Ausgabe 22/2023, November

Abhandlungen

  • Tristan Barczak, Passau, Demokratische Zukunftsverantwortung zwischen Verfassungsrecht und Verfassungspolitik

    Vor dem Hintergrund von Klimawandel, Staatsverschuldung und zunehmender Instabilität der sozialen Sicherungssysteme erfährt die Diskussion um den prospektiven Schutz demokratischer Selbstbestimmung eine Neuauflage. Die Gretchenfrage lautet dabei: Wie lässt sich die Zukunft im Hier und Heute offenhalten, um den Generationen von morgen und übermorgen hinreichende Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume zu sichern? Der Beitrag sucht nach verfassungsrechtlichen wie demokratietheoretischen Antworten. Er analysiert, ob Pflichten zur prospektiven Selbstprogrammierung des politischen Prozesses sowie zur demokratischen Reversibilität der getroffenen Entscheidungen aus einem geltenden Zukunftsverfassungsrechts hergeleitet werden können oder in den Bereich verfassungspolitischer Zukunftsmusik gehören.

  • Dana Burchardt, Berlin, Strukturelle Auswirkungen der Digitalisierung auf das öffentliche Recht

    Der Beitrag gibt einen Überblick über die strukturellen Auswirkungen der Digitalisierung auf das öffentliche Recht. Er untersucht Strukturelemente wie die an der Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung beteiligten Akteure, die Einheitlichkeit oder Spezialität von Regelungsregimen und grundlegende Verfassungsprinzipien wie Rechtsstaatsprinzip und Grundrechtsschutz darauf, ob, in welchem Umfang und mit welchen Folgen sie durch Erscheinungsformen von Digitalisierung tangiert werden. Dabei zeigt sich, dass die zu beobachtenden Veränderungen gradueller Natur sind, die jedoch sukzessive die Strukturelemente des öffentlichen Rechts umgestalten (können).

  • Jennifer Grafe, Bochum, Evidenzbasierte Gesetzgebung bei abweichender gesellschaftlicher Erwartungshaltung am Beispiel der Pädophilie

    Fehlende interdisziplinäre Denkweise wird selten so deutlich wie bei fehlender evidenzbasierter Gesetzgebung. Dabei kommt ihr auf mehreren Ebenen bei der Prüfung der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit Bedeutung zu. Kollidieren aber wissenschaftliche Erkenntnisse mit einem konträren gesellschaftlichen Meinungsbild, entstehen Gesetze wie § 184 l StGB. An dieser Norm wird beispielhaft aufgezeigt, wie gefühlte Strafwürdigkeit von evidenzbasierter Kriminalisierung abweicht und inwieweit die gesetzgeberische Einschätzungsprärogative im Felde wissenschaftlicher Erkenntnisse reichen darf.

Berichte

  • Jonas Mekhalfia, Hamburg, Interaktionen – Bericht ĂĽber die 63. Junge Tagung Ă–ffentliches Recht

Buchbesprechungen

  • Stefan Neuhöfer, Grundrechstfähigkeit KĂĽnstlicher Intelligenz (Hans Peter Bull)
  • Nicolas Harding, Staatliche Ă–ffentlichkeitsarbeit in sozialen Netzwerken (Birgit Eberbach-Born)
  • Christoph Ludwig, Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen | Jan Nehring-Köppl, Paradigmenwechsel im AuĂźenwirtschaftsrecht (Michael Fuchs)

Rechtsprechung

  • BVerwG, NK-Urteil vom 13.6.2023 – 9 CN 2.22 – UngĂĽltigkeit der BewohnerparkgebĂĽhrensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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