Ausgabe 22/2019, November
Thematischer Schwerpunkt: Kommunalrecht
Abhandlungen
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Benjamin Fadavian, Aachen, Kommunale Strukturen in Belgien
Die staatlichen Strukturen Belgiens begegnen im deutschsprachigen Raum vor allem in der Föderalismusforschung wissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Doch auch aus kommunalrechtlicher Perspektive verdienen sie eine nähere Betrachtung. Verflochten in föderale und gliedstaatliche Rechtsgrundlagen enthält das belgische Kommunalverfassungsrecht eine doppelspurige Unterscheidung von politischer und administrativer Exekutive, wie sie etwa für die Norddeutsche Ratsverfassung typisch war. Hinzu kommt mit dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium eine magistratsähnliche Komponente, wie sie in den Niederlanden, Hessen und Bremerhaven bekannt ist. Der folgende Artikel untersucht mit einem Schwerpunkt auf der gemeindlichen Ebene die kommunalen Strukturen Belgiens und ihr Wirken im gesamtstaatlichen Gefüge. Eine Reflexion über Stellung und Einbindung der verschiedenen kommunalen Organe und eine charakterisierende Einordnung der belgischen Gemeindeorganisation schließen sich hieran an.
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Margrit Seckelmann, Speyer, Die Sicherstellung funktionsfähiger kommunaler Strukturen: 50 Jahre Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz
„Planung ist der große Zug unserer Zeit“ lauteten die berühmt-berüchtigten Eingangsworte von Josef H. Kaisers mehrbändigem Werk „Planung“. Aber wie sah deren Umsetzung aus? Hierzu soll die Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz analysiert werden, die sich insgesamt über die Jahre 1966–74 hinzog und die hinsichtlich der konkreten Neuschaffung kommunaler Strukturen ab Juni 1969 ihr fünzigjähriges Jubiläum begeht.
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Martin T.W. Rosenfeld, Halle (Saale)/Ivo Bischoff, Kassel/Peter Haug, Halle (Saale)/Simon Melch, Kassel, Interkommunale Zusammenarbeit als Weg zu besseren Verwaltungsstrukturen? – Ergebnisse einer Befragung der Personalräte ausgewählter Gemeinden
Die Kooperation zwischen benachbarten Kommunen wird vielfach als Alternative zu immer größeren Verwaltungseinheiten angesehen. Beide Maßnahmen sollen die Kosten der Aufgabenerfüllung senken und/oder die Qualität der Leistungsangebote erhöhen. In Bezug auf Interkommunale Kooperationsvorhaben (IKV) fehlte es bislang an empirischer Evidenz zur Frage, inwieweit die genannten Ziele erreicht werden. Hierzu wurde eine Befragung der Personalräte ausgewählter Kommunen durchgeführt, von denen hinsichtlich der Bewertung lokaler Reformmaßnahmen eine gewisse Neutralität und eine hohe inhaltliche Kompetenz erwartet werden kann. Es wird deutlich, dass IKV in erster Linie zu Qualitätssteigerungen führen, nicht zur Kostensenkung. Entgegen einer landläufigen Meinung sind IKV im Zeitverlauf recht stabil.
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Martin Thormann, Warendorf, Die Einwohnerveredelung im kommunalen Finanzausgleich nach dem sog. Brecht/Popitzschen Gesetz
Wie sich Kommunen entwickeln (können), wird vor allem auch davon bestimmt, mit welchen Finanzmitteln sie ausgestattet sind. Dabei sorgt die überkommene Einwohnerveredelung im kommunalen Finanzausgleich dafür, dass Großstädte allein wegen ihrer Größe überproportional besser versorgt werden als kleinere Kommunen. In Nordrhein-Westfalen wird dieses alte Strukturproblem des kommunalen Finanzausgleichs aktuell erneut diskutiert. Die Thematik hat neben einer finanzwissenschaftlichen und einer rechtlichen vor allem auch eine politische Dimension. Denn jede Veränderung des Status quo wird unweigerlich „Gewinner“ und „Verlierer“ erzeugen. Gleichwohl ist das sog. Brecht/Popitzsche Gesetz methodisch nicht fundiert, sodass Finanzwissenschaft und Politik gefordert sind, für die Finanzierung des Mehrbedarfs der Agglomeration endlich neue Maßstäbe zu finden.
Buchbesprechungen
- Carl Fickert/Herbert Fieseler, Baunutzungsverordnung, 13., erweiterte und überarbeitete Auflage, herausgegeben von Christine Schimpfermann und Hans-Ulrich Stühler | Willy Spannowsky/Gerhard Hornmann/Norbert Kämper (Hrsg.), Baunutzungsverordnung – Kommentar (Hansjochen Dürr)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 821. BVerwG, Beschluss vom 9.7.2019 – 9 B 29.18 – Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides
- 822. BVerwG, Urteil vom 6.6.2019 – 2 C 9.18 – Ausgleichszulage nach Dienstherrnwechsel gemäß § 4 Abs. 3 RVOrgRefÜG
- 823. BVerwG, Beschluss vom 27.6.2019 – 2 B 7.18 – Keine altersdiskriminierende Richterbesoldung durch Erfahrungsstufen
- 831. BVerwG, Urteil vom 29.5.2019 – 10 C 1.18 – Kommunalaufsichtliches Einschreiten zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
- 834. BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 – 7 C 34.17 – Kein Informationszugang zu Votum des Berichterstatters des Bundeskartellamts
- 836. BVerwG, Urteil vom 6.6.2019 – 4 C 10.18 – Nachbarschutz im faktischen Dorfgebiet
- 841. BVerwG, Urteil vom 4.7.2019 – 1 C 45.18 – Rückkehr im Familienverband im Regelfall Grundlage der Rückkehrprognose nach § 60 Abs. 5 AufenthG
- 849. BVerwG, Urteil vom 19.6.2019 – 10 C 2.18 – Insolvenzrechtliche Begründung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs
- 852. BVerwG, Beschluss vom 14.6.2019 – 7 B 25.18 – Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz
- 853. BVerwG, Beschluss vom 27.6.2019 – 2 KSt 1.19 – Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten; Fahrkarten der Deutschen Bahn im Flexpreistarif
- 854. BVerwG, Beschluss vom 2.7.2019 – 1 AV 2.19 – Zuständigkeitsbestimmung für die Familienzusammenführung im Dublin-Verfahren