Ausgabe 24/2016, Dezember

Abhandlungen

  • Hannes Hofmeister, Bozen/BelĂ©n Olmos Giupponi, Liverpool, „Britannia locuta, causa (non) finita” – Verfassungs- und europarechtliche Aspekte eines britischen EU-Austritts

    Am 23. Juni 2016 votierten die Briten mehrheitlich für den Brexit, also den Austritt Großbritanniens aus der EU. Wie aber geht es nun weiter? Steht eine Rückkehr zur „splendid isolation“ vergangener Zeiten bevor? Prima facie sieht es danach aus, denn das Referendum fiel mit 52 % zu 48 % eindeutig aus. Aber bedeutet das positive Resultat des Referendums tatsächlich, dass ein Austritt unvermeidlich ist? Nicht unbedingt, wie der vorliegende Beitrag zeigen wird.

  • Walter Frenz, Aachen, EU-Zuständigkeiten nach dem Brexit

    Nach dem Brexit bzw. genauer der britischen Volksabstimmung über den Austritt aus der EU vom 23. Juni 2016, die erst durch eine Austrittserklärung nach Art. 50 EUV umgesetzt werden muss, wurde sogleich diskutiert, ob die EU nicht Zuständigkeiten abgeben soll. Andere befürworteten erst recht eine intensivere Integration auch mit weiteren EU-Zuständigkeiten sowie einer institutionellen Reform (so EU-Parlamentspräsident Martin Schulz). Das gibt Anlass, die Frage der Zuständigkeiten der EU etwas näher zu betrachten – sowohl im Hinblick auf das System als auch in der Ausprägung. Dabei fließt auch das zwei Tage vor dem Brexit verkündete OMT-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein.

  • Thomas Kleinlein, Frankfurt am Main, Erweiterung und Restriktion des Rechtsschutzes im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem

    Im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem bestanden erhebliche Unsicherheiten über die unionsrechtlich gebotene Reichweite des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen über die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz. Der Europäische Gerichtshof hat nun den Rechtsschutz erweitert und dabei das Verhältnis von effet utile und individuellen Rechten für die Dublin-III-Verordnung neu justiert. Die Ausweitung des Rechtsschutzes vermag die Defizite des Dublin-Systems allerdings kaum zu kompensieren. Zudem sieht der Kommissionsvorschlag für die Dublin-IV-Verordnung bereits wieder eine Einschränkung des Rechtsschutzes vor. Der Beitrag analysiert die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor dem Hintergrund der Grundsatzdiskussion um effet utile und individuelle Rechte im Unionsrecht und lotet ihre Konsequenzen aus.

Kleinerer Beitrag

  • JĂĽrgen Schwabe, Hamburg, Grundrechtsbetätigung auf fremdem Eigentum – Eine Glosse zur Deeskalation in der Grundrechtsdogmatik

    Die Kollision zwischen Grundrechtsnutzung und Rechten anderer ist ein so altes wie geläufiges Problem. Der erst in neuerer Zeit entschiedene Konflikt zwischen Versammlungsaktivisten und Grundstückseignern wird in Rechtsprechung und Literatur als Hochseilakt der Grundrechtsanwendung stilisiert. (Auch) hier tut Ernüchterung dringend Not!

Bericht

  • Stefanie GroĂźe, Bochum, „Auf dem Weg zur inklusiven Schule – Organisation einer Schul- und Bildungsentwicklung“ – Tagungsbericht zum 4. Deutschen Schulrechtstag

Buchbesprechungen

  • Iris Kemmler, Geldschulden im Ă–ffentlichen Recht – Entstehung, Erlöschen und Verzinsung von ZahlungsansprĂĽchen im Abgabenrecht, Sozialrecht und Allgemeinen Verwaltungsrecht (Annette Guckelberger)
  • Stefan Korte, Standortfaktor Ă–ffentliches Recht – Integration und Wettbewerb in föderalen Ordnungen am Beispiel der Gesetzgebung (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Berend Koll, Liberales Versammlungsrecht – Zum Stellenwert der Freiheit in den Versammlungsgesetzen (Clemens Arzt)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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