Ausgabe 22/2012, November

Abhandlungen

  • Christian Walter/Antje von Ungern-Sternberg, München, Piratenbekämpfung vor Somalia – Zum Zusammenspiel europäischer und deutscher Grundrechte

    An der Piratenbekämpfung vor der Küste Somalias, die im Rahmen der EU-geführten Mission ATALANTA erfolgt, ist auch die Bundeswehr beteiligt. Hierbei sind viele Rechtsfragen umstritten. Als erstes deutsches Gericht hat sich das VG Köln am 11. November 2011 mit der Frage beschäftigt, ob die Festnahme, das mehrtägige Festhalten und die Überstellung eines mutmaßlichen Piraten an Kenia zum Zwecke der Strafverfolgung rechtmäßig waren (I.). Zentrale Aussagen dieses Urteils rufen allerdings Widerspruch hervor: Insbesondere irritieren die Ausführungen zu der Frage, ob die Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zurechenbar seien (II.). Stattdessen hätte nach dem anwendbaren Recht gefragt werden müssen. Dabei wäre deutlich geworden, dass die Bundesrepublik Deutschland bei solchen Einsätzen auch im Ausland an die Grundrechte der Union und des Grundgesetzes gebunden ist (III.). Modifikationen des Schutzumfangs müssen sich im Rahmen der üblichen Grundrechtsdogmatik rechtfertigen lassen. Die vom VG entwickelte „völkerrechtsfreundliche“ Modifikation des Art. 104 Abs. 2 GG gegen dessen Wortlaut ist unhaltbar (IV.). Die Entscheidung gibt deshalb Anlass, die Tätigkeit des – auch verfassungsändernden – Gesetzgebers anzumahnen (V.).

  • Jörn Griebel, Köln, Entschädigungsansprüche bei Aktienkursverlusten infolge staatlichen Handelns?

    Staatliche Eingriffe in Aktiengesellschaften, etwa in Gestalt von Enteignungen, können immer auch Implikationen für deren Anteilseigner haben. Nicht selten erleiden diese als Folge der staatlichen Maßnahme Wertverluste ihrer Aktien. Der Beitrag geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, inwieweit in solchen Situationen eine staatliche Entschädigungspflicht gegenüber den betroffenen Aktionären besteht.

  • Kai Engelbrecht, Bad Reichenhall, Die Errichtung von Werbeanlagen an öffentlichen Straßen

    Die Errichtung einer Werbeanlage an einer öffentlichen Straße ist ein rechtlich vielfältig gebundener Vorgang. Der Beitrag erläutert zu berücksichtigende Regelungen im deutschen und bayerischen Recht anhand neuester Judikatur der Verwaltungsgerichte. Er schafft so eine Grundlage für den rechtssicheren Umgang mit der auf Bundes und Landesrecht verteilten Materie.

  • Ingo E. Fromm, Koblenz, Zahlung der Geldbuße auf Zeugenfragebogen mit Verwarnungsgeldangebot: Rückforderungsrisiko der Verwaltungsbehörden?

    Der vorliegende Beitrag untersucht, ob Verwaltungsbehörden, die dem Empfänger zugleich mit einem „Zeugenfragebogen“ nach Verfehlungen im Straßenverkehr (meist: Geschwindigkeitsüberschreitungen) die Zahlung einer Geldbuße anbieten, zu späterer Zeit einem Rückforderungsanspruch des Zahlenden ausgesetzt sein können. Bei massenhaft auftretenden Bußgeldverfahren wegen einfacher Verkehrsordnungswidrigkeiten bieten die Bußgeldstellen scheinbar verfahrensökonomisch einem erkennbar nicht verantwortlichen Halter die Zahlung einer Geldbuße zur endgültigen Erledigung der Angelegenheit an.

Berichte

  • Katharina Kolok, Bochum, „Zur Rechtsstellung der Lehrer – heute“ – Tagungsbericht zum Ersten Deutschen Schulrechtstag

  • Rafael Häcki/Andreas Kind/Alexander Spring, Bern, „Kollektivität – Öffentliches Recht zwischen Gruppeninteressen und Gemeinwohl“ – Bericht zur 52. Assistententagung Öffentliches Recht 2012 in Hamburg

Buchbesprechung

  • Frank Bieler/Jürgen Lorse, Die dienstliche Beurteilung; 5., völlig neu bearb. und wesentl. erw. Auflage (Ulrich Battis)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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