Ausgabe 21/2017, Oktober

Abhandlungen

  • Frauke Brosius-Gersdorf, Hannover, Finanzhilfe fĂĽr private Ersatzschulen – Zur Beschränkung der Finanzhilfe auf staatlich anerkannte Ersatzschulen und Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung

    In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz erhalten genehmigte Ersatzschulen, die weder staatlich anerkannt noch von besonderer pädagogischer Bedeutung sind, keine Finanzhilfe vom Land. Die Länder verkennen damit ihre grundgesetzliche und landesverfassungsrechtliche Verpflichtung zur Förderung sämtlicher privater Ersatzschulen. Überdies zwingen sie die Ersatzschulen faktisch zur inhaltlichen Anpassung an das staatliche Schulwesen und missachten dadurch das Grundrecht der Privatschulfreiheit in seiner Funktion als Abwehrrecht. Daran ändert die Wartefristen-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nichts.

  • Jean Mohamed, Hamburg, Bundeswahlrecht fĂĽr Auslandsdeutsche – Rechtspraktische und rechtspolitische Ăśberlegungen

    Das aktive Wahlrecht für Wahlen zum Deutschen Bundestag steht den wahlberechtigten Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben, im Wege der Briefwahl zu. Bestehende Missstände der Briefwahl werden bislang kaum diskutiert. Ziel des Beitrags ist es, die praktische und rechtliche Ausgangslage des aktuellen (Bundes-)Wahlrechts für Auslandsdeutsche zu beleuchten und Reformbedarfe zu identifizieren. Dabei zeigt sich, dass die aktuelle Rechtslage zwar keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, jedoch eine formell einfachere Ausgestaltung des Wahlrechts im Ausland und eine demokratische Stärkung der Wahlen durch Auslandswahlkreise anzustreben ist.

  • Paul C. Johannes, Kassel, Forschungsdatenmanagement in der Rechtswissenschaft – Eine Betrachtung von auĂźen nach innen

    Das nachhaltige Management von Forschungsdaten ist eine auch aus der guten wissenschaftlichen Praxis abzuleitende Pflicht. Die Rechtswissenschaft muss dies sowohl von außen als auch nach innen betrachten. Nach einer allgemeinen Einleitung zu Forschungsdaten und den Chancen digitaler Forschungsdatenhaltung (I.) wird die Rahmenbedingung des Forschungsdatenmanagements (FDM) beschrieben (II.). Sodann wird das FDM allgemein als rechtliche Pflicht, insbesondere der universitären und öffentlich geförderten Forschung, behandelt (III.). Anschließend wird, in einer Betrachtung nach innen, die Bedeutung des FDM für die rechtswissenschaftliche Forschung selbst untersucht (IV.). Danach erfolgen Hinweise für die Erstellung eines Forschungsdatenmanagementplans für die rechtswissenschaftliche Forschung (V.) und ein Fazit (VI.).

  • Victor Struzina, Augsburg, Die PrĂĽfung von RĂĽcknahme und Widerruf – Zum Verhältnis zwischen § 48 (L)VwVfG und § 49 (L)VwVfG (analog)

    Der Beitrag untersucht die Heranziehung der §§ 48, 49 (L)VwVfG als Rechtsgrundlagen für die Aufhebung eines Verwaltungsaktes. Nach überwiegender Auffassung findet § 49 (L)VwVfG bei der Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte analoge Anwendung. Im Hinblick auf das Verhältnis zwischen § 48 (L)VwVfG und § 49 (L)VwVfG wirft die analoge Anwendung von § 49 (L)VwVfG allerdings die Frage auf, welche Rechtsgrundlage im Einzelfall für die Aufhebung eines Verwaltungsaktes in Betracht kommt.

Bericht

  • Christian Jasper, Köln, Die Zukunft der Akkreditierung von Studiengängen – 12. Deutscher Hochschulrechtstag in Köln

Buchbesprechungen

  • Armin Steinbach, Rationale Gesetzgebung (Ulrich Karpen)
  • Marie Ackermann, Verwaltungshilfe zwischen Werkzeugtheorie und funktionaler Privatisierung (Thorsten Siegel)
  • Alfred Funk/Klaus Ferdinand Gärditz/Ulf Pallme König (Hrsg.), Auf dem Weg zu einem europäischen Wissenschaftsrecht? (Max-Emanuel Geis)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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