Ausgabe 19/2022, September

Abhandlungen

  • Christian Geminn, Kassel, Zur Institutionalisierung einer Ăśberwachungsgesamtrechnung

    Die Forderung einer Überwachungsgesamtrechnung ist nicht neu. Dass die Idee bislang jedoch keine systematische Umsetzung erfahren hat, dürfte nicht zuletzt praktischen Problemen geschuldet sein – wenngleich zum Teil auch der Mehrwert angezweifelt wird. Mit der Aufnahme der Forderung in den aktuellen Koalitionsvertrag scheint eine Umsetzung der Forderung nun aber in greifbare Nähe gerückt zu sein. Dies ist Grund genug, die Möglichkeiten einer Institutionalisierung der Überwachungsgesamtrechnung einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.

  • David Czerny, Berlin, Vom Reichssparkommissar zum Wirtschaftlichkeitsbeauftragten

    2022 jährt sich zum einen die Beauftragung von Moritz Saemisch als Sparkommissar zum 100. Male. Zum anderen wurde die Institution vor 70 Jahren als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung neu gegründet. Das nach beiden Weltkriegen geschaffene Amt war in Anbetracht erheblicher Folgekosten und einer allgemeinen Wirtschaftsschwäche „aus der Not geboren“, um der schwierigen Haushaltslage durch umfangreiche Sparbestrebungen zu begegnen. Wir wollen nun auf die schwierigen Anfänge und insbesondere auf die Leistungen Saemischs zurückblicken, der durch persönlichen Einsatz und Beharrlichkeit dem Sparkommissariat zu Erfolg und Bedeutung verhalf. Wir werden aber auch sehen, dass sich der historische Nachfolger bei dem Neuanfang nach dem zweiten Weltkriege erneut bewähren konnte und nach wie vor in Bund und Ländern wichtig ist.

  • Jan-Christopher Kalbhenn/Benedikt Freese/Florian Flamme, MĂĽnster, Wirtschaftsverwaltungsrechtliche Interoperabilitätspflichten fĂĽr Messenger-Dienste und soziale Netzwerke im Lichte des deutschen und europäischen Rechts

    Bei einer Umfrage der Bundesnetzagentur gaben 93 % der Befragten an, dass bei ihrer Entscheidung für einen Messenger-Dienst ausschlaggebend sei, wen sie über diesen Dienst erreichen können. Auf die Verfügbarkeit hilfreicher Funktionen beim jeweiligen Dienst entfielen lediglich 50 %. Derlei Statistiken nähren beim deutschen und beim europäischen Gesetzgeber die Befürchtung, dass sich der Markt der Messenger-Dienste und auch der sozialen Netzwerke entgegen den gesetzten Regelungszielen entwickelt. In diesem Zuge rücken Interoperabilitätspflichten zunehmend in den Fokus der politischen Debatte. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Erscheinungsformen von Interoperabilitätspflichten sowie ihre Umsetzungen in deutsches und europäisches Recht.

  • Daniela Weber/Sebastian Recker, Berlin, Der Geschäftsbereich der Bundesministerin des Auswärtigen

    Im Vergleich zu den Geschäftsbereichen anderer Bundesminister weist der Geschäftsbereich der Bundesministerin des Auswärtigen eine Besonderheit auf. Mit dem Auswärtigen Dienst verfügt er über eine einheitliche Bundesbehörde, die als Organisationsform in der Bundesverwaltung ihresgleichen sucht. Was es mit dieser besonderen Organisationsform auf sich hat und welche Herausforderungen sich zu den übrigen Geschäftsbereichsbehörden ergeben, soll nachfolgend beleuchtet werden.

Buchbesprechungen

  • Michael Goldhammer, Die Prognoseentscheidung im Ă–ffentlichen Recht (JĂĽrgen Held)
  • Malaika Jores, Der Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG (Horst Risse)
  • Thomas GroĂź, Verwaltung und Recht in antiken Herrschaftsordnungen – Ă„gypten, Assyrien, Athen und Rom im Vergleich (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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