Ausgabe 19/2024, Oktober

Thematischer Schwerpunkt: 50 Jahre Konsulargesetz

Abhandlungen

  • Joachim Lippott, Berlin, Vom deutschen zum europäischen Konsularrecht

    Vor fünfzig Jahren, im September 1974, wurde das Konsulargesetz erlassen. Es ist am 15. Dezember 1974 in Kraft getreten und – ungeachtet aller zwischenzeitlichen Veränderungen in den äußeren Rahmenbedingungen – bis heute weitgehend unverändert geblieben. Das fünfzigjährige „Jubiläum“ gibt Anlass, den Standort des Konsularrechts in der Gesamtrechtsordnung zu beleuchten und den Entwicklungsperspektiven dieses Rechtsgebiets im 21. Jahrhundert nachzugehen. Im Fokus steht dabei vor allem die Europäisierung des Konsularrechts. Erste Schritte wurden auf diesem Wege schon gegangen. Weitere müssen folgen.

  • Sebastian Recker, Berlin, Konsularische Häftlingsbetreuung nach § 7 Konsulargesetz – enger Wortlaut, weite Schutzpflichten

    Seit dem Inkrafttreten im Jahr 1974 unverändert, regelt § 7 Konsulargesetz die Pflicht konsularischer Häftlingsbetreuung. Fünfzig Jahre nach Erlass der Norm und einer Ausweitung völker- und unionsrechtlicher Verpflichtungen stellt sich die Frage, ob der Wortlaut dieser Vorschrift die Rechtslage umfassend abbildet oder Reformbedarf besteht, um staatlichen Schutzpflichten zu genügen. Schließlich flankiert das nationale Recht den konsularischen Schutz mit einem Leistungsgrundrecht für deutsche Staatsangehörige. Das Recht der Europäischen Union normiert ein Recht auf konsularischen Schutz für im Empfangsstaat nicht vertretene Unionsbürger und ein Gleichbehandlungsgebot für Familienmitglieder, und das Völkerrecht versucht, Antworten auf den Umstand zu finden, dass Staatenlose sowie Flüchtlinge im Regelfall keine konsularische Betreuung erfahren.

  • Laura Bärthel, Berlin, Konsularische Aufgabenwahrnehmung und Feministische AuĂźenpolitik – FĂĽr die Notwendigkeit einer Anpassung von Recht und Praxis

    Das Konsulargesetz regelt seit 50 Jahren nahezu unverändert die konsularische Tätigkeit, wird aber zunehmend durch ein sich wandelndes, feministisch geprägtes Verständnis von Außenpolitik herausgefordert. Hier setzt der Beitrag an. Nach einem Überblick über das hergebrachte System konsularischer Aufgabenwahrnehmung werden anschließend Anliegen und Programmatik Feministischer Außenpolitik vorgestellt. Kernidee dieses Politikverständnisses ist die Berücksichtigung der Belange und Perspektiven marginalisierter Gruppen in allen Bereichen außenpolitischen Handelns mit einer Fokussierung auf die Menschenrechte. Dies gibt den Rahmen vor, um über Optionen zur Implementation der Grundsätze Feministischer Außenpolitik in die Organisation und die Durchführung konsularischer Aufgaben nachzudenken.

Buchbesprechung

  • Christina Kamm, EMRK und Gewaltenteilung (Michael Fuchs)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Urteil vom 30.7.2024 – 2 BvF 1/23 u.a. – Bundeswahlgesetz 2023; Zweitstimmendeckungsverfahren; Sperrklausel; Grundmandatsklausel

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