Ausgabe 22/2024, November

Thematischer Schwerpunkt: Extremismus und Parlamentarismus

Abhandlungen

  • Sven Hölscheidt, Berlin, Extremismus im Parlamentarismus

    Es gibt Extremisten, Parlaments- und Demokratiefeinde. Sie dürfen wählen und können gewählt werden. Als Abgeordnete haben sie auch in der Minderheit viele Möglichkeiten, ihre Ziele im Parlament zu verfolgen. Die Möglichkeiten wachsen, je mehr Extremisten in Parlamenten vertreten sind. Kritisch wird es spätestens, wenn sie eine Sperrminorität haben. Erreichen sie sogar die Mehrheit, können sie die Parlamente weitgehend lahmlegen. Das ist der Kipppunkt: die legale Machtergreifung. Am besten ist es daher, sie werden erst gar nicht gewählt.

  • Luca Manns/Elisa Wessels, Köln, Schutzlose Parlamente? - Leitlinien zum verstärkten Schutz vor extremistischen Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitern

    In jüngerer Zeit sind vermehrt Berichte über extremistische Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter bekanntgeworden, die verstärkte Überlegungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Reputation innerhalb der Parlamentslandschaft ausgelöst haben. Um effiziente Handlungsmöglichkeiten für den Umgang mit Gefährdungen von „innen“ auszuloten, klärt dieser Beitrag die rechtlichen Maßstäbe für mittelbare Eingriffe in das freie Mandat, gibt einen Überblick zur Rechtsstellung der Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter und entwickelt die Befugnisse der Parlamentspräsidenten. Im Anschluss werden konkrete Ansätze dargestellt, wie die Parlamente besser geschützt werden können. Im Mittelpunkt stehen dabei neuartige Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Geheimschutzverpflichtungen.

  • Reiner Schmidt, Augsburg, Die Rückkehr Polens in die Rechtsstaatlichkeit

    In der Wahl vom Oktober 2023 wurde in Polen die acht Jahre dauernde Regierung der nationalistischen und ultrakonservativen Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) abgelöst. Die neue bürgerliche Koalitionsregierung von Premier Donald Tusk steht nun vor der Aufgabe, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen. Über den Weg, auf dem dies geschehen soll, bestehen zwei gegensätzliche Meinungen. Nach einem radikalen Vorschlag sollte der Verfassungsgerichtshof quasi in einem revolutionären Akt komplett neu besetzt werden, während die Gegenansicht für eine Sanierung in einem streng rechtsstaatlichen Verfahren plädiert. Letzteres ist schwierig, weil der neuen Regierung für eine Verfassungsänderung die erforderliche Zweidrittelmehrheit fehlt und der noch bis 2025 amtierende Präsident Andrzej Duda gegen jedes einfache Gesetz ein Veto einlegen kann. Die Gesetzesvorlagen des neuen Justizministers Adam Bodnar haben aber trotzdem eine Chance, weil das EU-Recht Instrumente für eine beschleunigte Rückkehr in den Rechtsstaat zur Verfügung stellt.

Buchbesprechungen

  • Wolfgang Kahl/Paul Hüther, Der „Zweckverband funktioneller Integration“ nach Hans Peter Ipsen (Matthias Niedobitek)
  • Pia Lange, Staatliche Wohnraumvorsorge (Matthias Wiemers)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Urteil vom 18.9.2024 – 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21 – Wahl/Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag

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