Ausgabe 23/2022, Dezember

Thematischer Schwerpunkt: Folgen des Ukraine-Kriegs

Abhandlungen

  • Jens Brauneck, Neuss, Verteidigung der Europäischen Werte durch Flexibilisierung der EU-Beitrittskriterien fĂĽr die Ukraine?

    Die Ukraine ist auf Empfehlung der Europäischen Kommission Kandidat für den Beitritt zur Europäischen Union geworden. Der Beitritt würde die Union vor große Herausforderungen stellen. Zum einen würde sich die Machtbalance innerhalb der Union zugunsten der osteuropäischen Staaten verschieben und den Binnenmarkt und das internationale Gewicht der EU vergrößern. Die Ukraine wäre das flächenmäßig größte und einwohnerzahlenmäßig fünftgrößte Mitglied der Union. Zum anderen befindet sich die Ukraine auf eigenem Territorium im Krieg mit Russland, sodass Kriegsgebiet EU-Gebiet sein würde. Welchen Einfluss hat die extreme Situation, in der sich die Ukraine gegenwärtig befindet, auf die Prüfung und Interpretation der politisch, wirtschaftlich und rechtlich determinierten Kopenhagen-Beitrittskriterien aus dem Jahr 1993? Kann die Ukraine trotz oder gerade wegen des russischen Überfalls 28. Mitglied der Europäischen Union werden?

  • Christian Richter, Hamburg, Die demokratische Antwort des StaatsbĂĽrgers auf den Angriffskrieg – Ăśber die gebotene Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht

    Wenige Tage nach dem Beginn der völkerrechtswidrigen Aggression Russlands in der Ukraine hat die Bundesregierung nicht nur eine sicherheitspolitische Wende hinsichtlich der Lieferung von Waffen in Konfliktgebiete vollzogen, sondern auch im Hinblick auf die massiven Ausrüstungsdefizite der Bundeswehr mit der Ankündigung eines beispiellosen Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro reagiert. Nun wird auch die Rückkehr der Wehrpflicht diskutiert – zu Recht. Sie ist militärisch geboten und in der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes für die aktuelle sicherheitspolitische Lage vorgesehen.

  • Alexander Wentker, Berlin/Heidelberg, Kriegspartei? Sicherheitspolitischer Diskurs und Völkerrecht im Ukraine-Krieg

    Im sicherheitspolitischen Diskurs in Deutschland zur militärischen Unterstützung der Ukraine gegen den Angriffskrieg Russlands spielt der völkerrechtliche Begriff der Konfliktpartei eine zentrale Rolle. Das wirft einerseits die Frage auf, was ein „Kriegseintritt“ als Konfliktpartei rechtlich bedeuten würde. Andererseits fragt sich, wann ein Staat die Schwelle zum eigenen Konfliktparteistatus überschreitet. Diesen Fragen geht der Beitrag nach und ordnet den aktuellen deutschen Diskurs völkerrechtlich ein.

Bericht

  • Anna Michel/Thorben Stych, Mainz, Radikalisierungsprävention und Extremismusabwehr. Tagungsbericht zum 4. Symposium zum Recht der Nachrichtendienste

Buchbesprechungen

  • Lars Brocker/Michael Droege/Siegfried Jutzi (Hrsg.), Verfassung fĂĽr Rheinland-Pfalz – Handkommentar, 2. Auflage(Dieter Kugelmann)
  • Klaus Ferdinand Gärditz/Karoline Maria Linzbach, Gesundheitswissen aus Behördenhand (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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