Ausgabe 20/2017, Oktober

Abhandlungen

  • Gabriele Buchholtz, Hamburg, Grundrechte und Datenschutz im Dialog zwischen Karlsruhe und Luxemburg

    Im Spannungsfeld zwischen „Europäisierung und Emanzipation“ stellt sich die Frage, wie Bewahrenswertes zu bewahren ist, ohne den Integrationsprozess zu lähmen. Als Anschauungsmaterial dient im Folgenden der Datenschutz. Anlass bietet die jüngst verabschiedete Datenschutzgrundverordnung, die mit ihrer eigentümlichen Rechtsnatur zwischen Richtlinie und Verordnung tiefgreifende Änderungen des nationalen Grundrechtsschutzes befürchten lässt. Der Beitrag möchte aufzeigen, wie der Grundrechtsschutz im Dialog zwischen Karlsruhe und Luxemburg sinnvoll ausgehandelt werden kann.

  • Silvia Pernice-Warnke, Köln, Verwaltungsprozessrecht unter Reformdruck – Regelungsspielräume des deutschen Gesetzgebers angesichts europäischer und internationaler EinflĂĽsse auf den Rechtsschutz im Umweltrecht

    Nicht zuletzt anlässlich des „Gesetzes zur Anpassung des UmwRG und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben“ vom 29. Mai 2017 (UmwRG-Anpassungsgesetz, BGBl I S. 1298), durch welches das UmwRG zum wiederholten Male geändert wird, beschäftigt sich der Beitrag mit dem durch die Aarhus-Konvention ausgelösten Reformbedarf im deutschen Verwaltungsprozessrecht und dabei insbesondere mit dem Zusammenspiel der beteiligten Akteure auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

  • Boas KĂĽmper, MĂĽnster, Die Freistellung von der Planfeststellungspflicht – Verfahrensrechtliche Modelle nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht und besonderem Fachplanungsrecht

    Seit dem Planvereinheitlichungsgesetz vom 31. Mai 2013 richtet sich die Freistellung „unwesentlicher“ Vorhaben von den verschiedenen fachgesetzlichen Planfeststellungsvorbehalten nach Verwaltungsverfahrensrecht (§ 74 Abs. 7 VwVfG) und erfolgt unmittelbar kraft Gesetzes. Doch kann der Vorhabenträger einen feststellenden Verwaltungsakt über das Unterbleiben des förmlichen Verfahrens (sog. Unterbleibensbescheid) bei der Planfeststellungsbehörde beantragen. Demgegenüber sieht das Energieplanungsrecht eine behördliche Freistellungsentscheidung vor. Der Beitrag arbeitet die verfahrensrechtlichen Strukturen dieser verschiedenen Erscheinungsformen der Freistellung von der Planfeststellungspflicht heraus und untersucht deren Voraussetzungen und Rechtswirkungen.

Bericht

  • Björn Tänzer, Leipzig, Aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – Tagungsbericht zum 22. Leipziger Umweltrechtlichen Symposion

Buchbesprechungen

  • Petra Butler/Caroline Morris (Hrsg.), Small States in a Legal World (Michael Fuchs)
  • DIIR – Deutsches Institut fĂĽr Interne Revision e.V. (Hrsg.), Revision des Claimmanagements – Leitfaden zur prozessorientierten PrĂĽfung von Nachträgen bei Bauprojekten (Alexander Windoffer)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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