Ausgabe 24/2023, Dezember

Abhandlungen

  • Julius Buckler, Bayreuth, Ein Meilenstein fĂĽr den völkerrechtlichen Meeresschutz? – Das Abkommen zum Schutz und fĂĽr eine Nachhaltige Nutzung der Meeresbiodiversität in Gebieten jenseits staatlicher Hoheitsgewalt (BBNJ-Abkommen)

    Die Ozeane sind als wichtiger Nahrungs- und Rohstofflieferant sowie als Wärmespeicher zur temporären Abfederung der Folgen des Klimawandels von zentraler Bedeutung für die Menschheit. Diese Funktionen können die Ozeane dauerhaft nur erfüllen, wenn u.a. die marine Biodiversität weitestmöglich erhalten bleibt. Das Interesse am Schutz und an der Nutzung der Ozeane steht damit in einem Spannungsverhältnis, das bislang nur punktuell auf völkerrechtlicher Ebene aufgelöst wurde und werden konnte. Mit dem im Juni 2023 verabschiedeten UN-Hochseeabkommen (BBNJ-Abkommen) besteht nun erstmals ein einheitlicher völkerrechtlicher Rechtsrahmen für den Schutz der marinen Biodiversität auch in Meeresgebieten, die einseitiger staatlicher Rechtssetzung entzogen sind.

  • Thorsten Ingo Schmidt, Potsdam, Die Auskreisung kreisangehöriger Städte

    Nachdem bei kommunalen Gebietsreformen lange Zeit Einkreisungen ehemals kreisfreier Städte dominierten, sind derzeit wiederholt Bestrebungen zu Auskreisungen zu beobachten. Aktuelles Beispiel ist die Stadt Hanau, die das Ziel verfolgt, sich bis Anfang 2026 aus dem Main-Kinzig-Kreis zu lösen. An solchen Auskreisungsvorstößen setzt der Beitrag an und stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Auskreisungsprozesse vor.

  • Luca Manns/Selma Hettich, Köln, Möglichkeiten und Grenzen des Vorgehens gegen extremistische Parlamentarier

    Der Rechtsstaat ist auf Parlamentarier angewiesen, die auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. In einer wehrhaften Demokratie dürfen selbst gewählte Abgeordnete den Staat nicht „von innen“ aushöhlen. Beim Vorgehen gegen Verfassungsfeinde im Parlament konfligieren das grundgesetzlich verankerte freie Mandat und das Staatswohl. Auch wenn die Demokratie gegenüber (vormaligen) Parlamentariern nur bedingt wehrhaft ist, bietet die Rechtsordnung dennoch an verschiedener Stelle Raum für einen Schutz der Verfassung. Diesem Themenkomplex widmet sich der nachfolgende Beitrag.

  • Wilfried R. FuĂź, Frankfurt am Main, Antisemitismus und die Grenzen der Kunstfreiheit – Eine kritische Betrachtung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. April 2023 zum Auftritt von Roger Waters in der Frankfurter Festhalle

    Der Auftritt von Roger Waters am 28. Mai 2023 in der Frankfurter Festhalle wurde von einer lebhaften öffentlichen Debatte begleitet und ist auf teils heftigen Widerstand gestoßen. Grund dafür waren die antisemitisch konnotierten Konzerte des Künstlers in der Vergangenheit und seine offene Kritik am Staat Israel. Der Versuch der Stadt Frankfurt am Main und des Landes Hessen, ihm den Zugang zur Festhalle zu untersagen, hatte vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand. Dessen Beschluss wird nachfolgend unter besonderer Berücksichtigung der Kunstfreiheit untersucht.

Rezensionsaufsatz

  • Hartmut Bauer, Potsdam, Ein neuer „Stern“ im bundesdeutschen Staatsrecht?

    Das konzeptionell auf die 1970er Jahre zurückgehende Staatsrecht von Klaus Stern ist längst als Klassiker etabliert, inzwischen aber teilweise etwas antiquiert. Eine kürzlich erschienene Neuauflage stellt sich bewusst in die Tradition der „den Stern“ prägenden Bonner Republik und versteht sich zugleich als „vollständig neu verfasste Auflage“ dieses Werks. Mit der Neubearbeitung verliert der „Stern“ die Strahlkraft des Staatsrechts aus einer Hand und verwandelt sich gleichsam in den „Mehrfachstrahler“ einer Gemeinschaftsleistung von 50 Staatsrechtslehrerinnen und Staatsrechtslehrern.

Buchbesprechungen

  • Max Weber, Atypischer Einzelfall und allgemeines Gesetz (Bastian Schneider)
  • Martin Burgi/Mathias Habersack (Hrsg.), Handbuch Ă–ffentliches Recht des Unternehmens (Matthias Wiemers)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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