Ausgabe 22/2018, November

Abhandlungen

  • Foroud Shirvani, Bonn, Parteienfinanzierungsausschluss als verfassungsrechtliche Ausprägung streitbarer Demokratie

    Der Gesetzgeber hat 2017 das Grundgesetz geändert und den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ermöglicht. Damit kann der Staat aus Gründen des präventiven Verfassungsschutzes verfassungsfeindliche Parteien finanziell schwächen. Der in Art. 21 Abs. 3 GG geregelte Finanzierungsausschluss ist auf der Tatbestandsebene mit der Parteiverbotsvorschrift des Art. 21 Abs. 2 GG weitgehend wortlautidentisch, zeitigt aber andere rechtliche Wirkungen. Als Ausnahmevorschrift im Parteienverfassungsrecht muss die Finanzierungsausschlussbestimmung eng ausgelegt werden. Auf verfahrensrechtlicher Ebene weist der Finanzierungsausschluss einige Besonderheiten und Probleme auf, die nicht zuletzt Konsequenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Parteiverbotsverfahren sind.

  • Malte Spielmann, MĂĽnster/Erich Röper, Bremen, Von Holmes zu Brown v. Board of Education: Die Konturen des Judicial Self-Restraint

    Nach kontroversen Entscheidungen wird das Bundesverfassungsgericht immer wieder aufgefordert, sich aus der Politik herauszuhalten. Verwiesen wird dabei oft auf den sog. „Judicial Self-Restraint“, ein aus der Rechtsprechung des US Supreme Court stammendes Konzept. Es findet in der deutschen Rechtsprechung und Lehre kaum Unterstützung und bleibt inhaltlich oft unklar. Anhand von Grundsatzentscheidungen und Richter-Persönlichkeiten, vor allem Oliver Wendell Holmes Jr., lässt sich jedoch die Entwicklung des Konzepts nachvollziehen und die Frage nach seiner Anwendbarkeit im deutschen Recht neu stellen.

  • Jonas Mekhalfia, Hamburg, Möglichkeiten und Grenzen von Technology-Forcing zur Förderung der Elektromobilität

    Will der Gesetzgeber die Entwicklung und Einführung neuer Technologien erzwingen, ist er mit besonderen rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Herausforderungen konfrontiert – so namentlich im Hinblick auf Verhältnismäßigkeit, Informationsdefizite, Akzeptanz und Technologieneutralität. Der Beitrag untersucht diese Fragen für die Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr und geht dabei auch auf konkrete Ausgestaltungsmöglichkeiten sowie existierende Ansätze ein.

  • Thomas Holzner, Augsburg, Die drohende Gefahr – Neue Gefahrenkategorie oder verfassungswidrige Vorverlagerung von Eingriffsbefugnissen?

    Das Bundesverfassungsgericht definiert in seinem BKAG-Urteil den Begriff der „drohenden Gefahr“ und lässt diese als Voraussetzung für die Abwehr terroristischer Gefahren genügen. Der Bayerische Gesetzgeber greift diesen Begriff nun in seiner PAG-Novelle auf und knüpft an dessen Vorliegen u.a. auch die Generalbefugnis für Vorfeldmaßnahmen. Folgender Beitrag befasst sich mit dem Begriff der „drohenden Gefahr“, deren dogmatische Einordnung sowie dem Verhältnis dieser Generalklausel zu den bisherigen, ehe eine verfassungsrechtliche Bewertung einer derartigen Vorverlagerung von Eingriffsbefugnissen erfolgt.

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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