Ausgabe 19/2021, Oktober

Abhandlungen

  • JĂĽrgen Lorse, Bonn, Das Instrument der richterlichen Ăśberbeurteilung im Spannungsfeld der Gewaltenteilung

    Der Beitrag untersucht am Beispiel einer beabsichtigten Initiative des Justizministeriums Nordrhein-Westfalens zur Einführung einer ministeriellen Überbeurteilungskompetenz im richterlichen Bereich das Verhältnis zwischen richterlicher Unabhängigkeit und der Beachtung des Leistungsprinzips. Hierbei werden in einem Ländervergleich strukturelle Mängel des richterlichen Beurteilungswesens auf der Regelungs- und der Anwendungsebene sichtbar gemacht und in ihren Ursachen näher analysiert. Die Einordnung des verordnungsrechtlichen Änderungsbegehrens führt in einer konkordanten Abwägung der zu betrachtenden Verfassungsgrundsätze zu dem Ergebnis, dass der beabsichtigten Regelung durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken begegnen. Abschließend wird ein Modernisierungsplan für ein maßstabsgerechtes richterliches Beurteilungswesen aufgezeigt.

  • Guy Beaucamp, Hamburg, Grundrechtliche Institutsgarantien – Ist das Wissenschaft oder kann das weg?

    Der Gedanke, Grundrechte sollten auch die Existenz bestimmter (privat)rechtlicher Institute sichern, wird bald 100 Jahre alt. Er stammt aus der Zeit der Weimarer Republik. Der folgende Beitrag fragt nach dem Sinn grundrechtlicher Institutsgarantien heute und plädiert für deren Verabschiedung.

  • Daniel Rölle/Beatrice Steinhart, Heidelberg/Biberach, Ă–ffentliche Verwaltung und Ă–ffentlichkeitsarbeit – Zwischen Amtsverschwiegenheit und BĂĽrgerorientierung

    Eine kaum beachtete, aber permanente Herausforderung der öffentlichen Verwaltung besteht darin zu entscheiden, ob und in welcher Form die Öffentlichkeit über die Verwaltungstätigkeit informiert werden soll. Neben den Fragen, wer die tatsächlichen Adressaten von öffentlichen Informationen sind und wie man diese am besten erreicht, steht die kommunale Öffentlichkeitsarbeit im ständigen Spannungsverhältnis zwischen den gesetzlichen – meist beschränkenden – Regelungen einerseits und den Interessen und der Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit andererseits. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Aufgaben der Verwaltungsöffentlichkeitsarbeit sowie deren rechtlichen Schranken und präsentiert empirische Befunde zur Öffentlichkeitsarbeit zweier Kommunen in Deutschland.

  • Alice Regina Bertram, Berlin, Recht auf Ineffizienz – Eine Untersuchung des Verhältnisses von Grundrechten zur Effizienz

    Dieser Beitrag beleuchtet das Spannungsverhältnis von Effizienz und Grundrechten. Dazu wird der Begriff Effizienz im Recht und seine Operationalisierung anhand von Arbeiten zur ökonomischen Analyse des Rechts nachvollzogen. Die Ergebnisse der Betrachtung werden dann dazu genutzt, Effizienz grundrechtlich zu untersuchen – ist Effizienz ein Argument, das grundrechtlich geschützt ist? Können Grundrechte womöglich gar der Maxime Effizienz untergeordnet werden? Inwieweit strukturiert sich die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem Gebot der Effizienz? Die Antworten, die auf diese Frage gefunden werden, führen abschließend zu der Erwägung, ob Grundrechte ihrer Struktur nach ein Recht auf Ineffizienz gewähren.

Buchbesprechungen

  • JĂĽrgen Stember/Wolfgang Eixelsberger/Alessia Neuroni/Andreas Spichiger/Franz-Reinhard Habbel/Manfred Wundara, (Hrsg.), Handbuch E-Government – Technikinduzierte Verwaltungsentwicklung (Margrit Seckelmann)
  • Walter Reese-Schäfer/Samuel Salzborn, (Hrsg.), „Die Stimme des Intellekts ist leise“ – Klassiker/innen des politischen Denkens abseits des Mainstreams (Michael Kilian)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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