Ausgabe 1/2014, Januar
Abhandlungen
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Margrit Seckelmann, Speyer, Wohin schwimmt die Demokratie? – „Liquid Democracy“ auf dem Prüfstand
Das zwischenzeitliche „Hoch“ der Piratenpartei in den Umfragen wurde von vielen darauf zurückgeführt, dass diese Partei mit neuen Formen demokratischer und innerparteilicher Willensbildung experimentiert, die zwischen der repräsentativen und der direkten Demokratie angesiedelt sind. Das „Verschwimmen“ dieser Grenzen, das metaphorisch im Ausdruck „Liquid Democracy“ anklingt, steht jedoch in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Grundgesetz. Inwieweit diese Spannung produktiv aufgelöst werden kann, oder ob sie sogar den Bedarf nach einer Änderung unserer Verfassung nach sich zieht, soll im Folgenden untersucht werden.
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Butz Peters Dresden/Berlin, Der öffentlich Bedienstete als Zeuge vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss – Aussagegenehmigung, Vorbereitung, Vernehmung
Beamte und „andere Personen des öffentlichen Dienstes“ (vgl. § 54 StPO) spielen vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen eine bedeutende Rolle – wie beispielsweise bei den Themen NSU, BND und Visa im Bundestag: Die Ausschüsse laden sie häufig als Zeugen, weil sie an den aufzuklärenden Sachverhalten mitgewirkt haben. Zudem stehen öffentlich Bedienstete im Ruf, besonders glaubwürdig zu sein. Der Beitrag schildert die Rechtsfragen, die auftreten, wenn Staatsdiener im parlamentarischen Untersuchungsverfahren vernommen werden.
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Carsten Schucht, München, Grundrechtsschutz durch Verfahren – Zur Risikobewertung im Produktsicherheitsrecht
Seit Ende 2011 ist das Instrument der Risikobewertung elementarer Bestandteil des nationalen Produktsicherheitsrechts im Allgemeinen sowie Dreh- und Angelpunkt eines sich ausdifferenzierenden Sonderrechts für ernste (Produkt-)Risiken im Besonderen. Dessen ungeachtet wird die produktsicherheitsrechtliche Praxis der Marktüberwachungsbehörden der grundrechtsschützenden Dimension der Risikobewertung im Produktsicherheitsrecht noch nicht flächendeckend im rechtsstaatlich gebotenen Maße gerecht. Der nachfolgende Aufsatz soll einen Beitrag dazu leisten, das Instrument der Risikobewertung als verwaltungsrechtliche Kategorie zu konturieren und das Bewusstsein für seine Bedeutung als Element des Grundrechtsschutzes der betroffenen Wirtschaftsakteure zu schärfen.
Bericht
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Matthias Peine, Düsseldorf, Neue Herausforderungen an Störfallbetriebe - Ein Tagungsbericht zur Störfallkonferenz 2013
Buchbesprechungen
- Horst Meier, Protestfreie Zonen?, Variationen ĂĽber BĂĽrgerrechte und Politik (Sebastian MĂĽller-Franken)
- Sebastian Graf Kielmansegg, Grundrechte im Näheverhältnis - Eine Untersuchung zur Dogmatik des Sonderstatusverhältnisses (Marcus Schladebach)
- Sabine Mecking, BĂĽrgerwille und Gebietsreform, Demokratieentwicklung und Neuordnung von Staat und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen 1965-2000 (Alexander Schink)
- Patrick Schröter, Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich (Wolfgang Ziegler)
- Erich Allgeier/Hans Rickenberg, Die Bauordnung für Hessen – Kommentar der Hessischen Bauordnung mit Zeichnungen zu den Gebäudeklassen, zum Vollgeschossbegriff und zu den Abstandsregelungen; 9. überarb. Auflage (Friedemann Larsen)
Rechtsprechung
- BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 – 8 C 46.12 – Untersagung von Sportwetten; Dauerverwaltungsakt; Nachschieben von Ermessenserwägungen; keine Bindung an Gesetzentwürfe