Ausgabe 21/2018, November
Abhandlungen
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Philipp Reimer, Bonn, Verwaltungsdatenschutzrecht – Die behördliche Datenverarbeitung als Thema für das Allgemeine Verwaltungsrecht
Sowohl das Regelungskonzept der europäischen und deutschen Datenschutznormen als auch die sich daran abarbeitende Rechtswissenschaft behandeln private und öffentliche Datenverarbeitung grundsätzlich zusammen. Das ist aber geeignet, erhebliche Unterschiede zu verdecken. Der Beitrag nimmt die europäische Datenschutzreform zum Anlass für eine systematische Reflexion und plädiert für eine wissenschaftliche Verselbstständigung des für den öffentlichen Bereich geltenden Datenschutzrechts – kurz: für ein Verwaltungsdatenschutzrecht, das als Querschnittsmaterie behandelt und dementsprechend im Allgemeinen Verwaltungsrecht angesiedelt werden sollte. Die behördliche Datenverarbeitung lässt sich als besondere Ausprägung des schlichten Verwaltungshandelns hier gut einordnen.
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Thorsten Kingreen/Jürgen Kühling, Regensburg, Kommunen als Trägerinnen Medizinischer Versorgungszentren – Sozialversicherungs-, kommunal- und wirtschaftsrechtliche Vorgaben
Kommunen dürfen seit 2015 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen. Ihnen wird damit ein Instrument zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen an die Hand gegeben, das in dem bislang durch privatrechtliche Leistungserbringung geprägten Vertragsarztrecht ein Novum darstellt. Der nachfolgende Beitrag entfaltet die sozialversicherungs-, kommunal- und wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für die von Kommunen gegründeten MVZ.
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Sebastian Hartwig/Jana Himstedt/Nikolas Eisentraut, Berlin, Leistungsklagen der öffentlichen Hand – Zum Vorrang der administrativen Vollziehung des Verwaltungsrechts
Das materielle Verwaltungsrecht wird im Grundsatz durch spezifisch administrative Instrumente durchgesetzt, während die Verwaltungsgerichtsbarkeit erst auf der sich anschließenden Kontrollebene zum Zuge kommt. Bei der Vollziehung bestimmter öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse jedoch greift die öffentliche Hand auf die allgemeine Leistungsklage nach der VwGO zurück. Den in der Literatur bisher wenig beachteten Anwendungsfällen und prozessualen Problemen derartiger Leistungsklagen nimmt sich dieser Aufsatz an. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf ihr Verhältnis zu den administrativen Mitteln der Rechtsvollziehung gelegt werden.
Buchbesprechungen
- Eberhard Bohne, Verwaltungswissenschaft – Eine interdisziplinäre Einführung in die Grundlagen (Veith Mehde)
- Hermann Hill/Joachim Wieland (Hrsg.), Zukunft der Parlamente – Speyer Konvent in Berlin; Beiträge zur Tagung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Zusammenarbeit mit dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages (Birgit Eberbach-Born)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 661. EuGH, Urteil vom 7.8.2018 – C-329/17 – Prenninger u.a. – Anwendungsbereich der UVP-Richtlinie
- 662. EuGH, Urteil vom 7.8.2018 – C-123/17 – Yön – Visumpflicht für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer
- 663. BVerfG, Beschluss vom 23.5.2018 – 1 BvR 97/14 u.a. – Koppelung einer Altersrente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs
- 664. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 22.6.2018 – 1 BvR 2083/15 – Verurteilung wegen Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords
- 665. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 22.6.2018 – 1 BvR 673/18 – Verurteilung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords
- 666. BVerwG, Urteil vom 21.6.2018 – 9 C 2.17 – Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Straßenbeitrag
- 678. BVerwG, Urteil vom 30.5.2018 – 6 A 3.16 – Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Mitwirkung an Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung
- 679. BVerwG, Beschluss vom 10.7.2018 – 6 B 79.18 – Versagung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins
- 685. BVerwG, NK-Urteil vom 17.5.2018 – 4 CN 9.17 – Gründung eines Planungsverbandes/Zweckverbandes
- 694. BVerwG, Urteil vom 30.5.2018 – 5 C 2.17 – Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei aufgeteilter Personensorge