Ausgabe 22/2020, November

Thematischer Schwerpunkt: Digitalisierung III

Abhandlungen

  • Tristan Barczak, Passau, Algorithmus als Arkanum – Zu Staatsgeheimnissen im Digitalzeitalter und normativen Fundamenten einer Digitalordnung

    Im Zuge von Digitalisierung, Informationalisierung und Algorithmisierung der Gesellschaft entstehen neue Arkanbereiche, die die Machtverhältnisse zwischen Staat und Gesellschaft verschieben: Während die überkommenen Staatsgeheimnisse unter den grundrechtlichen wie demokratischen und rechtsstaatlichen Forderungen nach Öffentlichkeit, Informationsfreiheit und Transparenz auf eine Stufe mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gestellt werden, besitzen die Geheimnisse um die algorithmische Gouvernementalität der Digitalwirtschaft das Potenzial, zu Staatsgeheimnissen im Informationszeitalter zu avancieren. Sie begründen ein digitales Arkanum, das den staatlichen Souveränitätsanspruch herausfordert. Mit einer Digitalordnung, die sich der Regulierung der Digitalwirtschaft annimmt, kann der Staat indes sein Selbstbehauptungsinteresse in die Zeit hinein sichern.

  • Jonas BrĂĽgmann, Hamburg, Die elektronische Form in Rechtsbehelfsbelehrungen: ĂśberflĂĽssiger Ballast oder bĂĽrgerfreundlicher Mehrwert?

    In welchen Fällen und in welchem Umfang über die elektronische Form der Einlegung eines Rechtsbehelfs bei Erlass eines Verwaltungsaktes belehrt werden muss, ist in der Rechtsprechung noch immer umstritten und auch die Verwaltungspraxis ist entsprechend vielfältig. Der Beitrag plädiert für eine weitrechende Belehrungspflicht sowie für eine dem elektronischen Rechtsverkehr offen gesinnte Rechtsprechung. Dafür werden in der Rechtsprechung vorgebrachte Einwände gegen die Belehrung über die elektronische Form aufgezeigt und unter Berücksichtigung der allgemeinen sowie der sozial- und abgabenrechtlichen Verwaltungsverfahrensvorschriften diskutiert.

  • Roth-Isigkeit, WĂĽrzburg, Die BegrĂĽndung des vollständig automatisierten Verwaltungsakts

    Die in § 35a VwVfG eröffnete Möglichkeit des automatisierten Verwaltungshandelns fordert auch das Verfahrensrecht heraus. Insbesondere das klassische Verständnis der Begründung ist mit technischen Schwierigkeiten konfrontiert. Der vorliegende Beitrag erarbeitet die Begründungsanforderungen für automatisierte Verwaltungsakte aus der Perspektive des Verfassungs-, Verwaltungsverfahrens- und Datenschutzrechts. Er schlägt ein Modell der Begründung als Entscheidungsrechtfertigung vor, das in der Lage sein könnte, die rechtstaatlichen Verfahrensgrundsätze zu wahren und gleichzeitig über die technischen Schwierigkeiten hinwegzuhelfen.

  • Maximilian Wormit, Freiberg, Die Digitalisierung der Ă–ffentlichkeitsbeteiligung unter dem neuen Plansicherstellungsgesetz

    Die noch längst nicht ausgestandene COVID-19-Pandemie hält Deutschland weiterhin fest im Griff. Nicht zuletzt in Anbetracht der zweiten „Corona-Welle“ lautet unverändert das Gebot der Stunde „physische Distanz“. Die fortbestehenden Kontaktbeschränkungen stellen auch die mit Planungs- und Genehmigungsverfahren befassten Behörden vor neuartige Herausforderungen. Aufgrund der oft nur eingeschränkten Zugänglichkeit der Dienstgebäude für den Publikumsverkehr sehen sich die Behörden mit großen Schwierigkeiten in der Handhabung von Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegungen, Einsichtnahmen, Verhandlungen etc.) konfrontiert. Abhilfe soll das Ende Mai 2020 in Kraft getretene Plansicherstellungsgesetz schaffen, mit dem die einschlägigen Verfahrensvorgänge vom physischen in den digitalen Raum verlagert werden können.

Kleinerer Beitrag

  • Barıș Çalıșkan, Berlin, Digitale Verwaltung 2022/2023 – Implementationsstrategien unter BerĂĽcksichtigung des Eckpunktepapiers „Digitalstrategie der Bundesregierung“

    Jeder spricht und jeder weiß etwas über Digitalisierung. Klar ist auch, dass der landesweite Digitalisierungsprozess an Fahrt aufgenommen hat. Die Vorgaben des E-Government-Gesetzes und Onlinezugangsgesetzes machen dies sehr deutlich. Mit der „Digitalstrategie der Bundesregierung“ wurden Eckpunkte definiert, die Grundlage für die Etablierung eines digitalfreundlichen Verwaltungsmanagements in den Behörden Deutschlands sein sollen. Die Digitalstrategie stellt einen ersten Auftakt dar. Welche Parameter sind aber entscheidend für den Aufbau einer digitalfreundlichen Verwaltungsinfrastruktur? Der Beitrag beschreibt die erforderlichen Implementationsstrategien in einem „digitalen 8-Punkteprogramm“.

Buchbesprechung

  • Jill Barrett/Robert Beckman, Handbook on Good Treaty Practice (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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