Ausgabe 1/2020, Januar
Abhandlungen
-
Michael Kilian, Halle/Saale, Rechtliche Fragen der „Kunst im öffentlichen Raum
Moderne Formen künstlerischen Ausdrucks bleiben nicht mehr im Verborgenen oder in Museen und Ausstellungen, sondern suchen in unterschiedlichster Weise die Öffentlichkeit außerhalb dieser Gehege, den „Öffentlichen Raum. Sie wollen dort nicht nur sich zeigen, sondern wirken und mahnen, ja aufrütteln und provozieren, auch zum Widerspruch reizen im Sinne einer künstlerischen Aufklärung. Dies führt zu einer Reihe von Rechtsfragen und Problemen, von denen einige, nicht alle, hier angesprochen und dargestellt werden sollen, ohne dass es stets eine endgültige rechtliche Lösung gibt: Kunst und Recht stoßen sich im öffentlichen Raum - und sollen es in einer freien Gesellschaft vielleicht auch.
-
Guido Speiser, Berlin, Bundesfinanzhilfen im Bildungsbereich – Der neue Art. 104c GG
Der 2017 ins Grundgesetz eingefügte Art. 104c GG, der Bundesfinanzhilfen im Bildungsbereich regelt, wurde bereits im April 2019 geändert. Die bisherige Beschränkung auf finanzschwache Kommunen wurde aufgehoben, auch die finanzierbaren Ausgabearten wurden erweitert. Überdies wurden die Gestaltungs- und Kontrollrechte des Bundes in Art. 104b GG modifiziert. Im Folgenden werden die neuen Regelungen ausgelegt, kritisch diskutiert und zwei verfassungssystematisch vorzugswürdigen Alternativen gegenübergestellt.
-
Ayda Altunay, Stuttgart, „Autarke Verteidigung versus Privatisierung der Bundeswehrverwaltung“
Nach den Plänen der früheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen sollten bis Ende 2020 Teile der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL) in Darmstadt, Brandenburg und St. Wendel privatisiert werden. An der zeitnahen Realisierung dieses Vorhabens arbeitete das Verteidigungsministerium bereits seit 2016 mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit und Einsatzfähigkeit von Panzern zu optimieren. Im Deutschen Bundestag stieß dieses Vorgehen vermehrt auf Kritik mit dem Argument, dass dadurch die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr weiter geschwächt und die Verteidigungsindustrie gestärkt würde. Überraschenderweise distanzierte sich jüngst nun auch die neue Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer von den Privatisierungsplänen ihrer Vorgängerin für die HIL. Doch schließt dies erneute Privatisierungsvorstöße nicht aus. Der Beitrag untersucht daher die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Privatisierungsstrategien.
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 1. EuGH, Urteil vom 3.10.2019 – C-18/18 – Glawischnig-Piesczek – Anbieter von Hosting-Diensten; Verlangen, Rechtsverletzungen abzustellen oder zu verhindern
- 2. EuGH, Urteil vom 3.10.2019 – C-197/18 – Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. – Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen; Klagebefugnis
- 3. EuGH, Urteil vom 10.10.2019 – C-703/17 – Krah – Begrenzte Anrechnung der in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten einschlägigen Vordienstzeiten
- 4. EuGH, Urteil vom 10.10.2019 – C-674/17 – Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola – Erlaubnis zum Abschuss von Wölfen
- 5. BVerfG, Beschluss vom 17.9.2019 – 2 BvE 2/18 – Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren
- 6. BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16 – Sanktionen im SGB II
- 7. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 27.8.2019 – 1 BvR 879/12 – Hausverbot gegenüber einem NPD-Funktionär; Diskriminierungsverbot
- 8. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 27.8.2019 – 1 BvR 811/17 – Zu der Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Einschätzung einer Äußerung als „jugendgefährdend“
- 22. BVerwG, Beschluss vom 27.6.2019 – 6 B 150.18 – Rundfunkrechtliches Gebot der Trennung von Wirtschaftswerbung und anderen Sendungsteilen
- 23. BVerwG, Beschluss vom 26.8.2019 – 4 BN 1.19 – Gemeindliche Erstplanungspflicht
- 27. BVerwG, Urteil vom 27.6.2019 – 7 C 22.17 – Fehlende Rügefähigkeit von Zuständigkeitsvorschriften im Rahmen der naturschutzrechtlichen Vereinsklage
- 33. BVerwG, Urteil vom 15.8.2019 – 1 C 23.18 – Aufenthaltsverfestigung im Bundesgebiet geborener oder nachgezogener Kinder
- 37. BVerwG, Beschluss vom 20.9.2019 – 7 A 5.19 – Verweisung eines gegen die DB Netz AG gerichteten Unterlassungsanspruches auf den Zivilrechtsweg