Ausgabe 19/2011, Oktober

Abhandlungen

  • Klaas Engelken, Winterbach, Wenn der Bund seine alten Aufgabenzuweisungen an Kommunen aufhebt – Konnexitätsfragen an die Länder nicht nur zur Kinderförderung und nicht nur in Nordrhein-Westfalen

    Nachdem der Bund einen seiner alten sog. Durchgriffe aufgehoben hat, nämlich 2008 im Kinderförderungsgesetz (KiföG) seine Regelung der kommunalen Jugendhilfezuständigkeit, wurde das Land Nordrhein-Westfalen zum Ausgleich der hohen Belastung der Kommunen durch dieses Bundesgesetz verurteilt. Der Beitrag erörtert einerseits die aktuelle Frage der Übertragbarkeit des Urteils auf die anderen Länder. Andererseits blickt er in die Zukunft: Der Bund könnte weitere seiner fortgeltenden Aufgabenzuweisungen aufheben. Wenn dann anstelle der alten Bundesregelungen Landesrecht die kommunale Zuständigkeit für bundesgesetzliche Aufgaben regelt: Sind die Länder für spätere kostenträchtige bundesrechtliche Aufgabenausweitungen ausgleichspflichtig?

  • Hannes Rathke, Hamburg, Von der Stabilitäts- zur Stabilisierungsunion: Der neue Art. 136 Abs. 3 AEUV

    Der Europäische Rat hat am 25. März 2011 eine begrenzte Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beschlossen. Auf der Grundlage des neuen Art. 136 Abs. 3 AEUV soll ein permanenter Europäischer Stabilitätsmechanismus errichtet werden. Die breite Kritik an der unions- und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Griechenlandhilfen sowie des Euro-Rettungsschirms verdeutlicht die Notwendigkeit dieser Vertragsänderung. Zugleich ermöglicht diese dem Bundesgesetzgeber, seiner Integrationsverantwortung gerecht zu werden. Er muss die Weiterentwicklung der Währungsunion zu einer Stabilisierungsunion mit verfassungsändernder Mehrheit beschließen und bei Anwendung des Stabilitätsmechanismus darüber wachen, dass die Grenzen staatlicher Verfassungsidentität gewahrt bleiben.

  • Thomas Hammer, Speyer, Die unternehmerische Freiheit der Eisenbahnen des Bundes

    Der Beitrag widmet sich den subjektiv-öffentlichen Rechten von Unternehmen der öffentlichen Hand, aufgezeigt am Beispiel der Eisenbahnunternehmen des Bundes. Neue Impulse hat diese Fragestellung im Eisenbahnsektor durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den DB-Konzernjuristen erfahren. Es wird im Folgenden untersucht, welches subjektiv-öffentliche Recht den Eisenbahnunternehmen des Bundes zukommen kann, das seinerseits notwendige Voraussetzung im Verwaltungsprozess deutscher Prägung ist. Im Vordergrund stehen eine Stellungnahme zur Grundrechtsfähigkeit der Nachfolgeunternehmen sowie eine Subjektivierung des verfassungsrechtlich garantierten Wirtschaftlichkeitsgebots.

  • Christian Traulsen, Tübingen, Auswirkungen der Industrieemissionsrichtlinie auf das deutsche Umweltrecht

    Am 6. Januar 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Kraft getreten. Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Industrieemissionsrichtlinie ist das zentrale europäische Regelwerk zur Zulassung von Industrieanlagen. Der Beitrag stellt wichtige Neuerungen gegenüber der bisher einschlägigen IVU-Richtlinie (Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vor und erörtert anstehende Änderungen im deutschen Recht, insbesondere im Immissionsschutzrecht.

Buchbesprechungen

  • Walter Frenz, Europarecht; 1. Auflage (Alexander Schink)
  • Stefan Fenzel/Winfried Kluth/Klaus Rennert (Hrsg.), Neue Entwicklungen im Verwaltungsverfahrens- und -prozessrecht im Jahr 2010 (Jürgen Held)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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