Ausgabe 23/2021, Dezember

Abhandlungen

  • Michael Schwarz, Berlin, Strukturentscheidungen des Beamtenrechts

    Die freie Aushandlung von Lohn und Arbeitsbedingungen ist dem Beamtenrecht ebenso fremd wie der Einsatz von Arbeitskampfmaßnahmen. Umgekehrt trifft den Beamten eine besondere Pflicht zur Neutralität, politischen Mäßigung oder Verfassungstreue. All diese Besonderheiten bedingen grundlegende Ausnahmen vom Arbeits- und Tarifrecht und machen ein eigenes Rechtsregime für Beamte erforderlich. Der vorliegende Beitrag untersucht, welche Strukturentscheidungen aus einer Herleitung des Sonderstatusverhältnisses im Einzelnen geboten sind und inwieweit die gegenwärtige Rechtslage hiermit übereinstimmt.

  • Boas KĂĽmper, MĂĽnster, Perspektiven einer Fachplanung fĂĽr Windenergieanlagen – Ăśberlegungen zur Funktion verschiedener Zulassungsregime

    Der Ausbau der Windenergiegewinnung an Land bleibt seit Jahren hinter den Zielen zurück, deren Erreichung für die Verwirklichung der Energiewende notwendig wäre. Deshalb wurde bereits verschiedentlich die Einführung einer Fachplanung für Windkraftanlagen gefordert. Diese Diskussion möchte der Beitrag aus der Perspektive der Vorhabenzulassung ergänzen und die unterschiedlichen Funktionen des geltenden städtebaurechtlichen Regimes der Außenbereichsprivilegierung (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) einerseits sowie einer fachplanerischen Zulassung (Planfeststellung) andererseits betonen, zumal die Gegenüberstellung der verschiedenen Zulassungsregime über jene aktuellen Reformüberlegungen hinausweist.

  • Vera Strobel, GieĂźen, Strategischer Zugang zum Recht – Herausforderungen und Potenziale transnationaler strategischer ProzessfĂĽhrung

    Um gezielten Zugang zum Recht zu erreichen, breitet sich in Deutschland die Rechtspraxis der strategischen Prozessführung immer weiter aus. Hierdurch streben zivilgesellschaftliche Akteure einen strategischen gerichtlichen Zugang an, der insbesondere in Fällen mit Auslandsbezug und bezüglich völkerrechtlicher Argumente bemerkenswert ist. Dieses Phänomen lässt sich als Zuflucht zu den Gerichten mit rechtspolitischen Zielen und mithilfe eines gezielten Rückgriffs auf rechtliche Instrumentarien beschreiben. Damit stellen sich Herausforderungen für die Rolle der Judikative und darüber hinaus für die Rechtsordnung als solche. In diesem Zusammenhang eröffnen sich jedoch auch Potenziale für den Rechtsschutz und für den Rechtszugang insgesamt.

  • Hans Anton Hilgers, Berlin, Datenexport in die USA zu Zwecken der Strafverfolgung – Versuch einer Bestandsaufnahme

    Wenn deutsche Sicherheitsbehörden Daten zu Zwecken der Strafverfolgung aus der Europäischen Union (EU) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) übermitteln, kommt vor allem die Anwendung spezieller Vorschriften aus dem europäischen und nationalen bereichsspezifischen Datenschutzrecht in Betracht. Des Weiteren sind völkerrechtliche Übereinkünfte, bi- und multilaterale Abkommen sowie völkerrechtliche Verträge zu beachten, wie beispielsweise das EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommen und Rechtshilfeabkommen, die sowohl von der EU als auch von Deutschland mit den USA geschlossen wurden. Hierbei entstehen für das Datenschutzrecht Wechselwirkungen zwischen diesen verschiedenen Rechtsbereichen. Es soll daher der Rechtsrahmen abgesteckt und der Frage nachgegangen werden, auf welche datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen deutsche Sicherheitsbehörden bei einem Datenexport in die USA zu Zwecken der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zurückgreifen können.

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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