Ausgabe 21/2021, Oktober

Abhandlungen

  • Butz Peters, Dresden, Schutz des Wissens von Nachrichtendiensten im parlamentarischen Untersuchungsverfahren – Im Spannungsverhältnis zwischen parlamentarischem Aufklärungs- und staatlichem Geheimhaltungsinteresse

    Der Beitrag schildert, unter welchen Voraussetzungen Nachrichtendienste ihr „Geheimwissen“ vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen offenbaren müssen. Nachrichtendienstliches Wissen ist in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten verstärkt in den Fokus parlamentarischen Aufklärungsinteresses geraten. Beispielsweise in den Untersuchungsausschüssen des Bundestages zu den Komplexen Amri, NSA, NSU und BND. Im Lichte der verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung beschreibt der Artikel die Offenbarungspflichten und Schutzmöglichkeiten dieser „Geheimnisse“. Es geht um den Schutz von verdeckten Quellen, nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, Arbeitsmethoden und Identitäten der „hauptamtlich“ Beschäftigten.

  • Simone Ruf, Berlin, Der Nichtanwendungserlass im Gesundheitsrecht

    Der Beitrag arbeitet die verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Hintergründe von sog. „Nichtanwendungserlassen“ im Gesundheitsrecht umfassend auf. Nichtanwendungserlasse stammen ursprünglich aus dem Steuerrecht: Das Bundesministerium für Finanzen weist die Finanzämter an, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Im Rahmen der Debatte um den Zugang zu letal wirkenden Betäubungsmitteln zur Selbsttötung hat nun auch der (noch) amtierende Gesundheitsminister von diesem Instrument Gebrauch gemacht und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 nicht anzuwenden. Der Beitrag soll verdeutlichen, dass Nichtanwendungserlasse, die grundrechtssensible Bereiche betreffen, rechtsstaatliche Prinzipien grundlegend missachten und unzulässig sind.

  • Julia Hoffmann, Frankfurt a.M., Der Zugang von Wissen zu Recht: Zur gerichtlichen Anerkennung fachwissenschaftlicher Erkenntnisse im Umweltrecht

    Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle für den Fall zugelassen, dass es für die Beurteilung einer streitgegenständlichen Fachfrage an ausreichend gefestigten fachwissenschaftlichen Erkenntnissen fehlt. In der rechtswissenschaftlichen Diskussion ist die epistemologische Dimension dieser Entscheidung weitgehend außer Betracht geblieben. Die komplexen Herausforderungen der modernen Wissensgesellschaft geben aber Anlass, die Probleme des Eingangs von Wissen in den Rechtsvollzug näher zu beleuchten. Der Beitrag zeigt, inwiefern die Auseinandersetzung mit Wissensfragen leitend sein kann für die Lösung rechtlicher Problemstellungen, konkret für die Bestimmung des Umfanges der gerichtlichen Kontrolldichte.

Bericht

  • Michèle Morner/Carl-Stefan Imo, Speyer, Zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement im Spannungsfeld zwischen Agilität und Resilienz – Voraussetzungen fĂĽr ein agiles und zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 16.12.2020 – 2 BvE 4/18 – Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste; verweigerte Benennung eines V-Person-FĂĽhrers zum Zweck der Zeugenvernehmung gegenĂĽber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Art. 44 GG) (vgl. Abhandlung Peters)

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