Ausgabe 18/2011, September

Thematischer Schwerpunkt: Zur Tagung 2011 der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer

Abhandlungen

  • Joachim Wieland, Speyer, Regulierungsermessen im Spannungsverhältnis zwischen deutschem und Unionsrecht

    Die Bundesnetzagentur verfügt über ein weites Regulierungsermessen. Das Arcor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist in Rechtsprechung und Literatur zum Teil als Einschränkung dieses Ermessens verstanden worden. Zum richtigen Verständnis dieser wie auch anderer Entscheidungen des EuGH ist jedoch ein Vergleich der unterschiedlichen Sprachfassungen erforderlich. Dabei kommt dem Französischen als der Arbeitssprache des Gerichtshofs besondere Bedeutung zu. Die Analyse des Arcor-Urteils auf dieser Grundlage zeigt, dass das Unionsrecht das weite Ermessen der Bundesnetzagentur bei der Berechnung der Kosten effizienter Leistungsbereitstellung nicht einschränkt.

  • Bardo Fassbender, MĂĽnchen, „Staatliche Befugnisse und Aufgaben“ im Sinne von Art. 30 GG als innere und auswärtige Kompetenzen des Bundes und der Länder

    Art. 30 GG, dem zufolge die „Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben“ grundsätzlich „Sache der Länder“ ist, zählt zu den für die bundesstaatliche Ordnung Deutschlands konstitutiven Verfassungsnormen. Ein gewichtiger Teil der Lehre vertritt die Ansicht, Art. 30 GG verteile die Verbandskompetenz zwischen Bund und Ländern nur für die Wahrnehmung der „nach innen gerichteten“ Zuständigkeiten, während für die auswärtigen Kompetenzen ausschließlich Art. 32 GG maßgeblich sei. Der Verfasser des folgenden Beitrags widerspricht dieser „Differenzierungslehre“, die er sowohl nach dem Wortlaut und der systematischen Stellung als auch nach dem Telos, der Entstehungsgeschichte und der verfassungsgeschichtlichen Tradition des Art. 30 GG für unbegründet hält.

  • Johanna Wolff, Speyer, Verfassungs- und europarechtliche Fragen der wirtschaftlichen Betätigung deutscher Kommunen im Ausland

    Die Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden außerhalb ihres eigenen Gebiets ist einfachgesetzlich in den meisten Bundesländern anerkannt, bleibt aber in der juristischen Literatur heftig umstritten. Von Kritikern wird insbesondere das Verfassungsrecht herangezogen, das restriktive Vorgaben enthalten soll. Die Gegenposition, wonach der Gemeindewirtschaft überhaupt keine räumlichen Grenzen gesetzt sind, stützt sich dagegen bevorzugt auf das Europarecht. Entgegen beiden Auffassungen enthält das höherrangige Recht aber, jedenfalls wenn es um die Wirtschaftsbetätigung der Gemeinden im Ausland geht, kaum Vorgaben.

  • Katja Michel, Mainz, Die neue Europäische Bankenaufsichtsbehörde

    Durch die Veröffentlichung der Ergebnisse des unionsweiten Stresstests für Banken im Juli 2011 ist die zum Jahreswechsel gegründete neue Europäische Bankenaufsichtsbehörde in den Blick der breiten Öffentlichkeit gelangt. Der folgende Beitrag unterzieht diese als Agentur gegründete Einrichtung einer näheren Betrachtung. Er würdigt kritisch die mitgliedstaatliche Dominanz und die schwache Beteiligung der Kommission.

Buchbesprechungen

  • Jens Meyer-Ladewig, Europäische Menschenrechtskonvention – Handkommentar; 3. Auflage (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Hans-Peter Vierhaus, Beweisrecht im Verwaltungsprozess (Rainald Enders)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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