Ausgabe 23/2024, Dezember

Abhandlungen

  • Claas Friedrich Germelmann, Hannover, Der internationale und europäische Rahmen fĂĽr den Klimaschutz in der Energieversorgung

    Für die Ausgestaltung der Energieversorgungssysteme gibt es weder auf völkerrechtlicher noch auf europarechtlicher Ebene abschließende und kohärente rechtliche Vorgaben. Im Gegenteil stehen sich mit Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und sozialen Gesichtspunkten teils miteinander in Konflikt stehende Zielsetzungen gegenüber. Die internationale und die europäische Rechtsordnung enthalten allerdings in unterschiedlichem Umfang Anhaltspunkte für einen rechtlichen Ausgleich der Zielkonflikte. Hieran haben sich insbesondere der europäische und der nationale Gesetzgeber zu orientieren, wenngleich ihnen weiterhin Gestaltungsspielräume verbleiben.

  • Michael Goldhammer, Wiesbaden, Flucht ins „Zensururheberrecht“? - Staatliche Geheimhaltung durch ImmaterialgĂĽterrecht vor dem Verwaltungsgericht

    Der seit einiger Zeit im Immaterialgüterrecht verbreitete Begriff des „Zensururheberrechts“ steht stellvertretend für einen Einsatz von Immaterialgüterrechten durch Hoheitsträger, der nicht ganz ohne Grund als staatliche Kommunikationsregulation problematisiert wird. Das jüngst deutlich zunehmende Fallmaterial wirft die Frage auf, ob derzeit in jeder Hinsicht effektiver Rechtsschutz geboten wird. Im Anschluss an eine entsprechende Diskussion im Immaterialgüterrecht befasst sich der Beitrag mit der Frage, wie die Verwaltungsgerichte hier ins Spiel gebracht werden können, um der erheblichen Grundrechtsrelevanz Rechnung zu tragen.

  • Martin Heckel, Gotha, Recht in der Transformationsgesellschaft - Zur Rezeption der Grundrechtsbindung im Beitrittsgebiet

    Der Beitrag betrifft die Rezeption der Grundrechtsbindung im Beitrittsgebiet. Hier könnte die Grundrechtsbindung der öffentlichen Verwaltung, auf die der Beitrag beschränkt ist, faktisch noch nicht vollends rezipiert worden sein. Die tatsächliche Wirksamkeit von Art. 1 Abs. 3 GG sollte deshalb näher untersucht werden.

  • Mirjam Scherle, Augsburg, Neuere legislative Entwicklungen bei BegrĂĽndungspflichten fĂĽr die untergesetzliche Rechtsetzung - Impulse fĂĽr eine generelle BegrĂĽndungspflicht?

    § 9 Abs. 8 BauGB enthält seit Langem eine sehr prominente Anordnung einer Begründungspflicht für die untergesetzliche Normsetzung. Obwohl im Grundsatz bislang anerkannt war, dass keine Begründungspflicht für die untergesetzliche Rechtsetzung besteht (I.), hat der Gesetzgeber in jüngerer Zeit zunehmend Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Begründungen in Ermächtigungsgrundlagen für untergesetzliche Normen aufgenommen (II.). An dieser Entwicklungstendenz setzt der Beitrag an. Er analysiert zunächst die jeweiligen konkreten Begründungsanforderungen (III.) und die damit verfolgten Ziele (IV.). Anschließend geht er der Frage nach, ob sich aus der auffälligen Häufung solcher Vorschriften Rückschlüsse auf die Existenz einer generellen Begründungspflicht für die untergesetzliche Rechtsetzung ziehen lassen (V.).

Buchbesprechung

  • Claudia Hainthaler, Die Sicherung der Werteunion (Helmut Goerlich)

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 6.6.2024 – 3 C 5.23 – Einschreiten der StraĂźenverkehrsbehörde gegen verbotenes Gehwegparken

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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