Ausgabe 21/2018, November

Abhandlungen

  • Philipp Reimer, Bonn, Verwaltungsdatenschutzrecht – Die behördliche Datenverarbeitung als Thema fĂĽr das Allgemeine Verwaltungsrecht

    Sowohl das Regelungskonzept der europäischen und deutschen Datenschutznormen als auch die sich daran abarbeitende Rechtswissenschaft behandeln private und öffentliche Datenverarbeitung grundsätzlich zusammen. Das ist aber geeignet, erhebliche Unterschiede zu verdecken. Der Beitrag nimmt die europäische Datenschutzreform zum Anlass für eine systematische Reflexion und plädiert für eine wissenschaftliche Verselbstständigung des für den öffentlichen Bereich geltenden Datenschutzrechts – kurz: für ein Verwaltungsdatenschutzrecht, das als Querschnittsmaterie behandelt und dementsprechend im Allgemeinen Verwaltungsrecht angesiedelt werden sollte. Die behördliche Datenverarbeitung lässt sich als besondere Ausprägung des schlichten Verwaltungshandelns hier gut einordnen.

  • Thorsten Kingreen/JĂĽrgen KĂĽhling, Regensburg, Kommunen als Trägerinnen Medizinischer Versorgungszentren – Sozialversicherungs-, kommunal- und wirtschaftsrechtliche Vorgaben

    Kommunen dürfen seit 2015 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen. Ihnen wird damit ein Instrument zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen an die Hand gegeben, das in dem bislang durch privatrechtliche Leistungserbringung geprägten Vertragsarztrecht ein Novum darstellt. Der nachfolgende Beitrag entfaltet die sozialversicherungs-, kommunal- und wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für die von Kommunen gegründeten MVZ.

  • Sebastian Hartwig/Jana Himstedt/Nikolas Eisentraut, Berlin, Leistungsklagen der öffentlichen Hand – Zum Vorrang der administrativen Vollziehung des Verwaltungsrechts

    Das materielle Verwaltungsrecht wird im Grundsatz durch spezifisch administrative Instrumente durchgesetzt, während die Verwaltungsgerichtsbarkeit erst auf der sich anschließenden Kontrollebene zum Zuge kommt. Bei der Vollziehung bestimmter öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse jedoch greift die öffentliche Hand auf die allgemeine Leistungsklage nach der VwGO zurück. Den in der Literatur bisher wenig beachteten Anwendungsfällen und prozessualen Problemen derartiger Leistungsklagen nimmt sich dieser Aufsatz an. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf ihr Verhältnis zu den administrativen Mitteln der Rechtsvollziehung gelegt werden.

Buchbesprechungen

  • Eberhard Bohne, Verwaltungswissenschaft – Eine interdisziplinäre EinfĂĽhrung in die Grundlagen (Veith Mehde)
  • Hermann Hill/Joachim Wieland (Hrsg.), Zukunft der Parlamente – Speyer Konvent in Berlin; Beiträge zur Tagung der Deutschen Universität fĂĽr Verwaltungswissenschaften in Zusammenarbeit mit dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages (Birgit Eberbach-Born)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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