Ausgabe 18/2024, September

Thematischer Schwerpunkt: Zur Tagung 2024 der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer

Abhandlungen

  • Markus Möstl/Rudi Lang, Bayreuth, Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge bei GroĂźveranstaltungen

    Die polizei- bzw. ordnungsrechtliche Erfassung von Großveranstaltungen und der von ihnen ausgehenden bzw. mit ihrer Durchführung verbundenen Gefahren betrifft den Grenzbereich zwischen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge. Wie dieser Beitrag zeigt, stößt die klassische Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen aber nicht aufgrund angeblicher Limitationen des Begriffs der (konkreten) Gefahr an ihre Grenzen, sondern aufgrund der Reichweite der Veranstalterverantwortlichkeit. Möchte man dem Veranstalter über seine originäre Verantwortlichkeit hinausgehende Gefahrenvorsorgepflichten auferlegen – etwa die Erstellung eines Sicherheitskonzepts –, bedarf es nämlich besonderer gesetzlicher Gefahrenvorsorgenormen, die im Einzelfall verhältnismäßig auszugestalten und anzuwenden sind.

  • Stefan Korte, Speyer, Verfassungsrechtliche Regelungsaufträge im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung

    Dieser Beitrag setzt sich vor dem Hintergrund der jüngst auf Unionsebene verabschiedeten KI-Verordnung mit den Fragen auseinander, welche Behörden künftig wie einzurichten und auszustatten sind, um diesen Sekundärrechtsakt zu vollziehen und so operabel zu machen. Zudem geht die Abhandlung der Frage nach, ob bzw. inwieweit sich aus dem Verfassungsrecht ein Gebot zur Verwaltungsvollautomatisierung ableiten lässt.

  • Alexander Wentker/Robert Stendel, Heidelberg, „Public Interest“-Verfahren gegen Drittstaaten vor dem Internationalen Gerichtshof – Zum Eilrechtsbeschluss in der Rechtssache Nicaragua gegen Deutschland

    Mit sog. „Public Interest“-Klagen machen vermeintlich unbeteiligte Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof vermehrt Interessen der gesamten Staatengemeinschaft geltend. Mit seiner Klage gegen die Bundesrepublik hat Nicaragua diesen Trend und die rechtlichen Auseinandersetzungen um den Konflikt im Gazastreifen auf einen Unterstützer Israels erweitert. Der Beitrag legt anhand der Sondervoten dar, dass nicht zuletzt die Auswirkungen seiner Entscheidung auf weitere Drittstaaten den Gerichtshof dazu bewogen, den von ihm selbst etablierten dogmatischen Rahmen des Eilrechtsschutzes mit einem kaum rechtlich begründeten, eigenwillig tenorierten Beschluss zu verlassen. Gegenüber Drittstaaten sendet der Gerichtshof bewusst ein Signal der Wachsamkeit. Auch wenn der Gerichtshof keine vorläufigen Maßnahmen anordnete, betonte er nämlich durch seinen pragmatischen, faktenorientierten Ansatz seine Fähigkeit, flexibel auf die genauen Umstände der jeweiligen Unterstützung und deren Veränderung zu reagieren.

Kleinerer Beitrag

  • Tristan Lemke, Berlin, Unvollständige VerkĂĽndung des Haushaltsgesetzes im elektronischen Bundesgesetzblatt?

    Es ist seit geraumer Zeit üblich, dass bei der Verkündung des Haushaltsgesetzes des Bundes nicht alle Einzelpläne im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dadurch wird der Seitenumfang der Jahresausgabe des Bundesgesetzblattes etwa halbiert. Diese Praxis wurde auch bei der Verkündung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 und des Haushaltsgesetzes 2024 beibehalten. Mittlerweile wird das Bundesgesetzblatt jedoch digital geführt. Der Seitenumfang ist somit unproblematisch. Der Beitrag untersucht, ob die unvollständige Verkündung des Normtextes immer noch mit Art 82 Abs. 1 GG vereinbar ist.

Bericht

  • Anna-Lena Priebe/Eyk-Simon Lenschow/Eric Böttner, Leipzig, Das Rechtsverhältnis – Ein Perspektivenwechsel im Ă–ffentlichen Recht? – Bericht zur Wiener Rechtsverhältnistagung

Buchbesprechungen

  • Bestimmungsfaktoren „guter Verwaltung“. Referate und Diskussionen der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Bochum vom 4. bis 6. Oktober 2023 (Klaus Rennert)
  • Pascal Langer, Von der Treue der BĂĽrger zur Verfassung (Anna Leisner-Egensperger)
  • Martin Tielke (Hrsg.), Carl Schmitt - Roman Schnur. Briefwechsel 1951-1983 (Michael Fuchs)
  • Tristan Barczak (Hrsg.), BKAG (Markus Thiel)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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