Ausgabe 23/2015, Dezember

Abhandlungen

  • Mario Martini, Speyer, Die BĂĽrger-/Volksbefragung als Baustein der Demokratie

    Das Fundament des Vertrauens in die demokratischen Institutionen zeigt Risse. Politiker aller Couleur überschlagen sich mit Verbesserungsvorschlägen und Ideen: Neue Beteiligungsformen sollen die Bürger auch zwischen den Wahlterminen (gerade bei Planungsentscheidungen) stärker in politische Entscheidungsprozesse einbinden – frühzeitig, transparent und auf Augenhöhe, ohne zugleich aber den Repräsentativorganen das Heft aus der Hand zu nehmen. Ein Instrument scheint diese Bedürfnisse in idealtypischer Form zu befriedigen: die Bürger- bzw. Volksbefragung. Ist sie der Saniermörtel, der dazu beiträgt, die Architektur der institutionellen Ordnung zu stärken? Der Beitrag untersucht die partizipatorische Wirksamkeit und die rechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Befragung – und wagt einen Blick auf ihr Potenzial als Impulsgeber für Spielarten digitaler Demokratie.

  • Julia Schulze, Erlangen-NĂĽrnberg, Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Irak-Einsatzes

    Der Einsatz der Bundeswehr im Ausland ist ein stets kontrovers diskutiertes Thema. In der aktuellen Debatte geht es primär um den Einsatz der Bundeswehr in der Region Kurdistan-Irak zu Ausbildungszwecken. So divergieren die Stimmen in der Politik und den aktuellen Pressemitteilungen bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes. Zur Annahme der Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes bedarf dieser einer rechtlichen Grundlage. Namentlich sind hierzu die Normen der Wehrverfassung im Grundgesetz zu nennen. Es gilt zu klären, ob durch die agierenden Organe ein Präzedenzfall – ohne verfassungsrechtliche Grundlage – geschaffen wird oder – anderenfalls ist die den Einsatz scheinbar legitimierende verfassungsrechtliche Argumentation fehlerhaft – der Einsatz indes anderweitig verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist.

  • Walter Leisner, Erlangen-NĂĽrnberg, „Vorbild“: Ein Rechtsbegriff der Verfassung? – Gefährdet – zu beleben?

    „Vorbild“ ist ein bedeutungsschwerer Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs. Es fragt sich, ob er eine Verortung im Grundgesetz gefunden hat. Wirken könnte er im „Menschenbild“, in „Leitbildern“, in „Verfassungsgeltung“, bis hin zu einem „Staatsideal“. Dies wird für sachnahe Verfassungsbereiche untersucht: Vorbild(-lichkeit), insbesondere in grundrechtlichen Freiheitsräumen, Verpflichtung zum Freiheitsgebrauch, Erziehung, Familie, Lehr(-ämter), Beamtenrecht, Staatsoberhaupt, „vorbildliche deutsche Ordnung“ für Immigranten. Entgegenstehen könnte solchen Vorbildwirkungen das demokratische Selbstbestimmungsrecht, oder eine Marktwirtschaft, verstanden nur als Allokation von Gütern. Sollte dennoch „Vorbildlichkeit“ verfassungsrechtlich gestärkt werden – im Leistungsprinzip?

  • Benedikt Beckermann, Hannover, Iudex calculat – Vermeintlich verfassungsimmanente Quantifizierungen als Phänomen der Entgrenzung des Bundesverfassungsgerichts

    Diverse Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entfachen Jahr für Jahr aufs Neue die Kontroverse um die Reichweite seiner Entscheidungsbefugnisse und deren Abgrenzung zum Kompetenzbereich des Gesetzgebers. Neigt Karlsruhe mitunter dazu, statt Recht zu sprechen Politik zu betreiben? Als Ausschnitt dieser Debatte lassen sich Richtersprüche herausgreifen, in denen aus den Normen der Verfassung konkrete zahlenmäßige Grenzwerte der gesetzgeberischen Freiheit abgeleitet – oder in sie hineingelesen? – werden. Zweier solcher Entscheidungen jüngeren Datums, namentlich der zum ZDF-Staatsvertrag und der zu Überhangmandaten im Bundestagswahlrecht, nimmt sich der vorliegende Beitrag an und zeigt an ihrem Beispiel Überschreitungen des richterlichen Betätigungsfeldes auf.

Buchbesprechung

  • Bettina Stepanek, Verfassungsunmittelbare Pflichtaufgaben der Gemeinden (Thorsten Ingo Schmidt)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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