Ausgabe 23/2023, Dezember
Thematischer Schwerpunkt: Öffentliche Sicherheit
Abhandlungen
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David Kuch, Würzburg/Konstanz, Abkehr vom „tradierten sicherheitsrechtlichen Modell“? – Ein Beitrag zur Historisierung der gegenwärtigen Sicherheitspolitik
Nach verbreiteter Ansicht ist in der jüngeren Entwicklung des deutschen Sicherheitsrechts eine Abkehr vom „tradierten sicherheitsrechtlichen Modell“, wie es im Rechtsstaat des späten 19. Jahrhunderts Gestalt annahm, zu beobachten. Sei für dieses ein enger, objektiver Gefahrbegriff charakteristisch gewesen, orientiere man sich heute zunehmend an schwach konturierten oder auch personenbezogenen Eingriffsschwellen. Eine genauere Analyse des preußischen Polizeirechts um 1900 zeigt jedoch, dass solche Tendenzen dem „tradierten Modell“ durchaus nicht fremd waren, ja dass sie in manchen Bereichen geradezu vorherrschten. Die hier zutage tretenden Ähnlichkeiten zwischen dem „klassischen“ und dem „modernen“ Sicherheitsrecht lassen die jüngere Entwicklung in einem neuen Licht erscheinen.
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Clemens Arzt, Berlin, Polizeiliche Verarbeitung „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ – Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 in Deutschland
Der Beitrag stellt die Umsetzung der Vorgaben für die Verarbeitung sogenannter besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch die Polizei aus Art. 10 der EU-Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind gleichsam das Gegenstück zur EU-Datenschutzgrundverordnung für die Sicherheitsbehörden. An einer grundrechtsfreundlichen Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen an die Datenverarbeitung durch Polizeibehörden hatten die Gesetzgeber in Bund und Ländern dabei offenbar wenig Interesse, wie die folgende Analyse für die Verarbeitung „sensibler“ Daten aufzeigt. Die gesetzlichen Maßgaben im Polizeirecht des Bundes und der Länder zur Umsetzung der Richtlinie kommen im Regelfall kaum über eine wörtliche und zudem oft nicht in das nationale Polizei- und Datenschutzrecht eingepasste formale Übernahme der EU-rechtlichen Anforderungen hinaus. Für einen europarechtlich hinreichenden Schutz des Grundrechts auf Datenschutz bedarf es daher dringend weiterer Vorgaben durch Gesetz oder Verordnung. Der mangelhafte Umsetzungswille ist umso bedauerlicher, als Art. 1 Abs. 3 JI-Richtlinie klarstellt, dass die Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, „Garantien festzulegen, die strenger sind als die Garantien dieser Richtlinie“. Diese Öffnungsklausel blieb in Deutschland weitgehend unbeachtet.
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Björnstjern Baade, Berlin, Der Verfassungsschutzbericht im Spiegel der Kritik – Eine politische Waffe mit Bewertungsvorrang?
Kritik an der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden hat, insbesondere wegen Ronen Steinkes Buch „Verfassungsschutz: Wie der Geheimdienst Politik macht“, kürzlich wieder viel Aufmerksamkeit erfahren. Wiewohl rechtliche und rechtspolitische Kritik legitim und in mancher Hinsicht berechtigt ist: Der Verfassungsschutzbericht ist kein Instrument, das es erlauben würde, beliebig die Opposition zu drangsalieren, und es ist auch nicht einfach Ansichtssache, wer „Verfassungsfeind“ ist. Gegen Verfassungsschutzberichte besteht zudem uneingeschränkt effektiver Rechtsschutz. Den Berichten kommt kein „Bewertungsvorrang“ zu.
Buchbesprechungen
- Michael Kilian, Staatsästhetik (Helmut Goerlich)
- Julian Krüper/Arne Pilniok (Hrsg.), Mehrheit/Minderheit (Reiner Schmidt)
Rechtsprechung
- BverwG, Urteil vom 15.6.2023 – 1 C 10.22 – Wohnungsbetretung zwecks Überstellung im Dublin III-Verfahren
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 691. EuGH, Urteil vom 5.9.2023 – C-689/21 – Udlændinge- og Integrationsministeriet – Verlust der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats kraft Gesetzes; Verlust der Unionsbürgerschaft; Verhältnismäßigkeit    Â
- 692. EuGH, Urteil vom 7.9.2023 – C-216/21 – Asociat¸ia „Forumul Judeca˘torilor din România“ – Unabhängigkeit der Richter; nationale Maßnahme zur Änderung der Vorschriften für die Beförderung von Richtern    Â
- 693. EuGH, Urteil vom 7.9.2023 – C-162/22 – Lietuvos Respublikos generalineË™ prokuratu¯ra – Zugang zu den von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste gespeicherten und im Rahmen von Ermittlungsverfahren erhobenen Daten; spätere Nutzung der Daten bei Ermittlungen wegen eines Dienstvergehens    Â
- 695. BVerwG, Urteil vom 20.4.2023 – 2 C 11.22 – Versorgungsanspruch eines vor Vollendung des 17. Lebensjahres ernannten Bundesbeamten    Â
- 696. BVerwG, Beschluss vom 4.5.2023 – 5 P 16.21 – Mitbestimmung bei Auftritten in sozialen Medien mit Kommentarfunktion    Â
- 697. BVerwG, Beschluss vom 8.6.2023 – 5 P 3.22 – Zum (fehlenden) personalvertretungsrechtlichen Maßnahmecharakter externer Stellenausschreibungen    Â
- 698. BVerwG, Beschluss vom 22.6.2023 – 2 VR 1.23 – Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich    Â
- 699. HessVGH, Beschluss vom 14.7.2023 – 1 A 764/20.Z – Anspruch eines beamteten Hochschullehrers auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis    Â
- 702. HessVGH, Urteil vom 2.8.2023 – 8 A 616/18 – Abwahl eines Bürgermeisters    Â
- 703. OVG NRW, Urteil vom 11.5.2023 – 20 A 3586/20 – Zustimmung zur Verlegung einer Telekommunikationslinie; Nebenbestimmungen    Â
- 704. BVerwG, NK-Urteil vom 20.6.2023 – 4 CN 7.21 – Prägung eines Dorfgebiets durch landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe    Â
- 706. HessVGH, Beschluss vom 30.6.2023 – 9 B 2279/21.T – Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage    Â
- 707. HessVGH, Beschluss vom 27.2.2023 – 2 B 2156/22 – Anfechtung einer Gutachtenanordnung zur Klärung von Fahreignungszweifeln    Â
- 708. VGH BW, Beschluss vom 7.8.2023 – 13 S 1640/22 – Anordnung einer Fahrradstraße; Zulassungsantrag ohne Bezeichnung von Zulassungsgründen    Â
- 711. OVG NRW, Beschluss vom 29.6.2023 – 18 B 285/23 – Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz    Â
- 712. BVerwG, Beschluss vom 22.6.2023 – 8 B 47.22 – Entschädigung für durch den Bereich „kommerzielle Koordinierung“ ins Ausland verkaufte bewegliche Sachen    Â
- 714. BVerwG, Beschluss vom 5.7.2023 – 9 B 7.23 – Präklusion wegen Versäumung der Klagebegründungsfrist    Â
- 715. HessVGH, Beschluss vom 20.7.2023 – 9 E 809/22 – Selbständiges Beweisverfahren im Verwaltungsprozess    Â
- 717. OVG NRW, Beschluss vom 4.8.2023 – 4 A 448/23 – Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Gerichts; Beschwerdemöglichkeit    Â
- 720. LSG LSA, Urteil vom 10.5.2023 – L 3 BA 9/21 – Zur Sozialversicherungspflicht ehrenamtlicher Bürgermeister
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