Ausgabe 21/2024, November

Abhandlungen

  • Ibrahim Kanalan, Halle-Wittenberg/Erlangen-Nürnberg, Beschleunigte Gesetzgebungsverfahren: Verfassungsrechtliche Vorgaben und kritische Würdigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

    Beschleunigte Gesetzgebungsverfahren sind in einer parlamentarischen Demokratie nicht außergewöhnlich. Denn der Gesetzgeber muss in der Lage sein, auf aktuelle gesellschaftliche sowie politische Ereignisse, Herausforderungen oder Krisen schnell zu reagieren. Zu einem verfassungsrechtlichen Problem werden Gesetze im Eiltempo, wenn sie keine Ausnahme mehr darstellen oder die Grenzen der Beschleunigung deutlich überschritten werden. Dieser Beitrag befasst sich mit beschleunigten Gesetzgebungsverfahren und unterzieht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu einer kritischen Würdigung. Er zeigt, dass die Karlsruher Rechtsprechung weder konsistent noch überzeugend ist. Sie weist nicht nur dogmatische und methodische Schwächen auf.

  • Thorsten Ingo Schmidt, Potsdam, Die Fusion von Sparkassen

    Kommunale Sparkassen sind in ganz Deutschland präsent. Allerdings gehen die erheblichen Umwälzungen im Bankensektor auch an dieser öffentlich-rechtlichen Säule des Bankenwesens nicht vorbei. Vielmehr sind in den letzten Jahren zahlreiche freiwillige Fusionen im Sparkassenwesen zu verzeichnen. Dieser Beitrag geht den rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Fusionen nach und zeigt mögliche Grenzen auf. Zu diesem Zweck werden zunächst das wirtschaftliche Umfeld und die Gründe solcher Fusionen dargestellt (I.) sowie deren verfassungsrechtlicher Rahmen und die einfachgesetzlichen Grundlagen abgesteckt (II.). Sodann werden die einzelnen möglichen Konstellationen einer Fusion skizziert (III.) und deren formelle (IV.) und materielle (V.) Voraussetzungen beleuchtet. Eine erfolgte Fusion zeitigt umfangreiche Folgen (VI.), wobei es allerdings auch zu Störungen kommen kann (VII.). Anschließend wird die Möglichkeit von Zwangsfusionen betrachtet (VIII.), im Rahmen eines Exkurses wird auf Aufspaltungen als actus contrarius zur Fusion eingegangen (IX.) und die gefundenen Ergebnisse werden sodann zusammengefasst (X.).

  • Vincent Mittag, Bremen, Die Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich

    Die Frage, ob Windenergieanlagen, die allein mit dem Ziel der Eigenversorgung errichtet bzw. betrieben werden, als im Außenbereich privilegierte Vorhaben zu qualifizieren sind, hat die Rechtsprechung schon häufiger beschäftigt. Die Instanzgerichte haben diese Frage, die höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, unterschiedlich beantwortet, und auch das Schrifttum ist sich uneins. Im Mittelpunkt des Beitrags steht daher die Frage, ob Windenergieanlagen, die ausschließlich der eigenen Versorgung dienen, als Nutzung von Windenergie gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Var. 3 BauGB privilegiert sind. Außerdem wird untersucht, ob bei sonstigen Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB Raum dafür besteht, erneuerbare Energien nach Maßgabe von § 2 Satz 2 EEG 2023 als vorrangigen Belang zu berücksichtigen.

  • Georg Gass, München, Das Besserstellungsverbot – berechtigte Vorgabe oder übertriebener Bürokratismus?

    Das Besserstellungsverbot steht immer wieder im Fokus der Diskussion, sei es aufgrund rechtlicher Bedenken oder wegen der sowohl für Zuwendungssachbearbeiter als auch für Zuwendungsempfänger schwierigen praktischen Handhabung. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Besserstellungsverbots. Er konzentriert sich vornehmlich auf die derzeit geltenden Regelungen des Bundes, bezieht aber auch besondere Vorgaben der Länder ein.

Buchbesprechungen

  • Ann-Kathrin Schaube, Allgemeine Gesichtsverschleierungsverbote in Frankreich und Europa (Stefan Muckel)
  • Dirk Ehlers/Claas Friedrich Germelmann, Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten (Norman Weiß)
  • Julius Buckler, Infrastrukturen der Digitalisierung (Matthias Wiemers)

Rechtsprechung

  • OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 4.4.2024 – 1 A 10247/23.OVG – Errichtung einer Kleinwindenergieanlage im Außenbereich (vgl. Beitrag Mittag)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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