Ausgabe 2/2014, Januar

Abhandlungen

  • Rainer Wernsmann/Marcel Sandberg, Passau, Parlamentarische Mitwirkung bei unionaler Sekundärrechtsetzung

    Im Juni 2013 hat der Bundestag (ungewöhnlicherweise) durch Gesetz den deutschen Vertreter im Rat ermächtigt, einer Verordnung zur weitgehenden Verlagerung der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) zuzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht hält – abweichend von den regulären geringeren Beteiligungsrechten des Bundestags nach Art. 23 Abs. 2 und 3 GG – in Ausnahmefällen ein Zustimmungsgesetz analog Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG vor dem Erlass von sekundärem Unionsrecht für erforderlich. Der Beitrag geht den damit verbundenen verfassungs- und unionsrechtlichen Fragen nach und prüft, unter welchen Voraussetzungen ein Zustimmungsgesetz erforderlich ist.

  • Richard Yamato/Juliane Stephan, Mainz, Eine Politik der Nichteinmischung – Die Folgen des zahnlosen Art. 7 EUV fĂĽr das Wertefundament der EU am Beispiel Ungarns

    Vorliegender Beitrag behandelt die den Bestand des Rechtsstaats gefährdenden Entwicklungen in Ungarn und stellt im Überblick die bisher angewandten europäischen Schutzmaßnahmen dar. In diesem Kontext werden insbesondere die Überwachungs- und Sanktionsmechanismen des Art. 7 EUV näher beleuchtet und ihre tatsächliche Wirksamkeit bewertet.

  • Bodo Pieroth, MĂĽnster/Tristan Barczak, Hamburg, DĂĽrfen die Länder Tabakwarenautomaten verbieten?

    Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Bundesländer ein allgemeines Vertriebsverbot von Tabakwaren in Automaten im Interesse des Jugend- bzw. Gesundheitsschutzes normieren dürfen. Hintergrund sind entsprechende aktuelle Bestrebungen in einzelnen Bundesländern. Die Problematik bewegt sich im kompetenzrechtlichen Spannungsfeld von Jugend-, Gesundheits- und Nichtraucherschutz, wobei der Beitrag aufzeigen wird, dass der Bundesgesetzgeber mit § 10 Abs. 2 JuSchG eine abschließende Regelung getroffen hat, nach welcher kein Raum mehr für entsprechende Alleingänge der Länder verblieben ist.

  • Hiroki Harada, Kyoto, Atomenergie: Freund oder Feind des Gemeinwohls? - Die Rolle des Rechtssystems bei der Bestimmung eines umstrittenen öffentlichen Interesses

    Seit der Katastrophe im AKW Fukushima-Daiichi am 11.3.2011 gibt es in Japan eine heftige politische Auseinandersetzung über die Atompolitik. Zwar hatte die damalige Regierung der Demokratischen Partei Japans (DPJ) sich auf einen Atomausstieg bis ca. 2030 festgelegt, die neue Regierung der LDP hat dieses Vorhaben nach dem Machtwechsel Ende 2012 jedoch rückgängig gemacht. In der letzten Parlamentswahl haben jene Parteien, die die Flagge des Atomausstiegs hissen, schwächer abgeschnitten; etwa die Hälfte der japanischen Bevölkerung befürwortet allerdings nach dem Ergebnis von Meinungsumfragen den Atomausstieg nach wie vor. Kann das Recht und kann die Rechtswissenschaft und insbesondere in meinem Fall die Verwaltungsrechtswissenschaft einen Beitrag zur Optimierung des Entscheidungsprozesses leisten?

Buchbesprechungen

  • Anett Albrecht, Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg, Eine verfassungsrechtliche Bestandsaufnahme (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Rupert Scholz/Rainer Pitschas/Arnd Uhle (Hrsg.), Parlamentarische Demokratie in der Bewährung - Ausgewählte Abhandlungen (Hans-Christof Kraus)
  • Martin Hochhuth (Hrsg.), RĂĽckzug des Staates und Freiheit des Einzelnen, Die Privatisierung existenzieller Infrastrukturen (Matthias Knauff)

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 31.7.2013 – 6 C 9.12 – Entziehung eines Doktorgrades wegen UnwĂĽrdigkeit

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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