Ausgabe 24/2020, Dezember

Thematischer Schwerpunkt: COVID-19-Pandemie III

Abhandlungen

  • Silvia Pernice-Warnke/Clemens Warnke, Köln, Bildungseinrichtungen in der SARS-CoV-2-Pandemie

    Der nachfolgende Beitrag widmet sich den juristischen und medizinischen Aspekten der temporären Schließung von Bildungseinrichtungen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese im Frühjahr 2020 ergriffene Maßnahme grundsätzlich keine Grundrechte der Kinder und ihrer Eltern verletzt hat und aufgrund der zu dieser Zeit bestehenden Unwägbarkeiten insbesondere als verhältnismäßig beurteilt werden muss. Für erneute flächendeckende Schließungen der Bildungseinrichtungen bei hohen Infektionszahlen trifft dies jedoch nicht ohne Weiteres zu. Denn wachsende medizinische Erkenntnisse zu den Übertragungswegen von SARS-CoV-2, dem Infektionsrisiko und der Rolle von Kindern bei der Transmission auf Dritte ermöglichen differenzierte und mildere Maßnahmen. Dem entspricht die Priorisierung der Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs in Bildungseinrichtungen während des zweiten „Shutdowns“ im Herbst 2020.

  • Matthias Voigt, Berlin, Vermögensabgabe, Lastenausgleich, COVID-19-Pandemie – was verbindet sie?

    Der Bund hat im Jahr 2020 zur Abfederung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit Hilfe von zwei Nachtragshaushaltsgesetzen zusätzliche Kredite aufgenommen, die die im Grundgesetz hierfür vorgesehene Obergrenze (sog. „Schuldenbremse“) um 118,7 Milliarden Euro überschreiten. Zur Gegenfinanzierung dieser Kredite wird aktuell die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe diskutiert und zur Begründung die historische Parallele des durchgeführten Lastenausgleichs in der Bundesrepublik Deutschland der Nachkriegszeit herangezogen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe zur Refinanzierung der staatlichen Ausgaben des Bundes zur Bewältigung der COVID 19 Pandemie verfassungsrechtlich zulässig ist.

  • Niclas A. Gajeck, MĂĽnchen, Die Benutzungsanordnung nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 Infektionsschutzgesetz, § 13 Abs. 1 Patentgesetz: verfassungswidrig?

    Der im Zuge der Corona-Pandemie geschaffene § 5 Abs. 2 Nr. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) konkretisiert die Benutzungsanordnung nach § 13 Abs. 1 Patentgesetz (PatG) für die Gesetzeszwecke des IfSG. Folge der Benutzungsanordnung ist eine Entziehung von Wirkungen des Patentrechts. Diese regeln die genannten Normen allerdings nur rudimentär. Hier setzt der Beitrag an. Er beschäftigt sich insbesondere mit der Rechtsnatur dieses Eingriffs und beschreibt, wie die genannten Normen mangels hinreichender Bestimmtheit und Normklarheit beziehungsweise Einhaltung der Grundsätze der Wesentlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gegen Verfassungsrecht verstoßen.

  • Roman Hensel, Berlin, Die Kontrollperspektive der Eilentscheidungen nach § 47 Abs. 6 VwGO zu den Pandemieverordnungen

    Der Beitrag widmet sich den Eilentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe nach § 47 Abs. 6 VwGO zu den im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassenen Rechtsverordnungen. Diese Kombination von Eilrechtsschutz und prinzipaler Normenkontrolle hat durch die Coronapandemie bisher ungekannte Bedeutung erlangt. Die Gerichte haben kritikwürdige Techniken zum Umgang mit normbezogenen empirischen Fragestellungen im einstweiligen Rechtsschutz entwickelt. Das schlägt auch auf die materiell-rechtliche Prüfung durch, weil sich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in diesen Verfahren kaum operationalisieren lässt. Einen effektiven Prüfungsmaßstab stellt lediglich der Gleichheitssatz dar.

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