kraft treten. Beide Normen eröffnen einen großen Spielraum für ein „neues Deutschland“, z.B. als Mitglied „Vereinigter Staaten von Europa“ oder außerhalb der Europäischen Union.
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 41. EuGH, Urteil vom 2.10.2019 – C-93/18 – Bajratari – Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Verwandter in aufsteigender Linie von minderjährigen Unionsbürgern ist; ausreichende Existenzmittel
- 42. EuGH, Urteil vom 3.10.2019 – C-302/18 – X – Rechtsstellung langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger; Sicherung des Lebensunterhalts durch Einkünfte Dritter
- 44. EuGH, Urteil vom 5.11.2019 – C-192/18 – Kommission/Polen – Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit; Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter an den polnischen ordentlichen Gerichten
- 45. LVerfG Meckl.-Vorp., Urteil vom 26.9.2019 – LVerfG 2/18 – Mitwirkung der Abgeordneten an der Entscheidung über die Verwendung von Haushaltsmitteln
- 47. BVerwG, Beschluss vom 27.6.2019 – 5 P 2.18 – Recht auf Durchführung von Dienstvereinbarungen
- 48. BVerwG, Urteil vom 1.8.2019 – 2 A 3.18 – Gerichtliche Kontrolle von Dienstpostenbewertungen
- 63. BVerwG, Urteil vom 29.8.2019 – 3 C 30.17 – Umsatzsteuer auf Ablösebeträge nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
- 67. BVerwG, Urteil vom 24.7.2019 – 8 C 1.19 – Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR
- 68. BVerwG, Beschluss vom 1.10.2019 – 3 A 4.18 – Akteneinsicht in die Stellungnahme der Anhörungsbehörde nach § 73 Abs. 9 VwVfG
- 69. BVerwG, Beschluss vom 17.9.2019 – 1 B 43.19 – Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens; Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte