Ausgabe 19/2009, Oktober
Abhandlungen
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Sven Hölscheidt/Steffi Menzenbach, Berlin, Referenden in Deutschland und Europa
Die Idee, europäisches Vertragsrecht durch Referenden zu legitimieren, hat erheblich an Bedeutung gewonnen. Politiker fordern eine Abstimmung über mögliche EU-Erweiterungen; diverse Vereine setzen sich für plebiszitäre Elemente auf allen inner- und überstaatlichen Ebenen ein. Vielfach nebulös bleibt indes, wie Referenden in Deutschland und auf EU-Ebene konkret etabliert werden könnten und welche Grenzen das nationale Verfassungsrecht und das Europarecht ziehen.
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Hans Peter Bull, Hamburg, Über den Beitrag der öffentlichen Verwaltung zur Nationenbildung: Das Beispiel Deutschland
Die Rolle der öffentlichen Verwaltung und ihre Funktion für die Entwicklung des Gemeinwesens ist veränderlich; unter dem Aspekt der Gewaltenteilung muss sie immer wieder überprüft werden. Aus Anlass des IIAS-Kongresses 2009 fragt der folgende Artikel, welchen Beitrag die deutsche öffentliche Verwaltung zur Integration der deutschen (Staats-)Nation geleistet hat. Als Beispiele dienen zwei höchst unterschiedliche Epochen der deutschen Geschichte, der „bürokratische Absolutismus“ der Reformzeit nach 1806 und die Gesetzgebungs- und Verwaltungshilfe der westdeutschen Verwaltungen in den neuen Ländern nach der Wiedervereinigung.
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Eva Julia Lohse, Erlangen, Irren ist gemeindlich: Zur Unbeachtlichkeit einer aufgrund fehlerhafter Wahl des vereinfachten Verfahrens unterlassenen Umweltprüfung
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EG-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau) 2004 wurde die Umweltprüfung verbindlich für alle Bauleitpläne vorgeschrieben, mit der Ausnahme von Bauleitplänen, die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Dies ging einher mit der Änderung der Planerhaltungsvorschriften des § 214 BauGB. Ein Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2008 (2 K 364/06, in diesem Heft abgedruckt und durch BVerwG, Urt. v. 4.8.2009, 4 CN 4.08, im Ergebnis bestätigt) beschäftigte sich nun erstmals mit der weitgehend ungeklärten Frage, inwieweit es sich um einen nach § 214 BauGB beachtlichen Fehler handelt, wenn die Gemeinde das Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 BauGB verkennt und demnach die Umweltprüfung fälschlicherweise unterbleibt. Der Beitrag ist einerseits eine kritische Urteilsanmerkung, will darüber hinaus aber auch Lösungsansätze im Hinblick auf gemeinschaftsrechtliche und innerstaatliche Voraussetzungen darstellen.
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Alexander Wilhelm, Koblenz, Abschied von der Disziplinarklage
Im Zuge der im Jahr 2008 durchgeführten grundlegenden Neuordnung des Landesdisziplinarrechts Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber eine Regelung eingeführt, die sich im Disziplinarrecht der Bundesrepublik Deutschland besonders hervorhebt. Sie ermöglicht es den Dienstvorgesetzten, sämtliche Disziplinarmaßnahmen im Wege einer Disziplinarverfügung auszusprechen. Da die schärfsten Maßnahmen der „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, der „Aberkennung des Ruhegehalts“ (und überwiegend auch der „Zurückstufung“) bislang in Bund und Ländern den Disziplinargerichten vorbehalten sind, stellt die Abkehr von diesem Grundsatz ein echtes Novum im Disziplinarrecht dar. Die Neustrukturierung der Disziplinarbefugnisse in Baden-Württemberg bietet Anlass, erneut für eine generelle Abschaffung der Disziplinarklage zu werben.
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Karl Eckhart Heinz, Bonn, Die Entwicklung der Kolonialpolitik am Beispiel von Deutsch-Südwestafrika Eine rechtstheoretische Analyse und Bewertung
Die deutschen Kolonien, deren Entstehen im Bismarck-Reich nicht unumstritten war, gingen bekanntlich durch den Ersten Weltkrieg verloren, nachdem viele der Gebiete bereits zu Beginn des Kriegs feindlich besetzt worden waren. Entgegen den Regeln des Völkerrechts wurden die deutschen Eigentümer der mit großer Mühe gewonnenen Plantagen und Bodenschatzfunde vertrieben und ihrer Rechte beraubt; ihnen blieb nur die Erinnerung an Begegnungen mit zivilisationsfernen Völkern, denen europäische Lebensart als erstrebenswerter Fortschritt erscheinen musste ungeachtet, dass ihre Kultur in der Begegnung unwiederbringlich verloren ging. Doch sind die Leistungen der deutschen Kolonisten unseres Gedächtnisses wert, wie auch die Leistungen der deutschen Kolonialverwaltung, deren Ruf auch heute noch vielfach besser ist als der Ruf manch anderer Kolonialverwaltungen.
Buchbesprechungen
- Hans-Christof Kraus (Hrsg.), Heinz Gollwitzer - Weltpolitik und deutsche Geschichte (Michael Kilian)
- Hinnerk Wißmann, Generalklauseln – Verwaltungsbefugnisse zwischen Gesetzmäßigkeit und offenen Normen (Ulrich Karpen)
- Florian Scriba, „Legale Revolution“? – Zu den Grenzen verfassungsändernder Rechtssetzung und der Haltbarkeit eines umstrittenen Begriffs (Gerd Roellecke)
- Michael Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 5. Auflage; Hans D. Jarass/Bodo Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 10. Auflage (Matthias Wiemers)
Rechtsprechung
- OVG LSA, NK-Urteil vom 19.6.2008 – 2 K 364/06 – Normenkontrolle gegen Bebauungsplanänderung; vereinfachtes Verfahren; Unbeachtlichkeitsklausel (vgl. Abhandlung Lohse)